# taz.de -- Ronen Steinkes Buch „Meinungsfreiheit“: Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden
> Ronen Steinke zeigt in seinem gleichnamigen Sachbuch, dass es in
> Deutschland zunehmend schlecht um die Meinungsfreiheit bestellt ist –
> trotz aller guten Absichten.
(IMG) Bild: Wurde von der Polizei immer wieder übermalt: Ein Plakat an der Roten Flora in Hamburg skandalisiert das sogenannte „Pimmelgate“
Wir beobachten eine Tendenz zum Illiberalen. Streit wird gemieden, die
Meinung anderer auszuhalten gilt zunehmend als Zumutung. Ronen Steinkes
neues Buch trägt den schlichten Titel „Meinungsfreiheit“ und handelt davon,
welche Rolle Justiz und Polizei bei dieser Entwicklung spielen.
„Äußerungsdelikte“ sind Straftaten, die darin bestehen, Dinge zu sagen, die
jemanden beleidigen, oder die, wie es bemerkenswert unpräzise heißt, dazu
angetan sind, den „öffentlichen Frieden“ durch volksverhetzende oder
blasphemische Rede, die Verharmlosung des Holocaust, Aufstachelung zur
Gewalt oder falsche Tatsachenbehauptungen zu gefährden.
Die Chance, dass wegen einer öffentlichen Äußerung die Polizei vor der Tür
steht oder ein Gericht einen Strafbefehl erteilt, ist heute deutlich höher
als vor zehn Jahren. „Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen
wegen bloßer Worte gegeben“, schreibt der Journalist, der auch Jurist ist.
Die Zahl der Ermittlungen sei im vergangenen Jahrzehnt je nach Tatbestand
um das Drei- bis Fünffache gestiegen. Bei dem historisch eher jungen Delikt
der „öffentlichen Billigung von Straftaten“ habe sich die Zahl der
Ermittlungen gar um das Hundertfache multipliziert, „von jährlich knapp 20
auf 2.000“.
## Was ist eine Meinung?
Was ist das überhaupt, jene Meinung, die in Artikel 5 des Grundgesetzes als
Menschenrecht geschützt wird? „Rassismus ist keine Meinung“, erklärt eine
Kampagne von Amnesty International. „Antisemitismus ist keine Meinung“,
behauptet der Präsident des Zentralrats der Juden. „Frauenhass ist keine
Meinung“, schreibt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Steinke widerspricht und zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
von 2018, um zu erklären, warum die hier vorgeschlagenen
Negativdefinitionen von Meinung juristisch falsch sind. Denn eine Meinung
ist eine Meinung, unabhängig davon, ob sie sich als „wahr oder unwahr“
herausstellt, egal, ob sie als „wertvoll oder wertlos, gefährlich oder
harmlos“ bewertet wird.
„Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt darauf, dass solchen
Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich
sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen
Auseinandersetzung entgegengetreten wird“, schrieben die Richter damals.
Eine Grenze wird erst dann überschritten, „wenn Äußerungen in einen
unfriedlichen Charakter umschlagen“, wenn gegen Strafgesetze verstoßen
wird.
Wir haben es jedoch laut Steinke heute mit einer Rechtsprechung zu tun, die
unter anderem wegen neuer oder verschärfter Paragrafen die Meinungsfreiheit
auf eine Weise einschränkt, die weder zielführend noch eines liberalen
Rechtsstaats würdig ist. Diese Entwicklung entsprang einem noblen Ansinnen:
Man wollte verletzliche Gruppen besser gegen Hassrede in sozialen Medien
schützen. Inzwischen aber sei „der deutsche Strafverfolgungsapparat weit
über dieses Ziel hinausgeschossen“, meint Steinke. The road to hell is
paved with good intentions.
## Ein Liberaler durch und durch
Steinke ist ein Liberaler durch und durch. Er formuliert ein wesentliches
Prinzip der Meinungsfreiheit so: „Niemand hat das Recht, nicht kritisiert
zu werden.“ Recht und Rechtsprechung sehen das oft anders. Sozialdemokrat
Andy Grote, Innensenator von Hamburg, nannte das Verhalten von Leuten, die
2021 trotz des Corona-Lockdowns im Schanzenviertel feierten, auf Twitter
„dämlich“ und „ignorant“.
