# taz.de -- Nacktkontrolle für Polizist*innen: Wegen Extremismusverdacht zum Arzt
> Bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit sollen Polizist*innen in
> Bremen und Niedersachsen künftig vom Arzt nach verdächtigen Tattoos
> abgesucht werden.
(IMG) Bild: Verbergen sich unerlaubte Tätowierungen unter den Uniformen von Polizeibeamt:innen? Bremen und Niedersachsen würden es gerne wissen
Ziemlich weit wollen Bremen und Niedersachsen gehen, um rassistische
Tätowierungen [1][bei Polizisten] zu entdecken. Es soll möglich sein, auf
richtlerliche Anweisung die „Inaugenscheinnahme der Hautoberfläche“ bei den
Beamten vorzunehmen, teilte das rot-rot-grün regierte [2][Bremen im
September] mit. Wie nun bekannt wurde, plant auch das rot-grün regierte
Niedersachsen eine solche Option. Hier kochen [3][die Wogen hoch]. Der
CDU-Politiker Andre Bock nannte die geplante Untersuchung „übergriffig,
entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar“.
Es geht um einen Baustein im [4][Kampf gegen Extremismus]. „Die
Verfassungstreue von Beamt*innen ist in der Demokratie „ein hohes Gut“,
sagt der grüne Innenpolitiker Michael Lühmann. Deshalb müsse es möglich
sein, Tätowierungen mit [5][verfassungsfeindlichen Symbolen] in
disziplinarrechtliche Bewertungen einzubeziehen. „Wissenschaft,
Fachverbände und Verfassungsschutz sind sich einig, dass es solche
Bekenntnisse durch Tätowierungen gibt“, sagt er, „und dass sie
[6][Rückschlüsse auf die politische Einstellung] zulassen“.
Natürlich sei dies ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Deshalb benötige diese Maßnahme auch konkrete Anhaltspunkte für die
Verfassungsfeindschaft und eine richterliche Zustimmung. „Hierfür schaffen
wir die rechtlichen Voraussetzungen“, sagt Lühmann mit Blick auf den
Gesetzentwurf zur „Änderung beamtenrechtlicher und disziplinarrechtlicher
Vorschriften“, der nun im Innenausschuss beraten wird.
Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hält dies für
rechtlich nicht durchführbar. „Die Inaugenscheinnahme soll durch einen Arzt
erfolgen. Der darf aber nicht gegen seine [7][Schweigepflicht] verstoßen“,
sagt der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende. Auch ein Amtsarzt dürfe
nur feststellen, ob ein Beamter gesundheitlich geeignet und dienstfähig
ist, nicht aber, ob eine Person aufgrund äußerlicher Merkmale geeignet ist
oder nicht. „Hier soll die ärztliche Kunst missbraucht werden“.
Auch die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) lehnt solche
Nacktkontrollen ab. Die Sensibiltät der Polizei im Bezug auf demokratische
Wertefestigkeit sei schon besonders hoch und werde „stetig geschärft“, sagt
ihr Vorsitzender Kevin Komolka. Da wünsche man sich eine faire
Auseinandersetzung mit der Polizei „ohne Stigmatisierung“.
Geht es nach dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen, dann wurden
verfassungsrechtliche Bedenken mit abgewogen. Geändert werden soll auch,
dass der Verfassungsschutz von sich aus Erkenntnisse über Beamte anderen
Behörden mitteilen darf. Bisher ging dies nur auf Anfrage. Die
Inaugenscheinnahme stelle einen „Eingriff in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht“ nach Grundgesetz dar, räumt der Entwurf ein. Die
Regelung benötige daher eine „Ermächtigungsgrundlage“, müsse einem
legitimen Zweck dienen und geeignet sein, diesen zu fördern. Auch dürfe es
kein „milderes Mittel“ geben.
All dies ist laut den rot-grünen Antragstellern erfüllt. Der Gesetzgeber
müsse zwischen Allgemein- und Individualinteressen ausgleichen. Beamte, die
gegen die Verfassungstreue verstoßen, könnten die Funktionsfähigkeit des
öffentlichen Dienstes erheblich gefährden. Und durch die Nähe zum
„Menschenwürdegehalt der Verfassungstreue“ sei ein „gewichtiger Zweck“
gegeben.
Zu dem Gesetz gibt es am 17. Februar noch eine Expertenanhörung. Laut Heiko
Teggatz gibt es bisher kein anderes Bundesland, das eine solche Regelung
plant. Er sagt: „In dem ersten Fall, in dem ein Kollege betroffen ist, wird
er vor Gericht ziehen und feststellen lassen, dass dies komplett
rechtswidrig ist.“
23 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verfassungsschutz-Bericht/!6021257
(DIR) [2] https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/kein-platz-fuer-verfassungsfeinde-im-oeffentlichen-dienst-474536?asl=
(DIR) [3] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/koerper-kontrolle-bei-polizei-verfassungswidrige-tattoos-im-fokus,polizei-608.html
(DIR) [4] /Rechtsextreme-bei-Polizei-und-Bundeswehr/!5854519
(DIR) [5] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-02-rechtsextremismus-symbole-zeichen-organisationen.pdf?__blob=publicationFile&v=10
(DIR) [6] /Rechte-Polizeichats-in-Niedersachsen/!6117170
(DIR) [7] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/KBV_BAEK_aerztliche_Schweigepflicht_2025.pdf
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(DIR) Kaija Kutter
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