# taz.de -- Mietenpolitik in Berlin: Der Deckel soll's richten
> Ein SPD-Vorschlag für einen neuen Mietendeckel ist heftig umstritten.
> Kann er eine Vergesellschaftung ersetzen? Oder ist er ein
> Wahlkampfmanöver?
(IMG) Bild: Schweißperlen auf dem Mietendeckel
Die SPD-Fraktion hat auf ihrer Klausur in Rostock einen [1][Neuanlauf zum
Mietendeckel] beschlossen. Wie soll der funktionieren?
Die Mieten sollten ab einem bestimmten Stichtag eingefroren werden und
danach nur noch in Höhe der Inflation steigen dürfen. Gleichzeitig sollen
die Gewinne der Eigentümer auf maximal 4 Prozent der Einnahmen aus der
Jahresnettokaltmiete begrenzt werden, der Rest muss für Instandhaltung,
energetische Modernisierung und Neubau verwendet werden. Betroffen wären
alle Vermieter mit mehr als zwei Wohnungen, die SPD spricht von 1,4
Millionen Wohnungen.
Diesmal soll er mit dem Vergesellschaftungsparagrafen 15 im Grundgesetz
begründet werden. Wie realistisch ist das?
Die SPD sagt, die Anwendung des Paragrafen sei der Auftrag aus dem
Volksbegehren. Zugleich will sie einen Schutzstatus für alle Mieter:innen,
nicht nur für jene, die von einer Vergesellschaftung profitieren würden.
Die Meinungen darüber gehen wenig überraschend auseinander. Der Bielefelder
Verfassungsrechtler Simon Kempny sieht dafür gute Chancen. Bis Frühjahr
will er dies in einem Gutachten belegen. Kempny sagt aber auch, dass nur
etwa 10 Prozent aller Fragen, die den Paragrafen 15 betreffen, durch
Rechtssprechung geklärt sind. Jeder Vorstoß, der sich darauf bezieht, wird
beim Landesverfassungsgericht oder auch beim Bundesverfassungsgericht
landen.
Andere Experten sind skeptischer.
Der Verfassungsrechtler Ullrich Battis argumentiert, dass auch der Verweis
auf das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beim Mietrecht
nicht außer Kraft setzen könne, und erinnert an den 2021 an Karlsruhe
gescheiterten Mietendeckel. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt,
für soziales Mietrecht ist der Bund zuständig, nicht Berlin“, sagte Battis
dem Tagesspiegel.
Und was sagt die Expertenkommission zum Vorstoß der SPD?
Isabel Feichtner von der Universität Würzburg zum Beispiel sieht in dem
Vorschlag „ein gutes Instrument“, wie sie im Gespräch mit der taz sagt. Sie
spricht von einer „gebotenen Regulierung der Wohnraumbewirtschaftung“, für
die das Land die Kompetenz habe und die „nicht entschädigungspflichtig“
sei. Dies müsste offensiv begründet werden, etwa mit der „starken
Sozialbindung“, die für das Eigentum an Wohnraum existiere. Den
argumentativen Weg über Artikel 15 empfindet Feichtner als
„Etikettenschwindel“. Damit wolle die Partei den Anschein erwecken, dem
Volksentscheid gerecht zu werden, ohne allerdings tatsächlich zu
vergesellschaften und darüber Mitbestimmungsrechte für Mieter:innen
herzustellen.
Die SPD hat auch eine Sozialquote und ein Mietenkataster in einem
verschärften Wohnraumsicherungsgesetz gefordert und will das noch in dieser
Legislaturperiode umsetzen. Was heißt das?
Die Idee ist eine gesetzliche Sozialquote, die nicht nur den Neubau,
sondern auch Bestandswohnungen betrifft. Zudem soll jede Wohnung
vollständig erfasst werden, um die Rechtmäßigkeit von Mieten überprüfen zu
können. Für Ersteres fehlt bislang das Konzept, bei Zweiterem müsste die
CDU mitziehen. Bislang waren sowohl Christdemokraten als auch
SPD-Bausenator Christian Gaebler der Meinung, dass ein Mietenkataster
bundesrechtlich geregelt sein müsse und nicht von einem Bundesland
geschaffen werden kann. Offenbar hat da die Fraktion Druck auf den eigenen
Bausenator ausgeübt.