Einige Leute erinnerten Grote daraufhin daran, dass er zuvor selbst eine
Party ausgerichtet hatte, die gegen die Coronaregeln verstieß – und das
auch noch im geschlossenen Raum einer Bar. Ein Gastronom kommentierte
Grotes Verhalten auf Twitter mit den Worten: „Du bist so 1 Pimmel.“
[1][Wenig später stand die Polizei vor der Tür des Grote-Kritikers.
Hausdurchsuchung! Das Hamburger Landgericht entschied zwar später, dass
diese nicht verhältnismäßig war.] Weil sich der Bürger aber angeblich nicht
inhaltlich mit dem Tweet Grotes auseinandergesetzt habe, habe er ihn nicht
als „Pimmel“ beleidigen dürfen. Hat das Bundesverfassungsgericht 1995 nicht
festgestellt, dass die Meinungsfreiheit „gerade aus dem besonderen
Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen“ sei?
## Der öffentliche Frieden
Mittels vieler Beispiele bringt Steinke Licht in die Begründungen der
Justiz und den autoritären Trend. Das Verteilen von Süßigkeiten nach dem
Massenmord der Hamas vom 7. Oktober 2023 war verboten, weil niemand bei
Mord, Totschlag oder anderen schweren Verbrechen öffentlich applaudieren
darf, „sofern dadurch die Täter oder auch andere Zuhörer zu noch mehr
Gewalt aufgestachelt werden könnten“, erklärt Steinke. Nicht verboten ist
der Slogan „Stoppt den Genozid in Gaza“, weil unabhängig von der Frage, ob
sich in Gaza wirklich ein Genozid ereigne, diese Worte dazu aufriefen,
Gewalt einzustellen. Soweit, so nachvollziehbar.
Der ehemalige Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel hatte kurz nach dem
Beginn der Bombardierung Gazas auf Facebook geschrieben: „Ich finde ja, der
Gazastreifen gäbe einen suuuper Parkplatz am Mittelmeer.“ Die
Staatsanwaltschaft Berlin meinte, diese Äußerung bringe den „öffentlichen
Frieden“ nicht in Gefahr. Ein Instagram-User, der meinte, das
palästinensische Volk habe ein „legitimes Recht auf Widerstand mit allen
notwendigen Mitteln“, bekam es dagegen mit dem Landgericht München I zu
tun. Die Worte vom „legitimen Widerstand“, seien geeignet, „in der
deutschen Bevölkerung ein Gefühl der Rechtsunsicherheit zu bewirken“.
## Inkonsistente Justiz
Es fällt erstens auf, wie inkonsistent die Justiz in vergleichbaren Fällen
oft argumentiert. Zweitens drängt sich der Verdacht auf, dass Politiker
immer wieder mal mit recht krassen Aussagen durchkommen, bei Bürgern wegen
weitaus weniger derber Sprüche aber Strafbefehle eingehen. Steinke stellt
die berechtigte Frage, „ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht
an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste“.
Es brauche mehr Debatte, nicht weniger. Außerdem warnt er davor, wie leicht
Rechtspopulisten an der Macht mittels Klagen aus diesem Bereich politische
Gegner einschüchtern und verfolgen könnten.
Im Fall des besonders illiberalen Blasphemieparagrafen plädiert Steinke
kurzerhand für Abschaffung. Das deutsche Recht weist Religionskritikern die
Schuld zu, wenn Leute, die Kritik nicht aushalten, gewalttätig werden,
erklärt Steinke, der diesen Gedanken für „grundfalsch“ hält.
Als Ajatollah Khomeini alle Muslime aufrief, Salman Rushdie wegen dessen
Roman „Satanische Verse“ zu töten, gab es Schriftstellerkollegen, die der
Meinung waren, Rushdie hätte nicht so provozieren dürfen. Das deutsche
Strafrecht sah und sieht das im Prinzip genauso. [2][Als die taz damals
Auszüge von Rushdies Roman veröffentlichte, musste sie mit Ermittlungen der
Justiz rechnen, die sich dann allerdings nicht einschaltete]. Steinke
besteht zu Recht darauf, dass religiöse Gefühle nicht mehr wert sind als
andere.
In einer Zeit, in der autoritäres Denken quer durch die politischen Lager
an Attraktivität gewinnt, ist „Meinungsfreiheit“ ein notwendiges Plädoyer
für mehr Mut zu Widerspruch, Dissens und Streit – das wichtigste Buch
dieses Frühlings.
16 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Ulrich Gutmair
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