# taz.de -- Mieterschutz soll gestärkt werden: Und die Vermieterlobby ärgert sich
       
       > Justizministerin Hubig will den Mieterschutz stärken: Kurzzeitmieten und
       > möbliertes Wohnen sollen strenger geregelt werden. Das freut nicht alle.
       
 (IMG) Bild: Nicht schön, aber wahrscheinlich teuer: Möbliertes Wohnen ist ein lukratives Geschäftsmodell, um Mieterschutz zu umgehen
       
       Man wolle der Mietpreisbremse „mehr Geltung“ verschaffen, heißt es im
       jüngst veröffentlichten [1][Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums].
       Nimmt man diese Formulierung wörtlich, bedeutet sie: Ja, es gibt die
       Mitpreisbremse, die von der schwarz-roten Bundesregierung zudem um vier
       weitere Jahre verlängert wurde, allerdings ist es Vermieter*innen oft
       ein Leichtes, sie zu umgehen. Der Reformentwurf möchte genau das in Zukunft
       erschweren, es geht also darum, Schlupflöcher zu stopfen.
       
       Ein solches [2][Schlupfloch] stellt bislang der Möblierungszuschlag dar.
       Denn für eine möblierte Wohnung können Vermieter*innen mehr Miete
       verlangen, ohne dabei angeben zu müssen, wie viel sie genau für die
       Einrichtung berechnen. Als „Transparenzproblem“ bezeichnet der
       Gesetzentwurf diese Regelung und fordert deshalb: eine verpflichtende
       Auskunft über den Möblierungszuschlag. Zudem müsse sich dieser am „Zeitwert
       der Möbel orientieren“. Bei einer vollausgestatteten Wohnung seien dafür 5
       Prozent der Gesamtmiete „angemessen“.
       
       Als „wichtigen und überfälligen Schritt“ bezeichnet der Deutsche Mieterbund
       die geplante Reform auf Anfrage der taz – denn erst durch die gesonderte
       Ausweisung könnten Verstöße gegen die Mietpreisbremse durch den
       Möblierungszuschlag als solche erkannt werden. Ein Machtungleichgewicht
       würde laut des Mieterbundes dennoch weiter bestehen bleiben: „In
       angespannten Wohnungsmärkten fehlt Mietern oft der Spielraum, sich gegen
       überhöhte Zuschläge zu wehren.“
       
       ## „Misstrauensvotum“ gegen Vermieter?
       
       Gänzlich anders sieht das Haus & Grund, der Interessensverband der
       Vermieter und Hauseigentümer: Der Gesetzesentwurf sei „ein Misstrauensvotum
       gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der
       Mietwohnungen bereitstellen“, so die Lobbyorganisation in einer
       Pressemitteilung. In der geforderten Kennzeichnung der Möblierungszuschläge
       sieht die Interessenvertretung vor allem einen „massiven bürokratischen
       Aufwand für vermietende Privatpersonen“, der auch negative Auswirkungen auf
       das Wohnungsangebot habe.
       
       Haus & Grund kritisiert zudem die im Entwurf geplante Deckelung der
       jährlichen Indexmieterhöhung auf 3,5 Prozent. Die Begrenzung ignoriere
       nicht nur die realen Kosten, die Vermieter*innen tragen müssten,
       sondern bremse auch die Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen
       aus. Das wiederum gefährde die Substanz.
       
       Während Haus & Grund die Interessen der Vermieter*innen vertritt, sieht
       der Reformentwurf es dagegen als notwendig an, „Mietende vor der Gefahr der
       finanziellen Überforderung in Zeiten starker Preissprünge zu schützen“.
       Eine weitere Gesetzeslücke, die der Entwurf deshalb schließen möchte,
       bezieht sich auf Kurzzeitvermietungen. Gerade in angespannten
       Wohnungsmärkten werde dieses Modell genutzt, um die Mieten in die Höhe zu
       treiben. Die bislang geltenden Ausnahmen der Mieterschutzvorschriften bei
       befristeten Mieten sollen in Zukunft lediglich für Mietzeiträume von bis zu
       sechs Monaten gelten. Man verbinde mit der Maßnahme die Hoffnung, dass
       weniger Mieter*innen, die einen festen Wohnsitz suchen, auf befristete
       Angebote zurückgreifen müssen.
       
       Der Deutsche Mieterbund zeigt sich in diesem Punkt skeptisch: Solange
       Wohnungsmangel herrsche, müssten Wohnungssuchende weiterhin auf derartige
       Angebote zurückgreifen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Vermieter*innen
       vermehrt Verträge über ein halbes Jahr anbieten würden. Da auch eine
       mehrfache Kurzzeitvermietung rechtlich weiterhin möglich wäre, könne man
       Missbrauch nicht endgültig ausschließen.
       
       ## Grundsätzlich die richtige Richtung
       
       Alles in allem zeigt sich der Deutsche Mieterbund allerdings zufrieden:
       Erstmals seien Umgehungsstrategien der Mietpreisbremse gezielt in den Fokus
       genommen worden. Dennoch fehle es vielen Regelungen noch an der nötigen
       Verbindlichkeit. Das Resümee: „Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt,
       sollte aber weiter nachgeschärft werden“.
       
       Unklar bliebt zunächst, ob der Koalitionspartner die Pläne für einen
       stärkeren Mieterschutz so mittragen wird, wie ihn der Gesetzentwurf von
       Justizministerin [3][Stefanie Hubig] (SPD) vorsieht – oder ob die Partei
       sich die Worte der Vermieterlobby zu Herzen nimmt und im
       Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzt. Die
       CDU-Bundestagsfraktion und der Sprecher für Wohnungspolitik, Jan-Marco
       Luczak, standen bis Redaktionsschluss für eine taz-Anfrage nicht zur
       Verfügung.
       
       Anmerkung der Redaktion: Wir haben am 10.02. eine Formulierung zur Höhe des
       Möblierungszuschlags im Gesetzentwurf korrigiert.
       
       9 Feb 2026
       
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