# taz.de -- Verfassungsbeschwerde erfolglos: Palästinenser kann nicht gegen Export von Waffen klagen
> Ein Palästinenser wollte gegen die Ausfuhrgenehmigung für Panzergetriebe
> nach Israel klagen. Doch das Bundesverfassungsgericht gibt ihm kein
> Klagerecht.
(IMG) Bild: Israelische Panzer, deutsche Getriebe: Deutschland ist einer der größten Waffenlieferanten für Israel
Das Grundgesetz gibt einem Palästinenser kein Recht, in Deutschland gegen
deutsche Rüstungsexporte nach Israel zu klagen. Das entschied eine mit drei
Richter:innen besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts in einem am
Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Geklagt hatte ein Palästinenser, der im Gazastreifen lebt. Seine Ehefrau,
seine Tochter, sein Vater und drei Brüder waren bei [1][israelischen
Luftangriffen] getötet worden. Er fürchte nun auch um sein Leben. Trotz des
Waffenstillstands vom November 2026 würden weiter Palästinenser getötet.
Weil Deutschland einer der größten [2][Rüstungslieferanten für Israel] ist,
wollte der Palästinenser – mit Unterstützung der Berliner Organisation
„European Center for Constitutional and Human Rights“ – gegen eine
Ausfuhrentscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(Bafa) in Eschborn klagen. Konkret ging es um Panzergetriebe der Augsburger
Firma Renk.
## Allgemeiner Schutzauftrag
Doch die hessischen Verwaltungsgerichte erklärte die Klage des
Palästinensers von vornherein für unzulässig. Weder das Ausfuhrrecht noch
das Grundgesetz sähen Klagen von Privatpersonen gegen
Rüstungsexport-Entscheidungen der Behörde vor.
Dagegen rief der Palästinenser das Bundesverfassungsgericht an und stützte
sich auf [3][die Karlsruher Entscheidung zum US-Drohneneinsatz, der über
die Airbase in Ramstein gesteuert wird]. Im Juli 2025 hatte das
Bundesverfassungsgericht immerhin entschieden, dass Deutschland einen
„allgemeinen Schutzauftrag“ hat, die grundlegenden Menschenrechte „auch
gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren“.
Der Schutzauftrag werde unter zwei Bedingungen sogar zu einer
Handlungspflicht („Schutzpflicht“), so das Bundesverfassungsgericht im
vergangenen Sommer. Zum einen müsse die Gefahrenlage einen ausreichenden
Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben. Außerdem müsse die „ernsthafte
Gefahr“ bestehen, dass lebensschützende Regeln des Völkerrechts
„systematisch“ verletzt werden.
Für die Sache des Palästinensers ergab sich aus dem Ramstein-Urteil aber
nichts. Dem Schutzauftrag für die Menschenrechte werde Deutschland bereits
durch seine Rüstungsexportgesetze gerecht, so nun das
Bundesverfassungsgericht. Danach kann die Exportgenehmigung verweigert
werden, um „eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu
verhüten“. Ein Klagerecht für Menschen aus Krisengebieten ergebe sich
daraus nicht.
## Weiter Spielraum
Ob sich der allgemeine Schutzauftrag im Gaza-Konflikt zu einer
Schutzpflicht verdichtet, ließ das Bundesverfassungsgericht offen – wohl um
nicht sagen zu müssen, ob Israel in Gaza „systematisch“ das Völkerrecht
verletzt. Jedenfalls hätte der deutsche Staat auch bei Bestehen einer
Schutzpflicht einen weiten Spielraum für seine Handlungen. Es wäre auch
dann nicht zwingend, Rüstungsexportgenehmigungen für Israel zu widerrufen.
Im Übrigen, so das Bundesverfassungsgericht, sei Deutschland nicht untätig
geblieben. Die Bundesregierung habe Rüstungsexporte zeitweise ausgesetzt
und später von Israel die Zusage verlangt, dass deutsche Rüstungsgüter nur
Völkerrechts-konform eingesetzt werden.
Alexander Schwarz vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und
Menschenrechte (ECCHR) zeigte sich enttäuscht. Die Karlsruher Entscheidung
sei ein „schwerer Rückschlag für den gerichtlichen Rechtsschutz“.
Am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag läuft noch eine Klage
Nicaraguas gegen Deutschland – wegen Unterstützung Israels. Wann hierüber
entschieden wird, ist noch nicht absehbar. Eilanträge wurden im Mai 2024
abgelehnt.
[4][(Az.: 2 BvR 1626/25)]
12 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gaza-Tagebuch/!6121874
(DIR) [2] /Ruestungsexporte-nach-Israel/!6088528
(DIR) [3] /Bundesverfassungsgerichtsurteil/!6098112
(DIR) [4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/02/rk20260203_2bvr162625.html?nn=68080
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Bundesverfassungsgericht
(DIR) Waffenexporte
(DIR) Israel
(DIR) Palästina
(DIR) Waffen
(DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
(DIR) Israel
(DIR) Waffen
(DIR) Waffenlieferung
(DIR) Gaza-Krieg
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Deutschland und Israel: Wir Komplizen
Julia Klöckner ist eine von Netanjahus besten PR-Botschafterinnen. Deshalb
durfte sie in den Gazastreifen fahren: ein Privileg, das anderen verwehrt
wurde.
(DIR) Friedensforschungsinstitut Sipri: Weltweite Rüstungsumsätze erreichen neuen Höchststand
Zahlreiche Staaten rüsten gerade massiv auf. Das zeigt sich auch in den
Verkaufszahlen. Besonders deutsche Waffenproduzenten nehmen deutlich mehr
Geld ein.
(DIR) Neue Waffen für Israel: Deutschland zündelt wieder mit
Den eh inkonsequenten Waffenlieferungsstopp für Israel hat die
Bundesregierung jetzt wieder aufgehoben. Dabei ist die Lage alles andere
als sicher.
(DIR) Wieder deutsche Waffen für Israel: Bundesregierung hebt Teil-Exportstopp auf
Nach einer dreimonatigen Pause möchte Deutschland künftig wieder Waffen
nach Israel exportieren. Ein Wissenschaftler kritisiert das als
„kurzfristig“.