# taz.de -- Genozid-Verfahren gegen Israel: Nie wieder zu spät
> Deutschland hat Israel beim IGH-Verfahren unterstützt. Nun versucht die
> Bundesregierung, sich mit zweifelhaften Argumenten wieder
> herauszumanövrieren.
(IMG) Bild: Durch israelische Bomben im Krieg gegen die Hamas zerstörte Häuser in Gaza-Stadt, 11.2.2026
Am 26. Januar 2024 entschied der Internationale Gerichtshof (IGH), das von
Südafrika angestoßene Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des
Genozids im Gazastreifen zuzulassen. Die ersten Anhörungen beider Parteien
hatten zwei Wochen zuvor stattgefunden. Noch am Tag der Anhörung Israels
verkündete die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz, [1][im Verfahren
an der Seite Israels intervenieren zu wollen]. Sogenannte
Nebeninterventionen sind in solchen Verfahren nicht unüblich. Regierungen
können so die Urteilsfindung des Gerichtshofes mit eigenen rechtlichen
Einschätzungen und Argumenten unterstützen oder gar beeinflussen.
Seit der formalen Zulassung des Verfahrens gegen Israel Ende Januar 2024
haben bis dato 22 Staaten eine Intervention angekündigt, die meisten davon
an der Seite Südafrikas, ein paar wenige zugunsten Israels. Diese Zahl ist
absolut rekordverdächtig. Auch mehr als zwei Jahre später sucht man jedoch
die Bundesrepublik vergeblich unter ihnen. Unterdessen verstreicht in Kürze
die Frist für die Einreichung von Nebeninterventionen.
In der Pressekonferenz der Bundesregierung wurde diese deshalb am 18. März
2026 gefragt, ob die vor mehr als zwei Jahren angekündigte Intervention
[2][eigentlich noch zu erwarten sei]. Die Antwort Josef Hintersehers,
Sprecher des Auswärtigen Amtes, lautete: „Nein, eine solche
Nebenintervention wird es nicht geben.“ Ein Journalist wollte es genau
wissen: „Gilt die damalige Stellungnahme“, also dass man den Vorwurf des
Genozids gegen Israel für absurd halte, „nicht mehr, oder was ist der Grund
dafür, dass es keine Nebenintervention gibt?“
Die Begründung des Außenamtssprechers klang vorgeschoben. Deutschland wolle
sich auf das von Nicaragua angestoßene Verfahren gegen die Bundesrepublik
wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Genozid konzentrieren. Das
zentralamerikanische Land hatte im März 2024 ein Verfahren beantragt. Im
Folgemonat fanden die ersten Anhörungen statt. Zwar scheiterte Nicaragua
damit, deutsche Rüstungslieferungen an Israel durch den IGH untersagen zu
lassen; das Verfahren aber wurde zugelassen, sodass Deutschland sich
seither ebenfalls vor Gericht verantworten muss. Alles andere, also der
Genozidvorwurf gegen Israel als Gegenstand des von Südafrika initiierten
Verfahrens, werde vor Gericht geklärt.
## Späte Einsicht
Es ist schwer vorstellbar, dass das Auswärtige Amt keine ausreichenden
juristischen Kapazitäten für eine Nebenintervention zugunsten Israels haben
soll. Vielleicht ist man eher zu dem Schluss gekommen, dass es überaus
problematisch wäre, nun zugunsten Israels in die entgegengesetzte Richtung
zu argumentieren als im November 2023 im noch laufenden [3][Verfahren von
Gambia v. Myanmar]. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Völkermords an den
Rohingya hatte sich Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten für eine
Absenkung der Beweislasthürde für die ansonsten nur schwer nachzuweisende
genozidale Absicht eingesetzt.
Dass nun jüngst die Niederlande bei ihrer Nebenintervention gegen Israel
ausgerechnet auf diese frühere, gemeinsam mit Deutschland eingereichte
Eingabe im Zusammenhang mit Myanmar verwiesen haben, macht die Sache für
Berlin nicht einfacher. Damals wurde argumentiert, ein gezieltes Vorgehen
gegen Kinder verrate eine genozidale Absicht, weil Kinder die Zukunft
jedweder Gruppe seien. In Gaza hat die israelische Armee durch ihre
Angriffe weit über 18.000 [4][Kinder getötet und Zehntausende verletzt].
Gemessen an der Gesamtbevölkerung hat Gaza nun die weltweit höchste Rate
von Kindern mit amputierten Gliedmaßen. Ausländische Ärzt:innen
berichteten aus ihren Einsätzen in Gaza wiederholt von absichtlichen
Angriffen auf Kinder, auch durch gezielte Schüsse.
Zu jedem Zeitpunkt in den vergangenen zwei Jahren wäre ein vielleicht im
Sinne der Staatsräson nicht bequemer, aber glaubwürdiger Ausweg aus der
Bredouille möglich gewesen: dass Deutschland nämlich gerade wegen seiner
eigenen Geschichte das aus den beiden Weltkriegen erwachsene Recht
verteidigt, statt Doppelstandards an Israel anzulegen und sich an der
weiteren Aushöhlung der sogenannten regelbasierten Ordnung aktiv zu
beteiligen. Es ist nie zu spät, umzukehren. Was die beiden laufenden
Verfahren angeht, sind diese Zeitpunkte allerdings vorbei.
Das Ausbleiben der deutschen Intervention für Israel zeigt mindestens: Man
lehnt den Vorwurf nicht mehr – wie zuvor – im Brustton der Überzeugung ab.
Der Hauptgrund für die veränderte Haltung Berlins dürfte jedoch weniger das
Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland sein, sondern die zahllosen
fürchterlichen Tatsachen, die Israel seit Januar 2024 geschaffen hat. Die
Bundesregierung ist sicherlich besser beraten, nicht noch in ein
zusätzliches Verfahren einzusteigen, in dem es angesichts der verübten und
anhaltenden Völkerrechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen nichts zu
gewinnen gibt – auch nicht an der Seite Israels.
## Fragen, die sich Deutschland gefallen lassen muss
Für eine echte Rückbesinnung auf das Völkerrecht bräuchte es aber mehr. Das
ist auch eine Haltungsfrage. In dem Zusammenhang sei an die infame deutsche
Unterstellung erinnert: Die Bundesregierung warf Südafrika eine
Instrumentalisierung der Genozidkonvention vor, die sich verbiete, weil
diese in der Folge der Shoah „ein zentrales Instrument des Völkerrechts
[sei], um das 'Nie wieder’ umzusetzen.“
Selbst wenn dieser Vorwurf auch nur ein Quäntchen Substanz gehabt hätte,
muss sich die Bundesregierung die Frage gefallen lassen: Was ist wohl
schlimmer – die Instrumentalisierung einer Konvention zur
schnellstmöglichen Beendigung der massenhaften Tötung von Zivilist:innen?
Oder die Instrumentalisierung des Holocaust zur Durchsetzung eines
partikularen „Nie wieder“ und zur Rechtfertigung der eigenen Untätigkeit im
Angesicht derartiger Massenverbrechen oder gar für deren Unterstützung?
27 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://verfassungsblog.de/deutschland-israel-und-der-igh/
(DIR) [2] https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2760384
(DIR) [3] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/igh-verhandlung-klage-gambia-myanmar-voelkermord-rohingya
(DIR) [4] /Humanitaere-Lage-im-Gazastreifen/!6138850
## AUTOREN
(DIR) Riad Othman
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