# taz.de -- Gutachten zur Sozialwohnungsquote: Quotieren ist das neue Deckeln
       
       > Die Sozialwohnungsquote könnte in Berlin wieder für bezahlbaren Wohnraum
       > sorgen. Und das sogar rechtssicher, wie ein neues Gutachten zeigt.
       
 (IMG) Bild: Wohnungen für WBS-Empfänger:innen sind in Berlin kaum noch zu finden. Die Sozialwohnungsquote soll’s richten
       
       Die Sozialwohnungsquote ist ein neuer Hoffnungsschimmer in der Berliner
       Mietenkrise. Die Idee: Private Vermieter werden verpflichtet, einen Teil
       ihres Wohnungsbestands an einkommensschwächere Menschen zu vermieten. Auch
       die Höhe der Miete wird auf einen bestimmten Wert gedeckelt, eine
       Kompensation für die Eigentümer gibt es nicht.
       
       Sowohl Grüne, Linke und neuerdings auch die SPD sehen in der Quote ein
       wirksames Instrument, bezahlbaren Wohnraum im großen Stil zu schaffen. Nun
       dürfte [1][ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des
       Bundestags] der Idee Auftrieb geben. Demnach hätten die Länder und nicht
       der Bund die gesetzgeberische Kompetenz, eine Sozialwohnungsquote zu
       erlassen.
       
       In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan
       Demir. Erst Ende Januar sprach sich [2][die Berliner SPD in ihrer
       Fraktionsklausur in einem Beschluss für die Einführung der Quote aus.]
       
       „Die Sozialwohnungsquote würde für den Neubau und den Bestand bei
       Wiedervermietung gelten“, erklärt Demir der taz. Große Wohnungsunternehmen
       wären verpflichtet, 30 Prozent ihrer Wohnungen an Haushalte mit Anspruch
       auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vermieten. „Das wäre eine kleine
       Revolution und würde für ein Aufatmen auf dem Mietmarkt sorgen“, sagt
       Demir.
       
       Das Gutachten widerspricht rechtlichen Bedenken, wonach das Instrument nach
       seiner Einführung – wie [3][der Mietendeckel 2021] – vom
       Bundesverfassungsgericht kassiert werden könnte. Interessant ist die
       Begründung der Gutachter:innen: Demnach würde die Regulierung
       mietpreisgebundenen Wohnraums grundsätzlich unter Länderkompetenz fallen,
       der freie Wohnungsmarkt sei hingegen dem bürgerlichen Recht zuzuordnen, das
       durch den Bund reguliert wird.
       
       Der Mietendeckel war gescheitert, weil Mietverhältnisse auf dem freien
       Wohnungsmarkt trotz der Deckelung im Kern freie Verträge zwischen zwei
       privaten Vertragspartner:innen blieben – und somit bürgerliches Recht.
       Die Sozialwohnungsquote greife aber nun viel tiefer in das
       Vertragsverhältnis ein. Insbesondere, so heben die Gutachter:innen
       hervor, könnten Vermieter:innen ihre Vertragspartner nicht mehr frei
       wählen. Diese wären durch die WBS-Pflicht vom Senat vorgegeben. Somit wären
       die Quotenwohnungen wie gebundener Wohnraum anzusehen und unterlägen der
       Regelungskompetenz des Landes.
       
       Die Sozialwohnungsquote ist nicht zu verwechseln mit der in Berlin bereits
       üblichen [4][kooperativen Baulandentwicklung]. Demnach werden Investoren im
       Neubau verpflichtet, 30 Prozent des geschaffenen Wohnraums
       mietpreisgebunden anzubieten. Dafür erhalten die Bauherren eine Förderung
       vom Land. Die Mietpreisbindung läuft nach 30 Jahren aus; die Wohnungen
       können dann wieder zu Marktpreisen angeboten werden.
       
       Die derzeitige Regelung bietet viele Schlupflöcher und lässt sich von
       Investoren leicht umgehen. Deshalb bauen fast nur noch die landeseigenen
       Unternehmen neue Sozialwohnungen. Von den 5.175 Sozialwohnungen, die 2025
       bewilligt wurden, waren rund 80 Prozent von den Landeseigenen. Dazu kommt,
       dass jährlich deutlich mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen als neu
       gebaut werden.
       
       ## Hebel für bezahlbaren Wohnraum
       
       „Die Quote wäre ein sehr großer Hebel“, sagt Niklas Schenker,
       mietenpolitischer Sprecher der Linken. Nach seinen Berechnungen könnten so
       jährlich 17.000 Wohnungen wieder bezahlbar vermietet werden – das sind
       7.000 mehr, als insgesamt seit 2014 mit der Einführung der kooperativen
       Baulandentwicklung gebaut worden sind.
       
       Wie auch die Grünen fordert die Linke eine eigene Version der
       Sozialwohnungsquote. Die Vorschläge unterscheiden sich nur in kleinen
       Details, in etwa, ab wann ein Vermieter als „groß“ gilt. Die beiden
       Fraktionen verlangen zudem, dass der Anteil mit der Gesamtanzahl an
       Wohnungen des Unternehmens steigt.
       
       Die Chancen für die Quote stehen also mit einer linken Regierungsmehrheit
       nach der Wahl im September gut. Aber vielleicht klappt es ja schon vorher?
       „Wir freuen uns, wenn unser Koalitionspartner da mitmacht“, sagt Sevim
       Aydin, wohnungspolitische Sprecherin der SPD, verhalten optimistisch. Doch
       Dirk Stettner, Fraktionsvorsitzender der CDU, wollte den Vorschlag auf
       taz-Anfrage nicht kommentieren.
       
       Braucht es dann überhaupt noch eine Vergesellschaftung großer
       Immobilienkonzerne? „Der Berliner Mietmarkt ist sehr komplex. Es gibt nicht
       die eine Lösung.“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner
       Mietervereins. Sowohl Vergesellschaftung als auch Quote seien zwei wirksame
       Instrumente, wobei sich eine Quote deutlich schneller umsetzen ließe. „Es
       ist gut, den Weg der Quote zu gehen, bis Fragen der Vergesellschaftung
       geklärt sind.“
       
       4 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundestag.de/resource/blob/1143084/WD-3-110-25.pdf
 (DIR) [2] /SPD-Fraktionsklausur-in-Rostock/!6148395
 (DIR) [3] /5-Jahre-Mietendeckel/!6062254
 (DIR) [4] /Modell-Kooperative-Baulandentwicklung/!5873152
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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