# taz.de -- Nach Einstufung des Verfassungsschutzes: AfD Niedersachsen darf jetzt bespitzelt werden
> Der niedersächsische Verfassungsschutz führt die AfD künftig als
> Beobachtungsobjekt. Für aktive Mitglieder könnte das unangenehme
> Konsequenzen haben.
(IMG) Bild: Innenministerin Behrens und Verfassungsschützer Pejril verkünden es: AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bringt es auf die
Formel „Entlarven, entwaffnen, entlassen“. Auf einer sehr kurzfristig
anberaumten Pressekonferenz hat sie am Dienstag erklärt, warum die AfD in
Niedersachsen vom Verfassungsschutz künftig nicht mehr bloß als
„Verdachtsobjekt“, sondern als „Beobachtungsobjekt von erheblicher
Bedeutung“ geführt wird.
Diese feine Abstufung, die das [1][niedersächsische
Verfassungsschutzgesetz] an dieser Stelle vorsieht, kann zumindest für
einige Mitglieder der AfD durchaus spürbare Konsequenzen haben. Denn zum
einen darf der Verfassungsschutz künftig mehr beim Ausspionieren der
Partei. Und zum anderen haben die so gewonnenen Erkenntnisse zumindest für
Beamte und Waffennarren möglicherweise Folgen.
Seit 2022 war die AfD in Niedersachsen ein Verdachtsobjekt. Das heißt, dass
der Verfassungsschutz Erkenntnisse darüber sammelte, ob die Partei nun als
gesichert rechtsextrem einzustufen ist oder nicht. Dazu durfte allerdings
nur auf öffentlich zugängliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden – also
auf das, was in Versammlungen geäußert oder auf den Social-Media-Kanälen
der Partei verbreitet wurde.
Einmal wurde diese Einstufung schon für zwei Jahre verlängert, im Mai 2026
wäre damit Schluss gewesen. Dann muss der Verfassungsschutz die AfD
entweder zum Beobachtungsobjekt hochstufen oder aber die Beobachtung
einstellen und auch die dabei erhobenen Daten löschen.
Die Hochstufung jetzt entsteht also auch aus einem Zeitdruck heraus, den
der Gesetzgeber an dieser Stelle selbst geschaffen hat. Im Ministerium geht
man davon aus, dass die AfD sicher klagen wird, wie sie das auch in anderen
Fällen getan hat.
## Ein Radikalenerlass für Rechtsextreme
Bei einem Beobachtungsobjekt, zu dem die AfD nun werden soll, darf der
Verfassungsschutz weitere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen: V-Männer
etwa und längerfristige Observationen. Vor allem aber können die gewonnenen
Personendaten länger gespeichert und anders eingesetzt werden.
Darauf zielt das „Entlarven, entwaffnen, entlassen“ der Ministerin. Denn
Niedersachsen schraubt gleichzeitig am Beamten- und Waffengesetz. Künftig
soll bei Einstellungsverfahren abgefragt werden, ob Anwärter diese
„extremistische Bestrebung“ aktiv unterstützt haben. In diesem Fall
könnten, allerdings erst nach einer Einzelfallprüfung, Einstellungen oder
Sicherheitsfreigaben verweigert werden.
Aktive Beamte sollen künftig ebenfalls leichter aus dem Dienst entfernt
werden können – [2][um die Details wird aber politisch noch gerungen]. Auch
in die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung im Waffenrecht sollen die
Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einfließen.
Das soll allerdings nur für wirklich aktive und engagierte Parteimitglieder
gelten, eine einfache Parteimitgliedschaft reicht dafür nicht, erklärt
Behrens auf Nachfrage. Wo genau da die Grenze verläuft, werden dann wohl
Gerichte klären müssen.
## Gutachten bleibt unter Verschluss
Um diesen Radikalenerlass für Rechtsextreme zu rechtfertigen, hat der
Verfassungsschutz vier Jahre lang Belege gesammelt – das 200-seitige
Gutachten, das daraus entstand, bleibt allerdings vorläufig unter
Verschluss und ist damit einer öffentlichen Beurteilung nicht zugänglich.
Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril präsentiert lediglich eine Art
Quintessenz. Argumentativ stützt sich der Verfassungsschutz dabei auf die
juristischen Argumente, die auch bei der Einstufung auf Bundesebene schon
eine wesentliche Rolle spielten.
Das völkisch-nationalistische Denken, dass Deutsche in Staatsbürger 1. und
2. Klasse einteilt, die Hetze gegen bestimmte Personengruppen, die
Verunglimpfung des politischen Gegners und des politischen Systems
insgesamt durch Diktaturvergleiche – alles Dinge, die mit der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht in Einklang zu bringen sind.
Die AfD Niedersachsen habe keine wirkliche Mäßigung erkennen lassen, seit
sie zum Verdachtsfall wurde, sagte Pejril in der Pressekonferenz am
Dienstag. Im Gegenteil, das Personal aus den gesichert rechtsextremen
Teilen der Partei wie der [3][Jungen Alternative (jetzt Generation
Deutschland)] und dem „Flügel“ sei umstandslos integriert worden.
Parteifunktionäre fielen immer wieder dadurch auf, dass sie die Vernetzung
mit rechtsextremen Akteuren und Medien förderten. Auch auf Bundesebene
wirke die AfD Niedersachsen damit nicht mäßigend, sondern als
Unterstützerin der innerparteilichen Radikalisierungsprozesse.
## Verbotsverfahren rückt damit nicht zwangsläufig näher
[4][Die AfD Niedersachsen selbst weist das natürlich weit von sich] und
kündigte, wie erwartet, eine Klage an. Das hatte sie auch auf Bundesebene
und in verschiedenen anderen Bundesländern schon versucht – mit eher
mäßigem Erfolg.
Allerdings sind diese Verfahren untereinander nicht hundertprozentig
vergleichbar, unter anderem, weil sich die Verfassungsschutzgesetze der
einzelnen Bundesländer und des Bundes unterscheiden.
Fraglich ist auch, wie sich das Ganze auf ein mögliches
Parteiverbotsverfahren auswirkt. Niedersachsens Innenministerin erklärt,
man sei gern bereit, die eigenen Erkenntnisse einfließen zu lassen.
Allerdings erwarte sie ein gezieltes und koordiniertes Vorgehen auf
Bundesebene. Es sei nicht zielführend, [5][wenn einzelne Länder über den
Bundesrat vorpreschen würden].
Ein [6][Parteiverbotsverfahren] müsse von Bundestag, Bundesrat und
Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht werden – wenn die Prüfung
der vorliegenden Verfassungsschutzgutachten und der noch ausstehenden
Gerichtsentscheidungen eine Aussicht auf Erfolg ergäben.
17 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9f4bbbb4-fa2d-3403-8747-ce14f116b207
(DIR) [2] /Nacktkontrolle-fuer-Polizistinnen/!6144312
(DIR) [3] /Gruendung-Generation-Deutschland/!6133527
(DIR) [4] /Mit-Schweigegeluebde/!6152894
(DIR) [5] /Bundespolitische-Initiative-angekuendigt/!6141844
(DIR) [6] /Pro-und-Contra-zum-AfD-Parteiverbot/!6040629
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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