# taz.de -- Genozid-Verfahren gegen Israel: Nie wieder zu spät
       
       > Deutschland hat Israel beim IGH-Verfahren unterstützt. Nun versucht die
       > Bundesregierung, sich mit zweifelhaften Argumenten wieder
       > herauszumanövrieren.
       
 (IMG) Bild: Durch israelische Bomben im Krieg gegen die Hamas zerstörte Häuser in Gaza-Stadt, 11.2.2026
       
       Am 26. Januar 2024 entschied der Internationale Gerichtshof (IGH), das von
       Südafrika angestoßene Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des
       Genozids im Gazastreifen zuzulassen. Die ersten Anhörungen beider Parteien
       hatten zwei Wochen zuvor stattgefunden. Noch am Tag der Anhörung Israels
       verkündete die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz, [1][im Verfahren
       an der Seite Israels intervenieren zu wollen]. Sogenannte
       Nebeninterventionen sind in solchen Verfahren nicht unüblich. Regierungen
       können so die Urteilsfindung des Gerichtshofes mit eigenen rechtlichen
       Einschätzungen und Argumenten unterstützen oder gar beeinflussen.
       
       Seit der formalen Zulassung des Verfahrens gegen Israel Ende Januar 2024
       haben bis dato 22 Staaten eine Intervention angekündigt, die meisten davon
       an der Seite Südafrikas, ein paar wenige zugunsten Israels. Diese Zahl ist
       absolut rekordverdächtig. Auch mehr als zwei Jahre später sucht man jedoch
       die Bundesrepublik vergeblich unter ihnen. Unterdessen verstreicht in Kürze
       die Frist für die Einreichung von Nebeninterventionen.
       
       In der Pressekonferenz der Bundesregierung wurde diese deshalb am 18. März
       2026 gefragt, ob die vor mehr als zwei Jahren angekündigte Intervention
       [2][eigentlich noch zu erwarten sei]. Die Antwort Josef Hintersehers,
       Sprecher des Auswärtigen Amtes, lautete: „Nein, eine solche
       Nebenintervention wird es nicht geben.“ Ein Journalist wollte es genau
       wissen: „Gilt die damalige Stellungnahme“, also dass man den Vorwurf des
       Genozids gegen Israel für absurd halte, „nicht mehr, oder was ist der Grund
       dafür, dass es keine Nebenintervention gibt?“
       
       Die Begründung des Außenamtssprechers klang vorgeschoben. Deutschland wolle
       sich auf das von Nicaragua angestoßene Verfahren gegen die Bundesrepublik
       wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Genozid konzentrieren. Das
       zentralamerikanische Land hatte im März 2024 ein Verfahren beantragt. Im
       Folgemonat fanden die ersten Anhörungen statt. Zwar scheiterte Nicaragua
       damit, deutsche Rüstungslieferungen an Israel durch den IGH untersagen zu
       lassen; das Verfahren aber wurde zugelassen, sodass Deutschland sich
       seither ebenfalls vor Gericht verantworten muss. Alles andere, also der
       Genozidvorwurf gegen Israel als Gegenstand des von Südafrika initiierten
       Verfahrens, werde vor Gericht geklärt.
       
       ## Späte Einsicht
       
       Es ist schwer vorstellbar, dass das Auswärtige Amt keine ausreichenden
       juristischen Kapazitäten für eine Nebenintervention zugunsten Israels haben
       soll. Vielleicht ist man eher zu dem Schluss gekommen, dass es überaus
       problematisch wäre, nun zugunsten Israels in die entgegengesetzte Richtung
       zu argumentieren als im November 2023 im noch laufenden [3][Verfahren von
       Gambia v. Myanmar]. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Völkermords an den
       Rohingya hatte sich Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten für eine
       Absenkung der Beweislasthürde für die ansonsten nur schwer nachzuweisende
       genozidale Absicht eingesetzt.
       
