# taz.de -- Mietrecht: Was die Justizministerin plant, um Mieter zu schützen
       
       > Wucherpreise für Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen: Eine Reform soll
       > MieterInnen davor schützen. Die Opposition hat noch mehr Ideen.
       
 (IMG) Bild: In München wurde am Wochenende gegen Leerstand und Luxussanierungen demonstriert
       
       Das Bundesjustizministerium hat am Sonntag einen Reformvorschlag
       veröffentlicht, der [1][Mieterinnen und Mieter] schützen soll. Der Entwurf
       sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor und zielt unter anderem darauf
       ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.
       
       Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Mietpreisbremse bis Ende 2029
       verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete höchstens um 10
       Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für
       die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für
       ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.
       
       „Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem
       schwer“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür
       seien Probleme im Mietrecht.
       
       ## Klare Regeln zum Möblierungszuschlag
       
       [2][Wer eine Wohnung möbliert vermietet], soll laut Entwurf künftig
       verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung
       der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Es soll eine Obergrenze geben und
       das Alter der Möbel berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für
       MieterInnen einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die
       Mietpreisbremse einhält.
       
       Strenger werden sollen außerdem die Regeln für Kurzzeit-Mietverträge. Da
       diese von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, können Vermieter so höhere
       Miete verlangen. Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von
       sechs Monaten für Kurzzeitmieten gelten.
       
       Zudem sollen MieterInnen besser vor Kündigungen geschützt werden. Wer in
       Verzug geraten ist, soll eine ordentliche Kündigung abwenden können, indem
       er die Miete nachzahlt.
       
       Auch Indexmieten sollen stärker reguliert werden. Bei diesen orientiert
       sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der
       Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft
       jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen
       darf. 
       
       ## „Überfällig“ und „zahnlos“?
       
       Die Expertin für Mietenpolitik der Grünen, [3][Hanna Steinmüller],
       kritisierte den Gesetzentwurf gegenüber der taz: „Justizministerin Hubig
       ist aktuell mehr Ankündigungsministerin.“ Bislang beschränke sich die
       Ministerin darauf, alle paar Wochen mit viel Presseaufwand Zwischenschritte
       zu verkünden. Sie sollte „ihre eigenen Verfahren beschleunigen, anstatt
       immer wieder den gleichen Entwurf zu vermarkten.“
       
       Den Entwurf selbst bezeichnete Steinmüller als das „absolute Minimum“ und
       überfällig. Um Mieten zu begrenzen, schlug Steinmüller strengere Regelungen
       vor: „Wer den allgemeinen Mietanstieg stoppen will, muss die
       Kappungsgrenzen absenken und vor allem sicherstellen, dass Mieterinnen und
       Mieter ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können.“ Entscheidend sei ein
       Zusammenspiel von Mietpreisbremse, dem Verbot von Wuchermieten im
       Strafgesetzbuch und dem Schutz vor missbräuchlichen
       Eigenbedarfskündigungen.
       
       Die mietenpolitische Sprecherin der Linken, Caren Lay, begrüßte gegenüber
       der taz den Plan, möbliertes Wohnen, Kurzzeitmietverträge und
       Indexmietverträge zu regulieren: „Die vielen Schlupflöcher bei der
       Mietpreisbremse müssen endlich geschlossen werden!“ Leider sei die
       Einschränkung von Indexmietverträgen im Gesetzentwurf nur zeitlich
       befristet und von Länderverordnungen abhängig. Das sei „praxisuntauglich“.
       Zudem kritisierte Lay das Vorhaben, dass Vermieter zukünftig höhere Kosten
       für Modernisierung als bisher vereinfacht auf Mieter umlegen dürfen. „Schon
       jetzt ist das eins der beliebtesten Schlupflöcher für die Mietpreisbremse“,
       sagte sie. Damit das Gesetz wirke, braucht es endlich Strafen bei Verstößen
       gegen die Mietpreisbremse. „Sonst bleibt auch dieses Gesetz ein zahnloser
       Tiger.“ (dpa, taz)
       
       8 Feb 2026
       
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