# taz.de -- Gesinnungsprüfung in Hamburg: Alle sind verfassungstreu
> Seit Januar müssen in Hamburg alle neuen Beschäftigten unterschreiben,
> dass sie nicht extremistisch sind. Das haben laut Senat alle 3.334
> Neulinge getan.
(IMG) Bild: Reicht ein Euro in diese Spardose schon, um aus dem öffentlichen Dienst zu fliegen?
„Hamburger Senat zwingt zur Beichte“, [1][titelte die taz] im Januar und
berichtete von einer neuen Erklärung, die seither alle städtischen
Beschäftigten [2][unterschreiben müssen]. Darin sichern sie zu, dass sie in
den vergangenen drei Jahren keinen als extremistisch eingestuften
„Personenzusammenschluss“ unterstützt haben – „insbesondere“ keinen, der im
Verfassungsschutzbericht erwähnt ist.
Die Linke hat nun eine Anfrage zur Umsetzung gestellt. Der Abgeordnete
Deniz Celik wollte wissen, wie oft diese Erklärung bisher unterschrieben
wurde und was passiert ist, wenn Bewerber diese nicht unterzeichnet haben.
Nach Antwort des Senats gab es damit überhaupt kein Problem. Die Stadt habe
vom 1. Januar bis zum 31. März insgesamt 3.334 Menschen eingestellt,
darunter 992 Beamte und 2.342 Angestellte. Davon sind 399
Lehramtsreferendare. „Die Merkblätter und Erklärungen wurden grundsätzlich
im Rahmen jeder Einstellung verwendet und unterzeichnet“, schreibt der
Senat. Lediglich bei 23 Tarifbeschäftigten und einer Beamtin sei dies
„aufgrund eines Büroversehens“ unterblieben.
Die Unterschrift hat es in sich. Die Neuen versichern zugleich, dass sie
wissen, dass eine falsche Erklärung „arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur
außerordentlichen Kündigung“ haben kann. Laut einem Rundschreiben des
Personalamts sollen diese Dokumente es erleichtern, sich „künftig auf Basis
dieser Erklärungen“ im Einzelfall von Personal wieder zu trennen, sollten
die Erklärungen falsch sein. Doch im ersten Quartal 2026 gab es laut Senat
dafür in keinem Fall „Anhaltspunkte“.
## Zusätzlich Anfrage beim Verfassungsschutz
Künftig plant Hamburg bekanntlich zusätzlich für alle – Beamte wie
Angestellte – eine [3][„Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz]. Dafür wird
bei allen Bewerbern abgefragt, ob dieser Erkenntnisse hat. Gibt es einen
Treffer, hängt die Einstellung von einer Einzelfallprüfung beim Personalamt
ab. Das entsprechende „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor
verfassungsfeindlichen Einflüssen“ wird seit Monaten in der Bürgerschaft
beraten.
Der [4][Hamburger DGB lehnt die Regelanfrage ab] und sieht sich nun
bestätigt. „Der Senat muss sich die Frage gefallen lassen, ob er mit einer
zu hohen Dichte an Kontrollen und Überprüfungen nicht übers Ziel
hinausschießt“, sagt die Vorsitzende Tanja Chawla. Denn weder die im
Bereich der Polizei seit 2020 bestehende Regelanfrage noch die
Eigenerklärung habe bislang einen einzigen Treffer ergeben.
Für Deniz Celik schießt auch schon die verlangte Eigenerklärung weit übers
Ziel hinaus. „Das ist eine Gesinnungsprüfung durch die Hintertür“, sagt er.
Wenn Bewerber ihre politische Vergangenheit der letzten Jahre offenlegen
müssen, entstehe ein pauschaler Generalverdacht. „Wer sich durch solche
Erklärungen rechtfertigen muss, überlegt sich zweimal, ob er überhaupt in
den öffentlichen Dienst will.“
So geht es auch einem Leser aus Niedersachsen, der sich bei der taz meldete
und die Erklärungen abschreckend findet. „Ich war als Student bei
linksradikalen Aktionen dabei und habe auch schon mal etwas für die Rote
Hilfe in den Spendentopf gegeben“, sagt er. Dennoch stehe er zur
Verfassung. „Ich wüsste nicht, was ich bei diesen Erklärungen ankreuzen
sollte“, sagt er. „Entweder ich müsste lügen oder ich handele mir Ärger
ein.“
Der Mann, der aus Angst vor beruflichen Konsequenzen hier nicht namentlich
genannt sein will, ist Pädagoge, schult zur IT-Fachkraft um und könnte sich
gut vorstellen, bei der Stadt Hamburg zu arbeiten. „Aber diese Regelung
schreckt mich ab“, sagt er. Besonders verunsichernd sei das schwammige der
Erklärung, da eben nur beispielsweise die im Verfassungsschutzbericht
erwähnten Organisationen gemeint sind, aber auch weitere.
Doch einen öffentlichen Aufschrei wegen dieses Bekenntniszwangs gab es
nicht. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schrieb in der
Januar-Ausgabe ihrer Hamburger Lehrerzeitung, sie lasse die Merkblätter des
Personalamts „juristisch prüfen“. Allerdings ist das Ergebnis laut
GEW-Sprecher Fredrik Dehnerdt „noch nicht veröffentlichungsreif“.
Dabei drängt die Zeit. Hamburgs Rot-Grüne Regierung ist entschlossen,
Selbsterklärung und Regelabfrage zu kombinieren. Bei einer
Experten-Anhörung im Januar äußerte nur der von der Linken eingeladene
Sachverständige grundsätzliche Kritik. Allerdings schrieb nun auch die
damals von den Grünen eingeladene Juristin Sarah Geiger in der Zeitschrift
für öffentliches Recht in Norddeutschland, es bestehe in einigen Punkten
Änderungsbedarf.
Zum Beispiel unterscheide der Gesetzentwurf nicht genug, welche
Anforderungen der Verfassungstreue bei einem Beamten und bei einem
Angestellten zu erwarten sind. Auch sei Verfassungstreue nicht hinreichend
definiert. Unklarheit besteht laut Geiger auch bei der Eingrenzung der
Aufgaben des Verfassungsschutzes.
Also müsste am Gesetz wohl noch gefeilt werden. Ursprünglich sollte es
längst in Kraft sein. Jetzt ist nach Auskunft SPD-Fraktion die
Verabschiedung am 7. Juli geplant.
29 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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