# taz.de -- Über Mietenexplosion und Gegenmittel: „Preistreiberei breitet sich wie eine Welle aus“
       
       > In Berlin ist ein Fall von Mietwucher rechtskräftig entschieden worden.
       > Das muss wegweisend werden, sagt Stadtplanerin Franziska
       > Eichstädt-Bohlig.
       
 (IMG) Bild: In der Thermometersiedlung in Lichterfelde Süd, Berlin, brennt noch Licht
       
       taz: Frau Eichstädt-Bohlig, die Bundesregierung will das Mietenproblem
       durch einen Bau-Turbo lösen. Kann das klappen? 
       
       Franziska Eichstädt-Bohlig: Nein, denn das ignoriert die Ursachen. Die
       finanzmarktorientierte Wohnungswirtschaft forciert Mieten- und
       Kaufpreissteigerungen. Da muss man ansetzen.
       
       taz: Früher galt Berlin als Eldorado für Kreative mit wenig Geld. Wodurch
       hat sich die Lage so sehr verändert? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Berlin war lange ein Sonderfall. Der Westteil war lange
       subventioniert worden, im Osten waren die Mieten extrem niedrig gewesen –
       und der erwartete Bevölkerungsanstieg nach dem Hauptstadtbeschluss blieb
       aus. Ab 2010 wurden die Mieten und Bodenpreise dann stark erhöht, weil viel
       Kapital nach der Finanzkrise Anlagemöglichkeiten suchte. So stiegen die
       Bodenpreise und in Folge auch die Bodenrichtwerte rasant. Ich hab das mal
       für ein Grundstück in der Knobelsdorffstraße recherchiert. 2012 wurde ein
       Quadratmeter Boden mit 550 Euro bewertet, zehn Jahre später mit 6.000 Euro.
       Und in der Folge sind auch die Mieten extrem gestiegen.
       
       taz: Wie konnte es dazu kommen? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Die Grundlage der heutigen Situation sind politische
       Entscheidungen. 1990 wurde die Wohnungsgemeinnützigkeit abgeschafft. In den
       Nullerjahren hat Berlin, genau wie andere Länder und der Bund, viele
       Wohnungen an Private-Equity-Investoren und private Wohnungsunternehmen
       verkauft. Vonovia ist heute mit etwa 550.000 Wohnungen das größte in
       Deutschland.
       
       taz: Solche Unternehmen verwenden die Mieteinnahmen vor allem, um die
       Konten der Aktionäre zu füllen. Der [1][Verein Finanzwende] hat Beispiele
       recherchiert, bei denen 40 Prozent der Einnahmen an die Anteilseigner
       gehen, nur ein Viertel fließt in die Bewirtschaftung der Häuser. Ist das
       legal? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Das ist nicht nur legal. Finanzmarktorientierte
       Unternehmen sind verpflichtet, möglichst hohe Renditen zu erwirtschaften.
       Wenn nicht, werden sie von den Aktionären abgestraft. Preissteigerung und
       Wertabschöpfung ist ihr Wirtschaftsprinzip. Und es gibt einen fatalen
       Mechanismus: Aktiengesellschaften, Fonds und Schattenbanken müssen den
       Boden nach Marktwert bilanzieren.
       
       taz: Was ist das Problem dabei? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Steigen die Bodenpreise, steigt die Bilanzsumme und damit
       auch die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. So können sie weitere
       Wohnungen kaufen. Mit realwirtschaftlich verträglichen Werten hat das
       überhaupt nichts mehr zu tun. Als 2022 die Null-Zins-Politik endete, sanken
       die Bodenpreise etwas. Und weil die Investoren seither mehr Geld fürs
       Abzahlen der Kredite brauchen, ist der Druck auf die Mieten sogar noch
       einmal drastisch gestiegen.
       
       taz: Wie entstehen denn Bodenrichtwerte? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Ein Bundesgesetz schreibt vor, dass ein
       Gutachterausschuss die Kaufpreise für Grundstücke in einem Gebiet
       zusammenträgt. Dann werden die jeweils oberen und unteren 30 Prozent
       weggestrichen. Daraus ergibt sich der Bodenrichtwert – und an dem
       orientieren sich die Verkäufer. Die finanzmarktorientierten Unternehmen
       besitzen laut Mikrozensus zwar nur 15 Prozent der Mietwohnungen. Aber ihre
       Preistreiberei breitet sich wie eine Welle auf den gesamten Markt aus, weil
       auch andere Verkäufer sich daran orientieren.
       
       taz: Die Initiative [2][Deutsche Wohnen enteignen] will eine zweite
       Volksabstimmung, nachdem der Senat auf die erste nicht reagiert hat. Was
       bedeutet es, wenn sie erfolgreich ist? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Ich habe den Volksentscheid damals auch aus Wut über die
       falsche Wohnungspolitik unterschrieben, obwohl ich von Anfang an wusste,
       dass eine Enteignung praktisch nie funktionieren wird.
       
