# taz.de -- Urteil zu Wuchermiete in Berlin: Ende der Straflosigkeit
> Erstmals verurteilt ein Gericht einen Vermieter für eine überhöhte Miete.
> Für eine Wohnung in der Oranienstraße verlangte er doppelt so viel Geld
> wie laut Mietspiegel vorgesehen.
(IMG) Bild: In der Oranienstraße wohnen muss nicht teuer sein
400 Euro für eine 30 Quadratmeter große Wohnung in der Kreuzberger
Oranienstraße – an solche Preise haben sich Berliner Mieter:innen
eigentlich längst gewöhnt. Zu Unrecht. Denn mit mehr als 13 Euro pro
Quadratmeter übersteigt die Miete die im Mietspiegel ausgewiesene
ortsübliche Vergleichsmiete um das Doppelte. Laut Mietspiegel von 2021 wäre
lediglich eine Miete von 195,94 Euro zulässig gewesen, laut jenem von 2023
wären maximal 206,24 Euro erlaubt.
Zu dieser Einschätzung kam am Freitag auch das Amtsgericht Tiergarten. Es
verurteilte den Vermieter dafür, dass er eine Wuchermiete verlangte. Es ist
das erste Mal seit vielen Jahren, dass das Gericht einen Vermieter nun
dafür bestraft. Die Berliner Immobilienfirma muss demnach 4.600 Euro zu
viel gezahlter Miete zurückzahlen und für die illegale Mietpreisüberhöhung
nach Wirtschaftsstrafgesetz zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 1.300 Euro
entrichten. Der Straftatbestand greift bei Mietpreisüberhöhungen von mehr
als 50 Prozent; Ordnungswidrigkeiten liegen bereits bei einr Überschreitung
von 20 Prozent vor.
Über die Signalwirkung des Urteils war sich der Vorsitzende Richter dabei
bewusst. Laut Berliner Mieterverein schloss er seine Urteilsbegründung mit
den Worten: „Die Vorschrift zur Mietpreisüberhöhung war immer geltendes
Recht und steht nicht nur auf dem Papier. Das sollte sich herumsprechen.“
Dass der Paragraf wiederentdeckt wurde ist maßgeblich auf zwei
Entwicklungen zurückzuführen. Die eine ist die [1][Mietwucher-App der
Linken], über die Mieter:innen seit mehr als einem Jahr ihre Miete
überprüfen und Meldungen an die Bezirksämter schicken können. Zum anderen
liegt es am Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, das als erstes in der
Stadt solche Fälle mit Nachdruck verfolgt. Bereits im Oktober hatte das
Bezirksamt erfolgreich [2][ein Bußgeld von mehr als 26.000 Euro gegen einen
Vermieter festgesetzt].
## Mieterschutz ist Handarbeit
Auch der aktuelle Fall habe das Bezirksamt über die Mietwucher-App
erreicht, sagt die zuständige Bezirksstadträtin Regine Sommer-Wetter
(Linke) der taz. Ein zuständiger Mitarbeiter des Wohnungsamtes habe die
Wohnung daraufhin besichtigt und ausgemessen, Schriftverkehr mit dem
Vermieter geführt und schließlich einen Bußgeldbescheid verschickt, den der
Vermieter nicht akzeptierte.
Dass das Gericht nun im Sinne des Bezirksamtes entscheiden hat, empfindet
Sommer-Wetter als „wichtiges Signal für Berlin“. Es sei eine gute Nachricht
für Mieter:innen, „dass man sie nicht abzocken darf“. Überhöhte Mieten
seien „kein Kavaliersdelikt“, bekräftigte die Stadträtin. Insgesamt
bearbeite der Bezirk derzeit 382 Fälle mutmaßlichen Mietwuchers.
Mit mehr Mitarbeiter:innen könnten es laut Sommer-Wetter noch deutlich
mehr sein. Immerhin: [3][Zuletzt hatte die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung acht Auszubildende in die Bezirke geschickt, die bei der
Verfolgung illegal überhöhter Mieten unterstützen sollen]. Für weitere 19
dauerhafte Stellen läuft derzeit die Ausschreibung.
Linke-Spitzenkandiatin Elif Eralp sprach von 66.000 Verdachtsfällen, die
die Mietwucher-App zutage befördert habe. In einem Statement teilte sie
mit: „Das könnte der Dammbruch beim Vorgehen gegen illegale Mieten in
Berlin sein. Es wird endlich Zeit, dass wir konsequent gegen
Mietkriminalität vorgehen.“
Laut Berliner Mieterverein ist die Signalwirkung des noch nicht
rechtskräftigen Urteil zunächst begrenzt. So habe in dem Verfahren keine
Rolle gespielt, dass der Vermieter eine durch die Wohnungsnot bedingte
Zwangslage der Mieter „ausgenutzt“ habe, wie es im Paragraf 5 des
Wirtschaftsstrafgesetzes als Bedingung formuliert ist. Diese Formulierung
gilt als hohe Hürde für Verurteilungen von Vermietern, wurde im konkreten
Fall aber von der Vermieterseite nicht ins Feld geführt.
In einem kommenden Verfahren Anfang Februar wird es jedoch genau darum
gehen, wenn eine Mieterin als Zeugin geladen ist und dann darlegen muss,
dass sie keine andere Wahl hatte, als in die überteuerte Wohnung zu ziehen.
Würde hier der Vermieter ebenfalls verurteilt, könnte dies wegweisend auch
für weitere Strafverfolgung von Mietwucher-Vermietern sein.
## Diskussion üer Gesetzesreform
Einfacher wäre es allerdings, rein über die Nichteinhaltung des
Mietspiegels gegen sie vorzugehen. Der Berliner Mieterverein und der
Deutsche Mieterbund fordern von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
daher, „dieses überflüssige Tatbestandsmerkmal zu streichen“.
[4][Hubig hatte Ende vergangenen Jahres eine Expert:innenkommission
zur Verschärfung des Mietrechts eingesetzt], die vor allem auch eine
Überarbeitung des entsprechenden Paragrafen zu Wuchermieten in den Blick
nehmen soll. Die Kommission, denen Mietervereine aber auch
Eigentümerverbände angehören, hatte im Dezember das erste Mal getagt und
soll bis Ende des Jahres Vorschläge erarbeiten. Hubig selbst hatte erklärt:
„Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen.“
Für Sebastian Bartels, Geschäftsführer vom Berliner Mieterverein, ist die
Abschaffung der Regelung, die eine Beweislast bei den Mieter:innen sieht
entscheidend. Es sei unklar, ob die Mietpreisbremse nach 2029 noch einmal
verlängert werde: „Dann wäre Paragraph 5 das letzte scharfe Schwert.“ Aber
eben nur, wenn Mieter:innen nicht beweisen müssen, dass ihre persönliche
Zwangslage ausgenutzt worden sei.
26 Jan 2026
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## AUTOREN
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