# taz.de -- Nacktkontrolle für Polizist*innen: Wegen Extremismusverdacht zum Arzt
       
       > Bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit sollen Polizist*innen in
       > Bremen und Niedersachsen künftig vom Arzt nach verdächtigen Tattoos
       > abgesucht werden.
       
 (IMG) Bild: Verbergen sich unerlaubte Tätowierungen unter den Uniformen von Polizeibeamt:innen? Bremen und Niedersachsen würden es gerne wissen
       
       Ziemlich weit wollen Bremen und Niedersachsen gehen, um rassistische
       Tätowierungen [1][bei Polizisten] zu entdecken. Es soll möglich sein, auf
       richtlerliche Anweisung die „Inaugenscheinnahme der Hautoberfläche“ bei den
       Beamten vorzunehmen, teilte das rot-rot-grün regierte [2][Bremen im
       September] mit. Wie nun bekannt wurde, plant auch das rot-grün regierte
       Niedersachsen eine solche Option. Hier kochen [3][die Wogen hoch]. Der
       CDU-Politiker Andre Bock nannte die geplante Untersuchung „übergriffig,
       entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar“.
       
       Es geht um einen Baustein im [4][Kampf gegen Extremismus]. „Die
       Verfassungstreue von Beamt*innen ist in der Demokratie „ein hohes Gut“,
       sagt der grüne Innenpolitiker Michael Lühmann. Deshalb müsse es möglich
       sein, Tätowierungen mit [5][verfassungsfeindlichen Symbolen] in
       disziplinarrechtliche Bewertungen einzubeziehen. „Wissenschaft,
       Fachverbände und Verfassungsschutz sind sich einig, dass es solche
       Bekenntnisse durch Tätowierungen gibt“, sagt er, „und dass sie
       [6][Rückschlüsse auf die politische Einstellung] zulassen“.
       
       Natürlich sei dies ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
       Deshalb benötige diese Maßnahme auch konkrete Anhaltspunkte für die
       Verfassungsfeindschaft und eine richterliche Zustimmung. „Hierfür schaffen
       wir die rechtlichen Voraussetzungen“, sagt Lühmann mit Blick auf den
       Gesetzentwurf zur „Änderung beamtenrechtlicher und disziplinarrechtlicher
       Vorschriften“, der nun im Innenausschuss beraten wird.
       
       Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hält dies für
       rechtlich nicht durchführbar. „Die Inaugenscheinnahme soll durch einen Arzt
       erfolgen. Der darf aber nicht gegen seine [7][Schweigepflicht] verstoßen“,
       sagt der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende. Auch ein Amtsarzt dürfe
       nur feststellen, ob ein Beamter gesundheitlich geeignet und dienstfähig
       ist, nicht aber, ob eine Person aufgrund äußerlicher Merkmale geeignet ist
       oder nicht. „Hier soll die ärztliche Kunst missbraucht werden“.
       
       Auch die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) lehnt solche
       Nacktkontrollen ab. Die Sensibiltät der Polizei im Bezug auf demokratische
       Wertefestigkeit sei schon besonders hoch und werde „stetig geschärft“, sagt
       ihr Vorsitzender Kevin Komolka. Da wünsche man sich eine faire
       Auseinandersetzung mit der Polizei „ohne Stigmatisierung“.
       
       Geht es nach dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen, dann wurden
       verfassungsrechtliche Bedenken mit abgewogen. Geändert werden soll auch,
       dass der Verfassungsschutz von sich aus Erkenntnisse über Beamte anderen
       Behörden mitteilen darf. Bisher ging dies nur auf Anfrage. Die
       Inaugenscheinnahme stelle einen „Eingriff in das allgemeine
       Persönlichkeitsrecht“ nach Grundgesetz dar, räumt der Entwurf ein. Die
       Regelung benötige daher eine „Ermächtigungsgrundlage“, müsse einem
       legitimen Zweck dienen und geeignet sein, diesen zu fördern. Auch dürfe es
       kein „milderes Mittel“ geben.
       
       All dies ist laut den rot-grünen Antragstellern erfüllt. Der Gesetzgeber
       müsse zwischen Allgemein- und Individualinteressen ausgleichen. Beamte, die
       gegen die Verfassungstreue verstoßen, könnten die Funktionsfähigkeit des
       öffentlichen Dienstes erheblich gefährden. Und durch die Nähe zum
       „Menschenwürdegehalt der Verfassungstreue“ sei ein „gewichtiger Zweck“
       gegeben.
       
       Zu dem Gesetz gibt es am 17. Februar noch eine Expertenanhörung. Laut Heiko
       Teggatz gibt es bisher kein anderes Bundesland, das eine solche Regelung
       plant. Er sagt: „In dem ersten Fall, in dem ein Kollege betroffen ist, wird
       er vor Gericht ziehen und feststellen lassen, dass dies komplett
       rechtswidrig ist.“
       
       23 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsschutz-Bericht/!6021257
 (DIR) [2] https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/kein-platz-fuer-verfassungsfeinde-im-oeffentlichen-dienst-474536?asl=
 (DIR) [3] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/koerper-kontrolle-bei-polizei-verfassungswidrige-tattoos-im-fokus,polizei-608.html
 (DIR) [4] /Rechtsextreme-bei-Polizei-und-Bundeswehr/!5854519
 (DIR) [5] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-02-rechtsextremismus-symbole-zeichen-organisationen.pdf?__blob=publicationFile&v=10
 (DIR) [6] /Rechte-Polizeichats-in-Niedersachsen/!6117170
 (DIR) [7] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/KBV_BAEK_aerztliche_Schweigepflicht_2025.pdf
       
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 (DIR) Kaija Kutter
       
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