# taz.de -- Deutsche Asylpolitik: Griechische Zusagen schützen nicht vor Abschiebung
> Wer in Griechenland Asyl erhielt, kann dennoch von Deutschland aus in
> sein Herkunftsland abgeschoben werden. Das entschied das
> Bundesverwaltungsgericht.
(IMG) Bild: Schutzstatus in Griechenland? Interessiert das Bundesverwaltungsgericht nicht
Abgelehnte Asylbewerber, die in Griechenland Schutz erhalten hatten, dürfen
in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Dies entschied das
Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in einem Grundsatzurteil. Konkret
ging es um einen Mann und eine Familie aus dem Irak.
Bisher entschieden die deutschen Verwaltungsgerichte unterschiedlich, wie
sich auch in den zwei Fällen zeigte, über die das Bundesverwaltungsgericht
jetzt verhandelte.
Im ersten Fall ging es um eine irakische Familie mit zwei Kindern, die in
Griechenland 2019 Asyl erhalten hatte. Sie zog weiter nach Deutschland und
stellte auch hier einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Die geltend
gemachte Bedrohung durch eine Familienfehde reiche nicht für einen
Schutzanspruch. Allerdings sah das Stuttgarter Gericht ein
Abschiebehindernis darin, dass die Familie in Griechenland als
schutzbedürftig eingestuft worden war.
Im zweiten Fall ging es um einen Iraker, der vor dem IS geflohen war und in
Griechenland [1][subsidiären Schutz] erhalten hatte. In Deutschland wurde
sein Asylantrag abgelehnt. Dass er früher in Mossul mit CDs und Fotos
gehandelt hatte, genüge nicht für die Annahme, dass ihm nach einer Rückkehr
Gefahr von religiösen Hardlinern drohe. Der IS sei im Irak längst
vertrieben. Schiitische Milizen hätten im kurdischen Nordirak wenig
Einfluss. Das Verwaltungsgericht Köln sah auch in der griechischen
Schutzgewährung kein Hindernis für die Abschiebung in den Irak.
## Keine Einzelfälle
Bei den beiden Fällen handelt es sich nicht um Einzelfälle. Ende 2025
befanden sich mehr als 110.000 Geflüchtete in Deutschland, die bereits in
Griechenland Aufnahme gefunden hatten. Griechenland ist bei der
Asylgewährung relativ großzügig, weil Geflüchtete dort nur während des
Asylverfahrens – aufgrund von EU-Vorgaben – staatliche Unterstützung
erhalten. Nach der Anerkennung sind sie auf sich gestellt. Viele gehen
deshalb weiter, insbesondere nach Deutschland und stellen dort erneut einen
Asylantrag.
Seit einer [2][Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni
2024 sind solche Asylanträge von bereits in Griechenland anerkannten
Flüchtlingen nicht mehr unzulässig]. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge ist aber auch nicht an die griechischen Feststellungen
gebunden. Viele aus Griechenland kommende Flüchtlinge erhielten dennoch
auch in Deutschland Asyl oder sonstigen Schutz.
In Tausenden Fällen wurden die Asylanträge aber vollständig abgelehnt, auch
Klagen gegen die Ablehnung blieben erfolglos. Deshalb stellte sich die
Frage, welche Bedeutung die griechische Schutzgewährung hat. Rechtsanwalt
Kugler plädierte in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht dafür,
die griechischen Entscheidungen ernst zu nehmen. „In der EU muss jeder
Mitgliedsstaat die Entscheidungen der anderen Mitgliedstaaten anerkennen“,
sagte Kugler.
## Abschiebung in den Irak möglich
Das deutsche Aufenthaltsgesetz gibt ihm scheinbar recht. Danach ist eine
Abschiebung in den Herkunftsstaat ausgeschlossen, wenn jemand in
Deutschland oder einem anderen EU-Staat Asyl gefunden hat.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun aber anders. Das deutsche Gesetz
müsse einschränkend ausgelegt werden, wenn der Staat, der formal Schutz
gewährt hat, dieser Verantwortung nicht gerecht wird. Dann gelte nur das
Ergebnis der umfassenden Asylprüfung des deutschen Bundesamts und der
deutschen Verwaltungsgerichte. Eine Abschiebung in den Irak sei daher in
beiden Fällen möglich, so das Bundesverwaltungsgericht. Es sei dabei auch
unerheblich, ob in Griechenland Asyl oder der etwas schwächere subsidiäre
Schutz zugesprochen worden war (Az.: 1 C 24/25 u.a.).
Dagegen war eine Abschiebung nach Griechenland in beiden Fällen bereits
rechtskräftig ausgeschlossen worden. Im April 2025 hat das
Bundesverwaltungsgericht jedoch entschieden, dass junge arbeitsfähige
Männer wieder nach Griechenland zurückgeschickt werden können. Sie
[3][könnten sich dort zumindest mit Schwarzarbeit ihren Lebensunterhalt
sichern]. Die Bundesregierung hält es inzwischen auch für möglich,
alleinstehende Frauen und Paare ohne Kinder nach Griechenland abzuschieben,
wenn sie dort bereits als Flüchtlinge anerkannt worden waren.
19 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
(DIR) [2] /EuGH-Urteil-zu-Asylrecht/!6014709
(DIR) [3] /Dublin-Ueberstellungen/!6079240
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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