# taz.de -- Nach Einstufung des Verfassungsschutzes: AfD Niedersachsen darf jetzt bespitzelt werden
       
       > Der niedersächsische Verfassungsschutz führt die AfD künftig als
       > Beobachtungsobjekt. Für aktive Mitglieder könnte das unangenehme
       > Konsequenzen haben.
       
 (IMG) Bild: Innenministerin Behrens und Verfassungsschützer Pejril verkünden es: AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft
       
       Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bringt es auf die
       Formel „Entlarven, entwaffnen, entlassen“. Auf einer sehr kurzfristig
       anberaumten Pressekonferenz hat sie am Dienstag erklärt, warum die AfD in
       Niedersachsen vom Verfassungsschutz künftig nicht mehr bloß als
       „Verdachtsobjekt“, sondern als „Beobachtungsobjekt von erheblicher
       Bedeutung“ geführt wird.
       
       Diese feine Abstufung, die das [1][niedersächsische
       Verfassungsschutzgesetz] an dieser Stelle vorsieht, kann zumindest für
       einige Mitglieder der AfD durchaus spürbare Konsequenzen haben. Denn zum
       einen darf der Verfassungsschutz künftig mehr beim Ausspionieren der
       Partei. Und zum anderen haben die so gewonnenen Erkenntnisse zumindest für
       Beamte und Waffennarren möglicherweise Folgen.
       
       Seit 2022 war die AfD in Niedersachsen ein Verdachtsobjekt. Das heißt, dass
       der Verfassungsschutz Erkenntnisse darüber sammelte, ob die Partei nun als
       gesichert rechtsextrem einzustufen ist oder nicht. Dazu durfte allerdings
       nur auf öffentlich zugängliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden – also
       auf das, was in Versammlungen geäußert oder auf den Social-Media-Kanälen
       der Partei verbreitet wurde.
       
       Einmal wurde diese Einstufung schon für zwei Jahre verlängert, im Mai 2026
       wäre damit Schluss gewesen. Dann muss der Verfassungsschutz die AfD
       entweder zum Beobachtungsobjekt hochstufen oder aber die Beobachtung
       einstellen und auch die dabei erhobenen Daten löschen.
       
       Die Hochstufung jetzt entsteht also auch aus einem Zeitdruck heraus, den
       der Gesetzgeber an dieser Stelle selbst geschaffen hat. Im Ministerium geht
       man davon aus, dass die AfD sicher klagen wird, wie sie das auch in anderen
       Fällen getan hat.
       
       ## Ein Radikalenerlass für Rechtsextreme
       
       Bei einem Beobachtungsobjekt, zu dem die AfD nun werden soll, darf der
       Verfassungsschutz weitere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen: V-Männer
       etwa und längerfristige Observationen. Vor allem aber können die gewonnenen
       Personendaten länger gespeichert und anders eingesetzt werden.
       
       Darauf zielt das „Entlarven, entwaffnen, entlassen“ der Ministerin. Denn
       Niedersachsen schraubt gleichzeitig am Beamten- und Waffengesetz. Künftig
       soll bei Einstellungsverfahren abgefragt werden, ob Anwärter diese
       „extremistische Bestrebung“ aktiv unterstützt haben. In diesem Fall
       könnten, allerdings erst nach einer Einzelfallprüfung, Einstellungen oder
       Sicherheitsfreigaben verweigert werden.
       
       Aktive Beamte sollen künftig ebenfalls leichter aus dem Dienst entfernt
       werden können – [2][um die Details wird aber politisch noch gerungen]. Auch
       in die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung im Waffenrecht sollen die
       Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einfließen.
       
       Das soll allerdings nur für wirklich aktive und engagierte Parteimitglieder
       gelten, eine einfache Parteimitgliedschaft reicht dafür nicht, erklärt
       Behrens auf Nachfrage. Wo genau da die Grenze verläuft, werden dann wohl
       Gerichte klären müssen.
       
       ## Gutachten bleibt unter Verschluss
       
       Um diesen Radikalenerlass für Rechtsextreme zu rechtfertigen, hat der
       Verfassungsschutz vier Jahre lang Belege gesammelt – das 200-seitige
       Gutachten, das daraus entstand, bleibt allerdings vorläufig unter
       Verschluss und ist damit einer öffentlichen Beurteilung nicht zugänglich.
       
       Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril präsentiert lediglich eine Art
       Quintessenz. Argumentativ stützt sich der Verfassungsschutz dabei auf die
       juristischen Argumente, die auch bei der Einstufung auf Bundesebene schon
       eine wesentliche Rolle spielten.
       
       Das völkisch-nationalistische Denken, dass Deutsche in Staatsbürger 1. und
       2. Klasse einteilt, die Hetze gegen bestimmte Personengruppen, die
       Verunglimpfung des politischen Gegners und des politischen Systems
       insgesamt durch Diktaturvergleiche – alles Dinge, die mit der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht in Einklang zu bringen sind.
       
       Die AfD Niedersachsen habe keine wirkliche Mäßigung erkennen lassen, seit
       sie zum Verdachtsfall wurde, sagte Pejril in der Pressekonferenz am
       Dienstag. Im Gegenteil, das Personal aus den gesichert rechtsextremen
       Teilen der Partei wie der [3][Jungen Alternative (jetzt Generation
       Deutschland)] und dem „Flügel“ sei umstandslos integriert worden.
       
       Parteifunktionäre fielen immer wieder dadurch auf, dass sie die Vernetzung
       mit rechtsextremen Akteuren und Medien förderten. Auch auf Bundesebene
       wirke die AfD Niedersachsen damit nicht mäßigend, sondern als
       Unterstützerin der innerparteilichen Radikalisierungsprozesse.
       
       ## Verbotsverfahren rückt damit nicht zwangsläufig näher
       
       [4][Die AfD Niedersachsen selbst weist das natürlich weit von sich] und
       kündigte, wie erwartet, eine Klage an. Das hatte sie auch auf Bundesebene
       und in verschiedenen anderen Bundesländern schon versucht – mit eher
       mäßigem Erfolg.
       
       Allerdings sind diese Verfahren untereinander nicht hundertprozentig
       vergleichbar, unter anderem, weil sich die Verfassungsschutzgesetze der
       einzelnen Bundesländer und des Bundes unterscheiden.
       
       Fraglich ist auch, wie sich das Ganze auf ein mögliches
       Parteiverbotsverfahren auswirkt. Niedersachsens Innenministerin erklärt,
       man sei gern bereit, die eigenen Erkenntnisse einfließen zu lassen.
       Allerdings erwarte sie ein gezieltes und koordiniertes Vorgehen auf
       Bundesebene. Es sei nicht zielführend, [5][wenn einzelne Länder über den
       Bundesrat vorpreschen würden].
       
       Ein [6][Parteiverbotsverfahren] müsse von Bundestag, Bundesrat und
       Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht werden – wenn die Prüfung
       der vorliegenden Verfassungsschutzgutachten und der noch ausstehenden
       Gerichtsentscheidungen eine Aussicht auf Erfolg ergäben.
       
       17 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9f4bbbb4-fa2d-3403-8747-ce14f116b207
 (DIR) [2] /Nacktkontrolle-fuer-Polizistinnen/!6144312
 (DIR) [3] /Gruendung-Generation-Deutschland/!6133527
 (DIR) [4] /Mit-Schweigegeluebde/!6152894
 (DIR) [5] /Bundespolitische-Initiative-angekuendigt/!6141844
 (DIR) [6] /Pro-und-Contra-zum-AfD-Parteiverbot/!6040629
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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