# taz.de -- Mieterschutz soll gestärkt werden: Und die Vermieterlobby ärgert sich
> Justizministerin Hubig will den Mieterschutz stärken: Kurzzeitmieten und
> möbliertes Wohnen sollen strenger geregelt werden. Das freut nicht alle.
(IMG) Bild: Nicht schön, aber wahrscheinlich teuer: Möbliertes Wohnen ist ein lukratives Geschäftsmodell, um Mieterschutz zu umgehen
Man wolle der Mietpreisbremse „mehr Geltung“ verschaffen, heißt es im
jüngst veröffentlichten [1][Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums].
Nimmt man diese Formulierung wörtlich, bedeutet sie: Ja, es gibt die
Mitpreisbremse, die von der schwarz-roten Bundesregierung zudem um vier
weitere Jahre verlängert wurde, allerdings ist es Vermieter*innen oft
ein Leichtes, sie zu umgehen. Der Reformentwurf möchte genau das in Zukunft
erschweren, es geht also darum, Schlupflöcher zu stopfen.
Ein solches [2][Schlupfloch] stellt bislang der Möblierungszuschlag dar.
Denn für eine möblierte Wohnung können Vermieter*innen mehr Miete
verlangen, ohne dabei angeben zu müssen, wie viel sie genau für die
Einrichtung berechnen. Als „Transparenzproblem“ bezeichnet der
Gesetzentwurf diese Regelung und fordert deshalb: eine verpflichtende
Auskunft über den Möblierungszuschlag. Zudem müsse sich dieser am „Zeitwert
der Möbel orientieren“ und dürfe bei einer vollausgestatteten Wohnung nicht
über 5 Prozent der Gesamtmiete liegen.
Als „wichtigen und überfälligen Schritt“ bezeichnet der Deutsche Mieterbund
die geplante Reform auf Anfrage der taz – denn erst durch die gesonderte
Ausweisung könnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse durch den
Möblierungszuschlag als solche erkannt werden. Ein Machtungleichgewicht
würde laut des Mieterbundes dennoch weiter bestehen bleiben: „In
angespannten Wohnungsmärkten fehlt Mietern oft der Spielraum, sich gegen
überhöhte Zuschläge zu wehren.“
## „Misstrauensvotum“ gegen Vermieter?
Gänzlich anders sieht das Haus & Grund, der Interessensverband der
Vermieter und Hauseigentümer: Der Gesetzesentwurf sei „ein Misstrauensvotum
gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der
Mietwohnungen bereitstellen“, so die Lobbyorganisation in einer
Pressemitteilung. In der geforderten Kennzeichnung der Möblierungszuschläge
sieht die Interessenvertretung vor allem einen „massiven bürokratischen
Aufwand für vermietende Privatpersonen“, der auch negative Auswirkungen auf
das Wohnungsangebot habe.
Haus & Grund kritisiert zudem die im Entwurf geplante Deckelung der
jährlichen Indexmieterhöhung auf 3,5 Prozent. Die Begrenzung ignoriere
nicht nur die realen Kosten, die Vermieter*innen tragen müssten,
sondern bremse auch die Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen
aus. Das wiederum gefährde die Substanz.
Während Haus & Grund die Interessen der Vermieter*innen vertritt, sieht
der Reformentwurf es dagegen als notwendig an, „Mietende vor der Gefahr der
finanziellen Überforderung in Zeiten starker Preissprünge zu schützen“.
Eine weitere Gesetzeslücke, die der Entwurf deshalb schließen möchte,
bezieht sich auf Kurzzeitvermietungen. Gerade in angespannten
Wohnungsmärkten werde dieses Modell genutzt, um die Mieten in die Höhe zu
treiben. Die bislang geltenden Ausnahmen der Mieterschutzvorschriften bei
befristeten Mieten sollen in Zukunft lediglich für Mietzeiträume von bis zu
sechs Monaten gelten. Man verbinde mit der Maßnahme die Hoffnung, dass
weniger Mieter*innen, die einen festen Wohnsitz suchen, auf befristete
Angebote zurückgreifen müssen.
Der Deutsche Mieterbund zeigt sich in diesem Punkt skeptisch: Solange
Wohnungsmangel herrsche, müssten Wohnungssuchende weiterhin auf derartige
Angebote zurückgreifen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Vermieter*innen
vermehrt Verträge über ein halbes Jahr anbieten würden. Da auch eine
mehrfache Kurzzeitvermietung rechtlich weiterhin möglich wäre, könne man
Missbrauch nicht endgültig ausschließen.
## Grundsätzlich die richtige Richtung
Alles in allem zeigt sich der Deutsche Mieterbund allerdings zufrieden:
Erstmals seien Umgehungsstrategien der Mietpreisbremse gezielt in den Fokus
genommen worden. Dennoch fehle es vielen Regelungen noch an der nötigen
Verbindlichkeit. Das Resümee: „Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt,
sollte aber weiter nachgeschärft werden“.
Unklar bliebt zunächst, ob der Koalitionspartner die Pläne für einen
stärkeren Mieterschutz so mittragen wird, wie ihn der Gesetzentwurf von
Justizministerin [3][Stefanie Hubig] (SPD) vorsieht – oder ob die Partei
sich die Worte der Vermieterlobby zu Herzen nimmt und im
Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzt. Die
CDU-Bundestagsfraktion und der Sprecher für Wohnungspolitik, Jan-Marco
Luczak, standen bis Redaktionsschluss für eine taz-Anfrage nicht zur
Verfügung.
9 Feb 2026
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