# taz.de -- Hamburger Senat fordert Gewissensprüfung: Radikalenerlass im neuen Gewand
       
       > In Hamburg dürfen Mitglieder der vom Verfassungsschutz beobachteten
       > Gruppen nicht mehr bei der Stadt arbeiten. Demokratische Juristen sehen
       > das kritisch.
       
 (IMG) Bild: Die Regelabfrage stößt auf Protest: Demonstration des DGB im vergangenen November auf dem Jungfernstieg
       
       Auf Besorgnis stößt die Weise, wie Hamburg seinen öffentlichen Dienst
       schützen will. Wie die taz berichtete, führte die Stadt kurz vor Jahresende
       eine Art [1][Beicht-Zwang] ein. Bewerber müssen unterschreiben, dass sie
       keiner im Verfassungsschutzbericht erwähnten Gruppe angehören. Eine Lüge,
       so heißt es in der Erklärung, könne später zum Rauswurf führen. Obendrein
       plant Hamburg eine Regelanfrage für alle Bewerber beim Verfassungsschutz.
       
       „Wir erleben hier gerade eine Revitalisierung der Idee des
       Radikalenerlasses“, warnt Maximilian Pichl, der Vorsitzende der Vereinigung
       demokratischer Jurist:innen (VdJ). Die Juristen kritisieren, dass der
       Verfassungsschutz zu viel Macht bekommt.
       
       Konkret müssen [2][angehende Beamte] in Hamburg nun [3][unterschreiben],
       dass sie keinem „Personenzusammenschluss“ angehören, den der
       [4][Verfassungsschutzbericht] erwähnt. Auch die Angestellten werden in
       einem eigenen [5][Merkblatt] entsprechend [6][belehrt]. In einem
       [7][Rundschreiben] des Personalamts heißt es dazu, Ziel sei die
       „Sensibilisierung der Personen“. Zudem sei es so leichter, sich „von
       Personal wieder zu trennen“.
       
       Auf eine Liste von Gruppen habe man „bewusst verzichtet“, statt dessen gebe
       es den „nicht abschließenden Verweis auf den Verfassungsschutzbericht“. So
       erhielten die Betroffenen „Anhaltspunkte, welche Organisationen
       beispielhaft gemeint sind“.
       
       ## „Anstoß zur Gesinnungsschnüffelei“
       
       Doch schon das ist laut Pichl „kein gangbarer Weg“. Denn so erhalten die
       Behörden ein zu starkes Ermessen, wer unter diese Regelung fällt. „Das kann
       für Personen, die in den öffentlichen Dienst möchten, abschreckend sein“,
       befürchtet Pichl. Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate sagt es so:
       „Das ist eine Rückkehr zum Radikalenerlass, der 1979 abgeschafft worden
       ist. Die weichen Formulierungen geben einen nachdrücklichen Anstoß zur
       Gesinnungsschnüffellei.“
       
       Der VdJ kritisiert, dass die Verfassungsschutzberichte als Maßstab dienen.
       Behandelten diese doch oft Organisationen als Beobachtungsobjekte, die
       grundgesetzkonforme Ziele verfolgen. „Die Berichte orientieren sich oftmals
       am politischen Status quo“, sagt Maximilian Pichl. Zum Beispiel werde schon
       aus antikapitalistischen Forderungen der Verdacht der
       Verfassungsfeindlichkeit abgeleitet.
       
       „Das Grundgesetz ist aber wirtschaftspolitisch offen“, sagt der
       Rechtswissenschaftler, der an der Frankfurter University of Applied
       Sciences lehrt. Das gehe aus Artikel 14 und 15 sowie der Rechtssprechung
       hervor. So habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, „dass es im
       Kern um die Menschenwürdegarantie geht“.
       