Ist die SPD plötzlich wieder Mieterpartei?
Die SPD hat vor allem Angst. Angst, dass die [2][Linkspartei mit dem
Mietenthema] und der Forderung nach Vergesellschaftung ins Rote Rathaus
einzieht. Weil die SPD nicht enteignen will, setzt sie nun auf den
Mietendeckel 2.0. Das ist natürlich auch der Versuch, Boden gegenüber der
Linkspartei gutzumachen, die in Umfragen vor der SPD liegt.
Sowohl bei Enteignung als auch bei flächendeckenden Sozialquoten, womöglich
auch bei einem neuen Mietendeckel, müssten die privaten Wohnungskonzerne
entschädigt werden. Gleichzeitig wird eine neue Landesregierung massiv
sparen müssen. Wie geht das zusammen?
In der SPD kursiert immer noch eine alte Zahl des Landesrechnungshofs, nach
der eine Vergesellschaftung 40 Milliarden Euro kosten würde. In einem
Gutachten der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vom November
[3][wird die Entschädigungssumme auf zwischen 10 bis 17 Milliarden Euro
beziffert]. Diese könnte eine noch zu gründende Anstalt des öffentlichen
Rechts über Kredite finanzieren, ohne dass dies den Landeshaushalt
belastet.
Und was würde eine Entschädigung für eine Sozialquote sowie einen Mieten-
und Gewinndeckel kosten?
Darüber schweigt die SPD-Fraktion bislang. Eine Verpflichtung für
Sozialquoten für 1,4 Millionen Wohnungen wird nicht kostenneutral zu haben
sein. Wenn, wie von der SPD gefordert, nur 4 Prozent der jährlichen
Mieteinnahmen an die Eigentümer ausgeschüttet werden dürfen, habe der
Eigentümer nichts mehr von seiner Wohnung, sagt der Düsseldorfer
Verfassungsrechtler Martin Morlok dem Tagesspiegel: „Das wird horrend
teuer.“
Und was sagt die Linkspartei?
Spitzenkandidatin Elif Eralp spricht von einer „Scheinlösung“. „Statt
leerer Versprechungen sollte die SPD besser einen Mietendeckel umsetzen, wo
es sofort möglich ist, nämlich bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen“,
sagt sie.
Und die Initiative DW enteignen?
Sie besteht, auch das wenig überraschend, auf Vergesellschaftung. Die
Vorschläge der SPD seien kein Weg in die Gemeinwirtschaft, wie sie der
Paragraf 15 vorsehe, sondern eine bloße und teure Regulierung von
Marktwirtschaft, bei der die Wohnungen bei den Konzernen verblieben.
„Dieses hohle Wahlkampfmanöver lassen wir der SPD nicht durchgehen“, sagt
Initiativensprecherin Ida Mühlhaus.
Wäre eine Enteignung privater Wohnungskonzerne nicht auch ein Fall für
Karlsruhe?
Natürlich. Aber in diesem Fall geht es nicht um einen Eingriff in die
Bewirtschaftung von Wohnungen privater Konzerne, sondern um deren
Vergesellschaftung. Die Expertenkommission, die der Senat nach dem
Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen eingesetzt hat, kommt zu dem
Ergebnis, dass eine solche Vergesellschaftung verfassungskonform ist.
Was sagt der Mieterverein?
Geschäftsführerin Wibke Werner: „Jeder Versuch, der eine funktionierende
Mietenregulierung zum Ziel hat, ist zu begrüßen.“ Den Ansatz der SPD, einen
Mietendeckel auf der Grundlage des Grundgesetzes einzuführen, findet sie
interessant. Zudem hofft Werner, dass das Thema Mieten im Wahlkampf nicht
zu einem Streit zwischen Linken, SPD und Grünen führt.
28 Jan 2026
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