# taz.de -- Mietrecht: Was die Justizministerin plant, um Mieter zu schützen
> Wucherpreise für Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen: Eine Reform soll
> MieterInnen davor schützen. Die Opposition hat noch mehr Ideen.
(IMG) Bild: In München wurde am Wochenende gegen Leerstand und Luxussanierungen demonstriert
Das Bundesjustizministerium hat am Sonntag einen Reformvorschlag
veröffentlicht, der [1][Mieterinnen und Mieter] schützen soll. Der Entwurf
sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor und zielt unter anderem darauf
ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Mietpreisbremse bis Ende 2029
verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete höchstens um 10
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für
die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für
ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.
„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem
schwer“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür
seien Probleme im Mietrecht.
## Klare Regeln zum Möblierungszuschlag
[2][Wer eine Wohnung möbliert vermietet], soll laut Entwurf künftig
verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung
der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Es soll eine Obergrenze geben und
das Alter der Möbel berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für
MieterInnen einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die
Mietpreisbremse einhält.
Strenger werden sollen außerdem die Regeln für Kurzzeit-Mietverträge. Da
diese von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, können Vermieter so höhere
Miete verlangen. Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von
sechs Monaten für Kurzzeitmieten gelten.
Zudem sollen MieterInnen besser vor Kündigungen geschützt werden. Wer in
Verzug geraten ist, soll eine ordentliche Kündigung abwenden können, indem
er die Miete nachzahlt.
Auch Indexmieten sollen stärker reguliert werden. Bei diesen orientiert
sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der
Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft
jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen
darf.
## „Überfällig“ und „zahnlos“?
Die Expertin für Mietenpolitik der Grünen, [3][Hanna Steinmüller],
kritisierte den Gesetzentwurf gegenüber der taz: „Justizministerin Hubig
ist aktuell mehr Ankündigungsministerin.“ Bislang beschränke sich die
Ministerin darauf, alle paar Wochen mit viel Presseaufwand Zwischenschritte
zu verkünden. Sie sollte „ihre eigenen Verfahren beschleunigen, anstatt
immer wieder den gleichen Entwurf zu vermarkten.“
Den Entwurf selbst bezeichnete Steinmüller als das „absolute Minimum“ und
überfällig. Um Mieten zu begrenzen, schlug Steinmüller strengere Regelungen
vor: „Wer den allgemeinen Mietanstieg stoppen will, muss die
Kappungsgrenzen absenken und vor allem sicherstellen, dass Mieterinnen und
Mieter ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können.“ Entscheidend sei ein
Zusammenspiel von Mietpreisbremse, dem Verbot von Wuchermieten im
Strafgesetzbuch und dem Schutz vor missbräuchlichen
Eigenbedarfskündigungen.
Die mietenpolitische Sprecherin der Linken, Caren Lay, begrüßte gegenüber
der taz den Plan, möbliertes Wohnen, Kurzzeitmietverträge und
Indexmietverträge zu regulieren: „Die vielen Schlupflöcher bei der
Mietpreisbremse müssen endlich geschlossen werden!“ Leider sei die
Einschränkung von Indexmietverträgen im Gesetzentwurf nur zeitlich
befristet und von Länderverordnungen abhängig. Das sei „praxisuntauglich“.
Zudem kritisierte Lay das Vorhaben, dass Vermieter zukünftig höhere Kosten
für Modernisierung als bisher vereinfacht auf Mieter umlegen dürfen. „Schon
jetzt ist das eins der beliebtesten Schlupflöcher für die Mietpreisbremse“,
sagte sie. Damit das Gesetz wirke, braucht es endlich Strafen bei Verstößen
gegen die Mietpreisbremse. „Sonst bleibt auch dieses Gesetz ein zahnloser
Tiger.“ (dpa, taz)
8 Feb 2026
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(DIR) Kersten Augustin
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