# taz.de -- Gewissensprüfung für Bewerber beim Staat: Hamburger Senat zwingt zur Beichte
> In Hamburg müssen Bewerber für den Staatsdienst zusichern, dass sie
> keiner der im Verfassungsschutzbericht genannten oder ähnlichen Gruppen
> angehören.
(IMG) Bild: Wer hier ein und aus geht, hat nicht unbedingt Chancen beim öffentlichen Dienst: Hamburgs Kulturzentrum Rote Flora im Oktober 2021
Hamburg streitet seit Wochen darum, was nottut, um den Staatsdienst vor
Verfassungsfeinden zu schützen. Ein Gesetz, das vorsieht, bei [1][allen
Bewerbern den Verfassungsschutz] zu fragen, ist umstritten und [2][im
Anhörungsprozess]. Derweil macht das direkt dem Bürgermeister unterstehende
[3][Personalamt] schon mal Nägel mit Köpfen. Es führte im Dezember ein
Merkblatt mit Erklärung ein. Nun müssen alle Bewerber unterschreiben, dass
sie keiner vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe angehören.
Der taz liegen die Erklärungen vor, die seit dem 17. Dezember „zu nutzen“
sind. Die alten Fassungen dürften nicht mehr verwendet werden, heißt es im
dazugehörigen Rundschreiben. Die Dokumente seien vor allem mit Blick auf
Verfassungstreue überarbeitet. An den Prüfmaßstäben ändere sich nichts.
Ziel der Neufassung sei vielmehr eine „Sensibilisierung der Personen“.
Zudem sei es nun mit diesen Erklärungen leichter, sich „von Personal wieder
zu trennen“.
Beamte dürfen laut dem Merkblatt keiner Partei, Vereinigung oder
Einrichtung angehören, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung
(FDGO) bekämpft. Sie unterschreiben jetzt, dass sie keinem
„Personenzusammenschluss“ angehören oder in den vergangenen drei Jahren
angehörten, dessen Ziele und Tätigkeiten gegen diese Ordnung gerichtet
sind, und zwar „insbesondere“ keinem, der im [4][aktuellen
Verfassungsschutzbericht] erwähnt ist.
Und die Menschen unterschreiben, dass sie wissen, dass eine falsche
Erklärung „dienstrechtliche Folgen bis hin zur Rücknahme der Ernennung“ zum
Beamten haben kann.
## Check gilt auch für angehende Hausmeister
Diese Erklärung verlangt Hamburg auch von den übrigen Mitarbeitern. Auch
nicht Beamtete bekommen bei Einstellung ein Merkblatt in die Hand, in dem
es unter „Pflichten und Rechte“ heißt, die dürften keinem Zusammenschluss
angehören, den der Verfassungsschutz erwähnt. Und sie müssen
unterschreiben, dass sie das Merkblatt kennen. Sprich: Die Sache betrifft
sogar Schulhausmeister.
Diese Erklärungen geben der Frage, wen der Verfassungsschutz erwähnt, eine
hohe Brisanz. Erst im April hatte sich die [5][Marxistische Abendschule]
vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erfolgreich dagegen gewehrt. Genannt im
Verfassungsschutzbericht sind verschiedene Gruppen von der DKP bis zur
[6][Roten Flora]. Wobei der Bericht anmerkt, dass Letztere im vergangenen
Jahr „mehr als Eventcenter für Musik- und Vortragsveranstaltungen denn als
politischer Taktgeber“ fungiert habe.
Etwas unheimlich: Auf eine Aufzählung von Gruppen hat das Personalamt
bewusst verzichtet und einen „nicht abschließenden Verweis“ auf den
Verfassungsschutzbericht gegeben. Die Betroffenen sollen dadurch
Anhaltspunkte erhalten, „welche Organisationen beispielhaft gemeint sind“,
heißt es in dem Papier.
Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat jüngst eine solche Erklärung
eingeführt. Hier legte das Innenministerium eine abschließende Liste der
Organisationen vor, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft.
Erwähnt wird im linken Spektrum auch eine Zeitung, die sich ebenfalls vor
Gericht gegen die Nennung durch den Verfassungsschutz wehrt.
Doch in Mecklenburg enthält die Belehrung noch den Zusatz, Konsequenzen
könnten sich ergeben, sofern sich die Personen in jenen Organisationen
„aktiv betätigen“. Das könnte ein Hinweis auf die ältere Rechtsprechung –
zum Beispiel des [7][Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte] – sein,
wonach die bloße Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften
Partei oder Gruppe nicht reicht, um [8][eine Person aus dem Staatsdienst]
zu werfen.
Sollte das nun in Hamburg anders sein? Danach gefragt, erklärt Hamburgs
Senatssprecher Dennis Heinert, diese Merkblätter würden ja nur für
beabsichtigte Einstellungen verwendet. Und dort genügten, anders als für
das vorhandene Personal, bereits „begründete Zweifel an der
Verfassungstreue für die Ablehnung“. Sprich: Beim Nachwuchs wird strenger
geguckt.
Die taz fragte den Senat auch, ob künftig schon ein Besucher der Roten
Flora vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen ist. Der Senatssprecher ging
darauf nicht ein. Er erklärte nur, der Verfassungsschutzbericht gebe
„Anhaltspunkte“, aus denen sich Zweifel an der Verfassungstreue ergeben
könnten. „Dies bedarf aber immer einer Einzelfallprüfung.“
Die Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla gibt zu bedenken, dass der
öffentliche Dienst auch heute schon alles andere als wehrlos sei. „Es
existieren bereits zahlreiche wirksame Instrumente gegen
Verfassungsfeinde“, sagte die DGB-Chefin auf taz-Anfrage.
So habe die Stadt mit der Verschärfung des Beamten-Disziplinarrechts und
der Wiedereinführung einer Regelanfrage im Polizeibereich schon
„weitgehende Maßnahmen“ ergriffen. Da nun auch noch seit Dezember Bewerber
diese umfassende Erklärung zu leisten haben, frage sie sich: „Warum braucht
es noch zusätzlich die Regelanfrage für alle neuen Beschäftigten?“
Das ist eine unnötige Doppelung, sagt auch der Linken-Abgeordnete Deniz
Çelik. Er findet wiederum das Merkblatt und diese Erklärung überflüssig,
wenn es zugleich diese Regelabfrage gibt. „Dies wird zu einer weiteren
Verunsicherung der Jugend führen“, prognostiziert Çelik. „Zumal es heißt,
dass die genannten Gruppen im Verfassungsschutzbericht nur Beispiele sind.“
9 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Abgeordneter-zu-neuem-Radikalenerlass/!6123189
(DIR) [2] /Gewerkschafter-ueber-Regelanfrage/!6143242
(DIR) [3] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/personalamt
(DIR) [4] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/verfassungsschutzberichte-899160
(DIR) [5] /Klage-der-Marxistischen-Abendschule/!6101920
(DIR) [6] /Kundgebungen-in-Hamburg/!6088456
(DIR) [7] https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/4219/file/mrm97_h4_S12_20.pdf
(DIR) [8] https://www.berufsverbote.de/index.php/EuGM.html
## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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