# taz.de -- Klage gegen DW erfolgreich: Versichert gegen Vulkanausbruch
> Zwei Mieter:innen erhalten von der Deutsche Wohnen Geld zurück. Diese
> hatte für die Wohnungen eine überteuerte Versicherung abgeschlossen.
(IMG) Bild: Was darf alles in die Nebenkostenabrechnung? Gegen übertrieben teure Versicherungen kann man sich wehren
Jasmina Rühl überprüft regelmäßig ihre Nebenkostenabrechnungen. Dabei ist
ihr aufgefallen, dass die darin enthaltenen Versicherungsbeiträge in den
letzten Jahren übermäßig gestiegen sind. Sie klagte – mit Erfolg.
Die Deutsche Wohnen (DW) muss Mieter:innen in zwei Fällen wegen
überteuerter Versicherungsverträge Geld zurückzahlen. Das haben die
Amtsgerichte Berlin-Schöneberg und Berlin-Lichtenberg entschieden. Rühl ist
Sprecherin des Berliner Bündnisses gegen Vonovia & Co. und war als Mieterin
in einem der Fälle betroffen.
„Die beiden Urteile sind richtungsweisend für alle Mieterinnen und Mieter
der Deutsche Wohnen SE“, sagte Marcel Eupen, Jurist und Vorstand des
Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Er erklärte der
taz, DW habe für alle Wohnungen denselben Versicherungsvertrag
abgeschlossen, daher seien auch alle DW-Mieter:innen berechtigt, Geld
einzufordern.
Erstattet werden in den beiden Fällen zwischen 515 und 1.400 Euro, wie aus
den Urteilen hervorgeht. Rund hunderttausend DW-Mieter:innen in Berlin
steht laut Eupen eine Rückzahlung zu. Ausgenommen seien dagegen
Mieter:innen des Vonovia-Konzerns, dem DW angehört. „Die Urteile
beziehen sich nicht auf Mieterinnen und Mieter der Vonovia SE, da diese
einen eigenen Sammelversicherungsvertrag unterhält“, so Eupen.
## Versicherung gegen Vulkanausbrüche
Die Amtsgerichte begründen ihre Entscheidung jeweils mit einem Vergleich
mit dem [1][Berliner Betriebskostenspiegel 2024]. Dieser schlüsselt die
durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter für unterschiedliche
Betriebskosten auf und hat 2024 pro Quadratmeter 23 Cent betragen. Die
Versicherungsbeiträge der DW seien für die Jahre 2022 bis 2025 mit 36 bis
48 Cent pro Quadratmeter im Monat abgerechnet worden, so Eupen. Damit lägen
sie über dem Durchschnitt. „Die beiden Amtsgerichte haben daher einen
Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip festgestellt“, ergänzte er.
Laut [2][Wirtschaftlichkeitsgebot] sind Vermieter:innen dazu
verpflichtet Betriebskosten nur in einem gerechtfertigten Ausmaß auf
Mieter:innen umzulegen. Dabei müssen sie nicht immer die günstigsten
Anbieter wählen, sollten aber im Vergleich zu den ortsüblichen Kosten
sparsam zu bleiben. In den betroffenen Fällen haben die
Versicherungsverträge laut Gerichtsurteil auch Schäden abgedeckt, die für
Mieter:innen in Berlin wahrscheinlich nicht relevant sind, etwa
Vulkanausbrüche, Schneelawinen und Überschallknalle.
DW-Sprecher Christoph Metzner sagte auf Anfrage der taz, die Deutsche
Wohnen sei weiterhin überzeugt, dass die Umlage der Versicherungskosten
sachgerecht und gesetzeskonform erfolgt sei. Man gehe deshalb in Berufung.
Daher könne sich aus den Entscheidungen auch kein Anspruch für
Mieter:innen ableiten. „Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft
werden“, sagte er.
## Wer sein Geld will, muss selbst handeln
Dagegen rät Marcel Eupen im Namen des AMV allen DW-Mieter:innen, sich an
die Deutsche Wohnen Management GmbH zu wenden und eine Erstattung der
Versicherungskosten zu fordern. Die Mieter:innen müssen jetzt selbst
aktiv werden, um ihr Geld zurückzuerhalten.
Eupen führte weiter aus, ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
müsse innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung erfolgen. Jedoch
hätten Mieter:innen drei Jahre Zeit, um einen Schadenersatzanspruch
wegen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geltend zu machen.
Sie könnten also noch bis Ende dieses Jahres gegen die Abrechnungsperioden
2022 bis 2025 einschreiten.
Im Namen des Bündnisses ermutigte Rühl über den Vorfall hinaus alle
Mieter:innen dazu, ihre Nebenkosten zu prüfen. „Wohnen ist ein
Grundrecht. Lasst euch das nicht gefallen, holt euch das Geld zurück, wehrt
euch dagegen“, bekräftigte sie.
1 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0724/berliner-betriebskostenuebersicht-2024-wasser-doppelt-teuer-wie-im-bundesdurchschnitt.htm
(DIR) [2] https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/betriebskosten-nebenkosten/wirschaftlichkeitsgebot/
## AUTOREN
(DIR) Martha Lippert
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