       Dass nun jüngst die Niederlande bei ihrer Nebenintervention gegen Israel
       ausgerechnet auf diese frühere, gemeinsam mit Deutschland eingereichte
       Eingabe im Zusammenhang mit Myanmar verwiesen haben, macht die Sache für
       Berlin nicht einfacher. Damals wurde argumentiert, ein gezieltes Vorgehen
       gegen Kinder verrate eine genozidale Absicht, weil Kinder die Zukunft
       jedweder Gruppe seien. In Gaza hat die israelische Armee durch ihre
       Angriffe weit über 18.000 [4][Kinder getötet und Zehntausende verletzt].
       Gemessen an der Gesamtbevölkerung hat Gaza nun die weltweit höchste Rate
       von Kindern mit amputierten Gliedmaßen. Ausländische Ärzt:innen
       berichteten aus ihren Einsätzen in Gaza wiederholt von absichtlichen
       Angriffen auf Kinder, auch durch gezielte Schüsse.
       
       Zu jedem Zeitpunkt in den vergangenen zwei Jahren wäre ein vielleicht im
       Sinne der Staatsräson nicht bequemer, aber glaubwürdiger Ausweg aus der
       Bredouille möglich gewesen: dass Deutschland nämlich gerade wegen seiner
       eigenen Geschichte das aus den beiden Weltkriegen erwachsene Recht
       verteidigt, statt Doppelstandards an Israel anzulegen und sich an der
       weiteren Aushöhlung der sogenannten regelbasierten Ordnung aktiv zu
       beteiligen. Es ist nie zu spät, umzukehren. Was die beiden laufenden
       Verfahren angeht, sind diese Zeitpunkte allerdings vorbei.
       
       Das Ausbleiben der deutschen Intervention für Israel zeigt mindestens: Man
       lehnt den Vorwurf nicht mehr – wie zuvor – im Brustton der Überzeugung ab.
       Der Hauptgrund für die veränderte Haltung Berlins dürfte jedoch weniger das
       Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland sein, sondern die zahllosen
       fürchterlichen Tatsachen, die Israel seit Januar 2024 geschaffen hat. Die
       Bundesregierung ist sicherlich besser beraten, nicht noch in ein
       zusätzliches Verfahren einzusteigen, in dem es angesichts der verübten und
       anhaltenden Völkerrechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen nichts zu
       gewinnen gibt – auch nicht an der Seite Israels.
       
       ## Fragen, die sich Deutschland gefallen lassen muss
       
       Für eine echte Rückbesinnung auf das Völkerrecht bräuchte es aber mehr. Das
       ist auch eine Haltungsfrage. In dem Zusammenhang sei an die infame deutsche
       Unterstellung erinnert: Die Bundesregierung warf Südafrika eine
       Instrumentalisierung der Genozidkonvention vor, die sich verbiete, weil
       diese in der Folge der Shoah „ein zentrales Instrument des Völkerrechts
       [sei], um das 'Nie wieder’ umzusetzen.“
       
       Selbst wenn dieser Vorwurf auch nur ein Quäntchen Substanz gehabt hätte,
       muss sich die Bundesregierung die Frage gefallen lassen: Was ist wohl
       schlimmer – die Instrumentalisierung einer Konvention zur
       schnellstmöglichen Beendigung der massenhaften Tötung von Zivilist:innen?
       Oder die Instrumentalisierung des Holocaust zur Durchsetzung eines
       partikularen „Nie wieder“ und zur Rechtfertigung der eigenen Untätigkeit im
       Angesicht derartiger Massenverbrechen oder gar für deren Unterstützung?
       
       27 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://verfassungsblog.de/deutschland-israel-und-der-igh/
 (DIR) [2] https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2760384
 (DIR) [3] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/igh-verhandlung-klage-gambia-myanmar-voelkermord-rohingya
 (DIR) [4] /Humanitaere-Lage-im-Gazastreifen/!6138850
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Riad Othman
       
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