       Die taz zeigte die Dokumente auch dem Bremer [8][Rolf Gössner]. Der
       Publizist und Jurist sagt: „Vom Grunde her sind die Merkblätter und
       Erklärungen nicht zu beanstanden, was die Rechte und Pflichten angeht.“
       
       Es fehle hier allerdings an Rechtsklarheit, denn der bloße Verweis auf den
       Verfassungsschutzbericht sei zu unbestimmt. „Also müsste es eine
       abgeschlossene Liste geben“, sagt Gössner. „Doch dann haben wir eine
       problematische Regelung wie in Bayern.“
       
       Dort müssten Bewerber ankreuzen, ob sie in einer von über 200 als
       extremistisch oder so beeinflusst eingestuften Organisationen oder Parteien
       tätig sind, tätig waren oder diese unterstützen. „Da kann schon das
       linkspolitisch-antifaschistische Engagement etwa im Rechtshilfe-Verein
       ‚Rote Hilfe‘ zum Problem werden, weil der Verfassungsschutz ihn als
       linksextremistisch einstuft.“
       
       Gössner, der seit 20 Jahren den Grundrechte-Report mit herausgibt, hält den
       unmittelbaren Bezug auf den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ für ein
       Problem, zumal dieser mangels demokratischer Transparenz und
       Kontrollierbarkeit selbst als „Problemfall der Demokratie“ gelten müsse.
       
       Den Hamburger Ronald Prieß, der als „Botschafter der Straßenkinder“ das
       Bündnis „Tu was Hamburg“ mitgegründet hat, treibt eine weitere Sorge um.
       Heißt es in dem Merkblatt für Beamte doch, schon die „Unterstützung“ sei
       nicht genehm. Sollte nun auch wieder wie in den 1970ern bereits die
       Zusammenarbeit mit beobachteten Gruppen in Bündnissen zu Berufsverboten
       führen?
       
       ## Keine Pflicht zu denunzieren
       
       „Gibt es eine Kontaktschuld?“, fragt er. „Bin ich zum Denunzieren
       verpflichtet?“ Zusammen mit anderen Verschärfungen wie dem drohenden Entzug
       der Gemeinnützigkeit für linke Vereine belaste so etwas das
       zivilgesellschaftliche Engagement in der Stadt.
       
       Die taz fragte nach, ob Bewerber auch Bündnispartner, die beobachtet
       werden, angeben müssen? Dazu antwortet der Senat, grundsätzlich werde
       „allein auf die persönliche und unmittelbare Angehörigkeit“ abgestellt.
       
       Rolf Gössner gibt noch zu bedenken, dass nicht alles, was der
       Verfassungsschutz als extremistisch einstuft, auch so sei. Auch er selbst
       wurde [9][38 Jahre vom Bundesverfassungsschutz beobachtet] und klagte
       dagegen, als ihm das bekannt wurde.
       
       „Nach 15 Jahren wurde rechtskräftig festgestellt, dass diese
       Dauer-Ausforschung von Anfang an grundrechtswidrig war“, sagt er. „Hätte
       ich mich in jener Zeit um eine Stelle im öffentlichen Dienst bemüht, wäre
       ich zu Unrecht abgewiesen worden.“ Das könne immer wieder passieren. „Wenn
       Hamburg auch noch per Gesetz die [10][Regelanfrage beim Verfassungsschutz]
       einführt, wird die Gefahr noch größer“, warnt er.
       
       15 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://www.die-linke-hamburg.de/fileadmin/lv/zusammenschluesse/LAG_KiJu/2025-12-15_Merkblatt_Beamtenbereich_Muster.pdf
 (DIR) [3] https://www.die-linke-hamburg.de/fileadmin/lv/zusammenschluesse/LAG_KiJu/2025-12-15_Erklaerung_Beamtenbereich_Muster.pdf
 (DIR) [4] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/verfassungsschutzberichte-899160
 (DIR) [5] https://www.die-linke-hamburg.de/fileadmin/lv/zusammenschluesse/LAG_KiJu/2025-12-15_Merkblatt_Tarifbereich_Muster.pdf
 (DIR) [6] https://www.die-linke-hamburg.de/fileadmin/lv/zusammenschluesse/LAG_KiJu/2025-12-15_Verpflichtungserklaerung_Tarifbereich_Muster.pdf
 (DIR) [7] https://www.die-linke-hamburg.de/fileadmin/lv/zusammenschluesse/LAG_KiJu/2025-12-15_Rundschreiben_Merkblaetter_und_Erklaerungen_vor_Einstellung.pdf
 (DIR) [8] /Buergerrechtler-Goessner-ueber-Aufruestung/!6063609
 (DIR) [9] /Kritiker-ueber-Verfassungsschutz/!5495874
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