# taz.de -- Slapp-Klagen: Wie viel Freiheit braucht Meinung?
       
       > Absolute Meinungsfreiheit würde die Pressefreiheit stärken, indem sie
       > strategische Klagen gegen Medien unmöglich macht. Doch die Sache hat
       > einen Haken.
       
 (IMG) Bild: „Die Wahrheit kann nur in einem herrschaftsfreien Diskurs entstehen“ schrieb Jürgen Habermas
       
       Seit Jahren werden Meinungsredakteurinnen, Kommunalpolitiker und Onkel Uwe
       im Internet nicht müde, jeden, der es hören will, zu warnen, dass die
       Meinungsfreiheit gefährdet sei. Schuld daran sind meist die am jeweils
       entgegengesetzten politischen Spektrum – und die bösen Fake News. Die
       deshalb verboten gehören!
       
       Doch was, wenn wir auch schlimme Falschmeldungen in einer gerechten
       Gesellschaft eigentlich aushalten müssten? Denn wer entscheidet eigentlich,
       was stimmt? „Die Wahrheit kann nur in einem herrschaftsfreien Diskurs
       entstehen“, [1][schrieb Jürgen Habermas einmal].
       
       Zu einem Beispiel: Immer wieder sorgen Slapp-Klagen – [2][„strategic
       lawsuits against public participation“] – für Aufsehen. Rosinenzählerisch
       pickt sich etwa ein Konzern eine Passage aus einem kritischen Artikel
       heraus – die mit zwei zugedrückten Augen vielleicht unwahr sein könnte. Ob
       die Kernthese des Textes stimmt, ist dabei egal. Oft schert sich der Kläger
       nicht mal darum, ob die Klage erfolgversprechend ist. Hauptsache, die
       beklagte Journalistin kriegt Schiss – und ist erst mal beschäftigt, Geld
       für den Anwalt zusammenzukratzen.
       
       Für „üble Nachrede“, wenn ich also jemanden herabwürdige oder verächtlich
       mache und man dann beweisen kann, dass ich nicht die Wahrheit gesagt habe,
       kann ich bis zu zwei Jahre ins Kittchen wandern. Öffentliche und
       vorsätzliche „Verleumdung“ wird noch härter bestraft.
       
       Menschen, die ihre Meinung sagen, machen sich so erpressbar – und zensieren
       sich aus Angst dann selbst. Totale Meinungsfreiheit würde dieses Problem
       lösen.
       
       ## Falschaussagen im freien Diskurs
       
       Um das zu fordern, muss man kein wildgewordener Rechtslibertärer und auch
       keine Anarchistin sein. Auch für den eher liberalen Habermas gehörten
       Falschaussagen zu einem freien Diskurs – sie sollen im gemeinsamen Gespräch
       widerlegt werden, um herauszufinden, was denn nun stimmt.
       
       Solche Aushandlungsprozesse waren für den Frankfurter Philosophen der
       Schlüssel für Demokratie und Gerechtigkeit. Dass Gerichte einfach über wahr
       und falsch entscheiden, sah er problematisch, denn sie sind korrumpierbar
       und abhängig von Machtstrukturen und ersetzen keinen „herrschaftsfreien
       Diskurs“.
       
       Doch genau hier liegt der Knackpunkt. Natürlich gilt das auch für
       Journalist:innen. Medien, Politikerinnen und Prominente haben eine
       Meinungsmacht, die Normalsterbliche nicht besitzen. Wenn der nette
       Zeitungskonzern von nebenan Lügen über mich als kleinen Bürger verbreitet,
       dürfte es schwierig werden, darüber gleichberechtigt zu streiten.
       
       Zudem erzeugt eine [3][Falschmeldung fast immer mehr Aufmerksamkeit] als
       die Wahrheit. Eine Studie der Berliner Stiftung Neue Verantwortung kam 2020
       zu dem Schluss, dass in neun von zehn Fällen Fake News mehr Menschen
       erreichen als ihre Richtigstellungen.
       
       Auch Habermas trennt zwischen kommunikativem und strategischem Handeln.
       Reine Diffamierung anderer, die nur die eigenen Interessen durchsetzen,
       Macht, Geld oder Kontrolle sichern soll, ist für ihn kein berechtigter Teil
       des Diskurses. Am Ende muss dann doch irgendwer entscheiden, was in der
       Debatte zulässig ist.
       
       Wie schwierig diese Entscheidung ist, zeigt sich auch am bisher hilflosen
       Umgang des Staates mit Slapp-Klagen. Gegen die rechtsmissbräuchlichen
       Praktiken trat im November 2024 eine EU-Richtlinie in Kraft. Bis zum 7. Mai
       hätte sie in deutsches Recht umgesetzt werden sollen – doch das ist noch
       nicht passiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von der
       Anlaufstelle „No Slapp“ bereits als unzureichend kritisiert.
       
       20 May 2026
       
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