       taz: Aber warum nicht? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Wer mit dem Enteignungsrecht beruflich schon mal zu tun
       hatte, hält das Vorhaben für eine Illusion. Der Gesetzentwurf der
       Initiative will die Finanzierung mit über 100 Jahren Schuldentilgung
       leisten, was äußerst unrealistisch ist. Organisatorisch soll die
       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen zuständig sein. Die
       müsste herausfinden, wo sie die Wohnungen findet, denn diese Unternehmen
       verwalten ja keine Wohnungen, sondern sie verwalten Subunternehmen, in
       denen Wohnungen stecken. Vonovia listet in ihrem Geschäftsbericht 2024 rund
       500 Subunternehmen in Deutschland auf – aber in welchem Subunternehmen wie
       viele und welche Wohnungen stecken: nobody knows.
       
       taz: Was schlagen Sie vor? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Neben der höheren Besteuerung von Vermögen und dem
       Schließen zahlreicher Steuerschlupflöcher für Reiche sind aus meiner Sicht
       drei Punkte vordringlich: das harte und klare Regulieren des Mietrechts und
       der Wucherparagrafen, die Begrenzung und Senkung der Bodenpreise durch eine
       andere Ermittlung der Bodenrichtwerte und eine veränderte Bilanzierung von
       Wohnungsunternehmen.
       
       taz: Der Reihe nach: Was müsste sich beim Bilanzrecht ändern? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Der Rechtsprofessor Stefan Klinski hat vorgeschlagen,
       dass Berlin finanzmarktbasierte und unseriöse Unternehmen vom Wohnungsmarkt
       ausschließt. Weil Berlin formal für Wohnungen zuständig ist, könnte das
       Land vorgeben, dass Wohnungsunternehmen nach dem traditionellen deutschen
       Handelsrecht bilanzieren müssen. Bezahlbares Wohnen braucht einen anderen
       Rhythmus der Hausbewirtschaftung als Finanzmärkte, es braucht die
       dauerhafte Bestandshaltung und die Verbindung von sozialer Verantwortung
       und solider Wirtschaftlichkeit.
       
       taz: Wie sähe ein neues Mietrecht aus? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Man muss das Mietrecht nicht generell ändern, aber
       stringente Zahlen für die Mietpreisbremse vorgeben und die
       Berechnungsgrundlagen für den Mietenspiegel ändern. 20 Prozent
       Mietsteigerung sind zu viel, wenn der Quadratmeter schon 10 bis 15 Euro
       kostet. Auch die absurden Befristungsklauseln für angespannte
       Wohnungsmärkte müssen weg. Außerdem sind verbindliche Beratungsangebote und
       Kontrollen in den Kommunen notwendig, weil die Menschen es nicht alleine
       schaffen, sich gegen zu hohe Ansprüche der Vermieter zu wehren.
       
       taz: Und was ist mit dem Wucherparagrafen? 
       
       Eichstädt-Bohlig: Wer bei Neuvermietungen 20 Prozent mehr als die
       ortsübliche Vergleichsmiete verlangt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
       Bislang muss der Mieter selber dagegen vorgehen. Strafrechtlich relevant
       sind 50 Prozent Mietüberschreitung. Frankfurt am Main war die erste Stadt,
       die das angewandt hat. Und in Friedrichshain-Kreuzberg musste eine
       Vermieterin wegen überhöhter Miete 26.000 Euro Bußgeld bezahlen und der
       Mieterin zusätzlich 22.000 Euro zurückerstatten. Damit ist erstmals in
       Berlin ein Fall von Mietwucher rechtskräftig entschieden worden. Das muss
       jetzt wegweisend werden.
       
       10 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.finanzwende.de/
 (DIR) [2] https://dwenteignen.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annette Jensen
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mieten
 (DIR) Wohnungsmarkt
 (DIR) Deutsche Wohnen & Co enteignen
 (DIR) Vermieter
 (DIR) Mietpreisbremse
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Wohnen
 (DIR) Wohnungsnot
 (DIR) Mieten
 (DIR) Stefanie Hubig
 (DIR) Mietspiegel
 (DIR) Wohnraummangel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Mieterschutz soll gestärkt werden: Und die Vermieterlobby ärgert sich
       
       Justizministerin Hubig will den Mieterschutz stärken: Kurzzeitmieten und
       möbliertes Wohnen sollen strenger geregelt werden. Das freut nicht alle.
       
 (DIR) Geplante Mietrechtsreform: Das durchgesessene Sofa bringt die Rendite
       
       Die geplante Mietrechtsreform ist überfällig und in großen Teilen gut. Umso
       schlimmer, dass sie einen weiteren Joker für Mieterhöhungen enthält.
       
 (DIR) Mietrecht: Was die Justizministerin plant, um Mieter zu schützen
       
       Wucherpreise für Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen: Eine Reform soll
       MieterInnen davor schützen. Die Opposition hat noch mehr Ideen.
       
 (DIR) Urteil zu Wuchermiete in Berlin: Ende der Straflosigkeit
       
       Erstmals verurteilt ein Gericht einen Vermieter für eine überhöhte Miete.
       Für eine Wohnung in der Oranienstraße verlangte er doppelt so viel Geld wie
       laut Mietspiegel vorgesehen.
       
 (DIR) Wohnungen in Deutschland werden kleiner: Es geht immer mehr Richtung Schuhkarton
       
       Laut einer Studie werden erstmals seit Jahrzehnten Wohnungen in Deutschland
       wieder kleiner. Wegen kleinerer Haushalte – und steigender
       Immobilienpreise.