# taz.de -- Ronen Steinkes Buch „Meinungsfreiheit“: Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden
       
       > Ronen Steinke zeigt in seinem gleichnamigen Sachbuch, dass es in
       > Deutschland zunehmend schlecht um die Meinungsfreiheit bestellt ist –
       > trotz aller guten Absichten.
       
 (IMG) Bild: Wurde von der Polizei immer wieder übermalt: Ein Plakat an der Roten Flora in Hamburg skandalisiert das sogenannte „Pimmelgate“
       
       Wir beobachten eine Tendenz zum Illiberalen. Streit wird gemieden, die
       Meinung anderer auszuhalten gilt zunehmend als Zumutung. Ronen Steinkes
       neues Buch trägt den schlichten Titel „Meinungsfreiheit“ und handelt davon,
       welche Rolle Justiz und Polizei bei dieser Entwicklung spielen.
       
       „Äußerungsdelikte“ sind Straftaten, die darin bestehen, Dinge zu sagen, die
       jemanden beleidigen, oder die, wie es bemerkenswert unpräzise heißt, dazu
       angetan sind, den „öffentlichen Frieden“ durch volksverhetzende oder
       blasphemische Rede, die Verharmlosung des Holocaust, Aufstachelung zur
       Gewalt oder falsche Tatsachenbehauptungen zu gefährden.
       
       Die Chance, dass wegen einer öffentlichen Äußerung die Polizei vor der Tür
       steht oder ein Gericht einen Strafbefehl erteilt, ist heute deutlich höher
       als vor zehn Jahren. „Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen
       wegen bloßer Worte gegeben“, schreibt der Journalist, der auch Jurist ist.
       Die Zahl der Ermittlungen sei im vergangenen Jahrzehnt je nach Tatbestand
       um das Drei- bis Fünffache gestiegen. Bei dem historisch eher jungen Delikt
       der „öffentlichen Billigung von Straftaten“ habe sich die Zahl der
       Ermittlungen gar um das Hundertfache multipliziert, „von jährlich knapp 20
       auf 2.000“.
       
       ## Was ist eine Meinung?
       
       Was ist das überhaupt, jene Meinung, die in Artikel 5 des Grundgesetzes als
       Menschenrecht geschützt wird? „Rassismus ist keine Meinung“, erklärt eine
       Kampagne von Amnesty International. „Antisemitismus ist keine Meinung“,
       behauptet der Präsident des Zentralrats der Juden. „Frauenhass ist keine
       Meinung“, schreibt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
       
       Steinke widerspricht und zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
       von 2018, um zu erklären, warum die hier vorgeschlagenen
       Negativdefinitionen von Meinung juristisch falsch sind. Denn eine Meinung
       ist eine Meinung, unabhängig davon, ob sie sich als „wahr oder unwahr“
       herausstellt, egal, ob sie als „wertvoll oder wertlos, gefährlich oder
       harmlos“ bewertet wird.
       
       „Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt darauf, dass solchen
       Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich
       sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen
       Auseinandersetzung entgegengetreten wird“, schrieben die Richter damals.
       Eine Grenze wird erst dann überschritten, „wenn Äußerungen in einen
       unfriedlichen Charakter umschlagen“, wenn gegen Strafgesetze verstoßen
       wird.
       
       Wir haben es jedoch laut Steinke heute mit einer Rechtsprechung zu tun, die
       unter anderem wegen neuer oder verschärfter Paragrafen die Meinungsfreiheit
       auf eine Weise einschränkt, die weder zielführend noch eines liberalen
       Rechtsstaats würdig ist. Diese Entwicklung entsprang einem noblen Ansinnen:
       Man wollte verletzliche Gruppen besser gegen Hassrede in sozialen Medien
       schützen. Inzwischen aber sei „der deutsche Strafverfolgungsapparat weit
       über dieses Ziel hinausgeschossen“, meint Steinke. The road to hell is
       paved with good intentions.
       
       ## Ein Liberaler durch und durch
       
       Steinke ist ein Liberaler durch und durch. Er formuliert ein wesentliches
       Prinzip der Meinungsfreiheit so: „Niemand hat das Recht, nicht kritisiert
       zu werden.“ Recht und Rechtsprechung sehen das oft anders. Sozialdemokrat
       Andy Grote, Innensenator von Hamburg, nannte das Verhalten von Leuten, die
       2021 trotz des Corona-Lockdowns im Schanzenviertel feierten, auf Twitter
       „dämlich“ und „ignorant“.
       
