# taz.de -- Urteil zu Wuchermiete in Berlin: Ende der Straflosigkeit
       
       > Erstmals verurteilt ein Gericht einen Vermieter für eine überhöhte Miete.
       > Für eine Wohnung in der Oranienstraße verlangte er doppelt so viel Geld
       > wie laut Mietspiegel vorgesehen.
       
 (IMG) Bild: In der Oranienstraße wohnen muss nicht teuer sein
       
       400 Euro für eine 30 Quadratmeter große Wohnung in der Kreuzberger
       Oranienstraße – an solche Preise haben sich Berliner Mieter:innen
       eigentlich längst gewöhnt. Zu Unrecht. Denn mit mehr als 13 Euro pro
       Quadratmeter übersteigt die Miete die im Mietspiegel ausgewiesene
       ortsübliche Vergleichsmiete um das Doppelte. Laut Mietspiegel von 2021 wäre
       lediglich eine Miete von 195,94 Euro zulässig gewesen, laut jenem von 2023
       wären maximal 206,24 Euro erlaubt.
       
       Zu dieser Einschätzung kam am Freitag auch das Amtsgericht Tiergarten. Es
       verurteilte den Vermieter dafür, dass er eine Wuchermiete verlangte. Es ist
       das erste Mal seit vielen Jahren, dass das Gericht einen Vermieter nun
       dafür bestraft. Die Berliner Immobilienfirma muss demnach 4.600 Euro zu
       viel gezahlter Miete zurückzahlen und für die illegale Mietpreisüberhöhung
       nach Wirtschaftsstrafgesetz zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 1.300 Euro
       entrichten. Der Straftatbestand greift bei Mietpreisüberhöhungen von mehr
       als 50 Prozent; Ordnungswidrigkeiten liegen bereits bei einr Überschreitung
       von 20 Prozent vor.
       
       Über die Signalwirkung des Urteils war sich der Vorsitzende Richter dabei
       bewusst. Laut Berliner Mieterverein schloss er seine Urteilsbegründung mit
       den Worten: „Die Vorschrift zur Mietpreisüberhöhung war immer geltendes
       Recht und steht nicht nur auf dem Papier. Das sollte sich herumsprechen.“
       
       Dass der Paragraf wiederentdeckt wurde ist maßgeblich auf zwei
       Entwicklungen zurückzuführen. Die eine ist die [1][Mietwucher-App der
       Linken], über die Mieter:innen seit mehr als einem Jahr ihre Miete
       überprüfen und Meldungen an die Bezirksämter schicken können. Zum anderen
       liegt es am Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, das als erstes in der
       Stadt solche Fälle mit Nachdruck verfolgt. Bereits im Oktober hatte das
       Bezirksamt erfolgreich [2][ein Bußgeld von mehr als 26.000 Euro gegen einen
       Vermieter festgesetzt].
       
       ## Mieterschutz ist Handarbeit
       
       Auch der aktuelle Fall habe das Bezirksamt über die Mietwucher-App
       erreicht, sagt die zuständige Bezirksstadträtin Regine Sommer-Wetter
       (Linke) der taz. Ein zuständiger Mitarbeiter des Wohnungsamtes habe die
       Wohnung daraufhin besichtigt und ausgemessen, Schriftverkehr mit dem
       Vermieter geführt und schließlich einen Bußgeldbescheid verschickt, den der
       Vermieter nicht akzeptierte.
       
       Dass das Gericht nun im Sinne des Bezirksamtes entscheiden hat, empfindet
       Sommer-Wetter als „wichtiges Signal für Berlin“. Es sei eine gute Nachricht
       für Mieter:innen, „dass man sie nicht abzocken darf“. Überhöhte Mieten
       seien „kein Kavaliersdelikt“, bekräftigte die Stadträtin. Insgesamt
       bearbeite der Bezirk derzeit 382 Fälle mutmaßlichen Mietwuchers.
       
       Mit mehr Mitarbeiter:innen könnten es laut Sommer-Wetter noch deutlich
       mehr sein. Immerhin: [3][Zuletzt hatte die Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung acht Auszubildende in die Bezirke geschickt, die bei der
       Verfolgung illegal überhöhter Mieten unterstützen sollen]. Für weitere 19
       dauerhafte Stellen läuft derzeit die Ausschreibung.
       
       Linke-Spitzenkandiatin Elif Eralp sprach von 66.000 Verdachtsfällen, die
       die Mietwucher-App zutage befördert habe. In einem Statement teilte sie
       mit: „Das könnte der Dammbruch beim Vorgehen gegen illegale Mieten in
       Berlin sein. Es wird endlich Zeit, dass wir konsequent gegen
       Mietkriminalität vorgehen.“
       
       Laut Berliner Mieterverein ist die Signalwirkung des noch nicht
       rechtskräftigen Urteil zunächst begrenzt. So habe in dem Verfahren keine
       Rolle gespielt, dass der Vermieter eine durch die Wohnungsnot bedingte
       Zwangslage der Mieter „ausgenutzt“ habe, wie es im Paragraf 5 des
       Wirtschaftsstrafgesetzes als Bedingung formuliert ist. Diese Formulierung
       gilt als hohe Hürde für Verurteilungen von Vermietern, wurde im konkreten
       Fall aber von der Vermieterseite nicht ins Feld geführt.
       
       In einem kommenden Verfahren Anfang Februar wird es jedoch genau darum
       gehen, wenn eine Mieterin als Zeugin geladen ist und dann darlegen muss,
       dass sie keine andere Wahl hatte, als in die überteuerte Wohnung zu ziehen.
       Würde hier der Vermieter ebenfalls verurteilt, könnte dies wegweisend auch
       für weitere Strafverfolgung von Mietwucher-Vermietern sein.
       
       ## Diskussion üer Gesetzesreform
       
       Einfacher wäre es allerdings, rein über die Nichteinhaltung des
       Mietspiegels gegen sie vorzugehen. Der Berliner Mieterverein und der
       Deutsche Mieterbund fordern von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
       daher, „dieses überflüssige Tatbestandsmerkmal zu streichen“.
       
       [4][Hubig hatte Ende vergangenen Jahres eine Expert:innenkommission
       zur Verschärfung des Mietrechts eingesetzt], die vor allem auch eine
       Überarbeitung des entsprechenden Paragrafen zu Wuchermieten in den Blick
       nehmen soll. Die Kommission, denen Mietervereine aber auch
       Eigentümerverbände angehören, hatte im Dezember das erste Mal getagt und
       soll bis Ende des Jahres Vorschläge erarbeiten. Hubig selbst hatte erklärt:
       „Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen.“
       
       Für Sebastian Bartels, Geschäftsführer vom Berliner Mieterverein, ist die
       Abschaffung der Regelung, die eine Beweislast bei den Mieter:innen sieht
       entscheidend. Es sei unklar, ob die Mietpreisbremse nach 2029 noch einmal
       verlängert werde: „Dann wäre Paragraph 5 das letzte scharfe Schwert.“ Aber
       eben nur, wenn Mieter:innen nicht beweisen müssen, dass ihre persönliche
       Zwangslage ausgenutzt worden sei.
       
       26 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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