# taz.de -- Eilverfahren zur AfD: Verdächtig rechtsextreme AfD darf nicht so genannt werden
       
       > Der Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht rechtsextrem nennen,
       > urteilt ein Verwaltungsgericht. Bestrebungen gegen die Menschenwürde
       > seien aber belegt.
       
 (IMG) Bild: Vorläufige Niederlage vor Gericht: das Bundesamt für Verfassungsschutz
       
       taz/dpa | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst
       nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das
       Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang
       des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe
       einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst
       unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden.
       
       Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem
       Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten
       werden.
       
       Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür
       vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische
       Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden.
       
       Das Gericht teilte mit, es sei überzeugt, dass weiterhin der starke
       Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, dass die AfD
       verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalte. Die Antragstellerin vertrete
       teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen
       Ordnung nicht im Einklang stehen.
       
       So lägen konkretere Belege dafür vor, dass es den politischen Zielsetzungen
       der Antragstellerin entspricht, deutschen Staatsangehörigen islamischen
       Glaubens nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dadurch
       bestehe „der starke Verdacht“, führten die Richter weiter aus, „dass die
       AfD die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit in einem auch
       die Menschenwürdegarantie berührenden Umfang außer Geltung setzen will“.
       
       Jedoch werde die AfD dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt,
       dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz
       festgestellt werden kann“. Denn „nicht jede verfassungswidrige Forderung,
       nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen“ sei ausreichend für die
       Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei.
       
       ## Verfassungsschutz hatte AfD als rechtsextremistisch eingestuft
       
       Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach
       mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der
       Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche
       demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in
       wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der
       Inlandsgeheimdienst damals mit.
       
       Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen
       Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für
       Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25).
       Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen,
       dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.
       
       Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte
       Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis
       zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert
       rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.
       
       Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der
       Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch
       eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.
       
       ## Dobrindt: „Wir nehmen das zur Kenntnis“
       
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte sich am frühen Abend
       zurückhaltend zum Urteil. „Wir nehmen das zur Kenntnis.“ Es gelte nun, das
       Hauptsacheverfahren abzuwarten. „Bis dahin betrachten wir die AfD als
       Verdachtsfall.“
       
       Dobrindt betonte, dass das Verwaltungsgericht Köln zwar unter anderem zu
       dem Schluss gekommen sei, dass die AfD teils offen Positionen vertrete, die
       nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar seien –
       dies habe aber nicht für die Partei in Gänze nachgewiesen werden können.
       
       Zu einem möglichen Parteienverbot sagte der Minister: „Ich habe immer
       gesagt: Die AfD muss man wegregieren, nicht wegverbieten wollen“. Das
       vorliegende Urteil zeige, wie hoch die Hürden allein für die Einstufung der
       Partei als „rechtsextrem“ lägen.
       
       26 Feb 2026
       
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