       Einige Leute erinnerten Grote daraufhin daran, dass er zuvor selbst eine
       Party ausgerichtet hatte, die gegen die Coronaregeln verstieß – und das
       auch noch im geschlossenen Raum einer Bar. Ein Gastronom kommentierte
       Grotes Verhalten auf Twitter mit den Worten: „Du bist so 1 Pimmel.“
       
       [1][Wenig später stand die Polizei vor der Tür des Grote-Kritikers.
       Hausdurchsuchung! Das Hamburger Landgericht entschied zwar später, dass
       diese nicht verhältnismäßig war.] Weil sich der Bürger aber angeblich nicht
       inhaltlich mit dem Tweet Grotes auseinandergesetzt habe, habe er ihn nicht
       als „Pimmel“ beleidigen dürfen. Hat das Bundesverfassungsgericht 1995 nicht
       festgestellt, dass die Meinungsfreiheit „gerade aus dem besonderen
       Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen“ sei?
       
       ## Der öffentliche Frieden
       
       Mittels vieler Beispiele bringt Steinke Licht in die Begründungen der
       Justiz und den autoritären Trend. Das Verteilen von Süßigkeiten nach dem
       Massenmord der Hamas vom 7. Oktober 2023 war verboten, weil niemand bei
       Mord, Totschlag oder anderen schweren Verbrechen öffentlich applaudieren
       darf, „sofern dadurch die Täter oder auch andere Zuhörer zu noch mehr
       Gewalt aufgestachelt werden könnten“, erklärt Steinke. Nicht verboten ist
       der Slogan „Stoppt den Genozid in Gaza“, weil unabhängig von der Frage, ob
       sich in Gaza wirklich ein Genozid ereigne, diese Worte dazu aufriefen,
       Gewalt einzustellen. Soweit, so nachvollziehbar.
       
       Der ehemalige Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel hatte kurz nach dem
       Beginn der Bombardierung Gazas auf Facebook geschrieben: „Ich finde ja, der
       Gazastreifen gäbe einen suuuper Parkplatz am Mittelmeer.“ Die
       Staatsanwaltschaft Berlin meinte, diese Äußerung bringe den „öffentlichen
       Frieden“ nicht in Gefahr. Ein Instagram-User, der meinte, das
       palästinensische Volk habe ein „legitimes Recht auf Widerstand mit allen
       notwendigen Mitteln“, bekam es dagegen mit dem Landgericht München I zu
       tun. Die Worte vom „legitimen Widerstand“, seien geeignet, „in der
       deutschen Bevölkerung ein Gefühl der Rechtsunsicherheit zu bewirken“.
       
       ## Inkonsistente Justiz
       
       Es fällt erstens auf, wie inkonsistent die Justiz in vergleichbaren Fällen
       oft argumentiert. Zweitens drängt sich der Verdacht auf, dass Politiker
       immer wieder mal mit recht krassen Aussagen durchkommen, bei Bürgern wegen
       weitaus weniger derber Sprüche aber Strafbefehle eingehen. Steinke stellt
       die berechtigte Frage, „ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht
       an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste“.
       
       Es brauche mehr Debatte, nicht weniger. Außerdem warnt er davor, wie leicht
       Rechtspopulisten an der Macht mittels Klagen aus diesem Bereich politische
       Gegner einschüchtern und verfolgen könnten.
       
       Im Fall des besonders illiberalen Blasphemieparagrafen plädiert Steinke
       kurzerhand für Abschaffung. Das deutsche Recht weist Religionskritikern die
       Schuld zu, wenn Leute, die Kritik nicht aushalten, gewalttätig werden,
       erklärt Steinke, der diesen Gedanken für „grundfalsch“ hält.
       
       Als Ajatollah Khomeini alle Muslime aufrief, Salman Rushdie wegen dessen
       Roman „Satanische Verse“ zu töten, gab es Schriftstellerkollegen, die der
       Meinung waren, Rushdie hätte nicht so provozieren dürfen. Das deutsche
       Strafrecht sah und sieht das im Prinzip genauso. [2][Als die taz damals
       Auszüge von Rushdies Roman veröffentlichte, musste sie mit Ermittlungen der
       Justiz rechnen, die sich dann allerdings nicht einschaltete]. Steinke
       besteht zu Recht darauf, dass religiöse Gefühle nicht mehr wert sind als
       andere.
       
       In einer Zeit, in der autoritäres Denken quer durch die politischen Lager
       an Attraktivität gewinnt, ist „Meinungsfreiheit“ ein notwendiges Plädoyer
       für mehr Mut zu Widerspruch, Dissens und Streit – das wichtigste Buch
       dieses Frühlings.
       
       16 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
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