# taz.de -- Klage gegen DW erfolgreich: Versichert gegen Vulkanausbruch
       
       > Zwei Mieter:innen erhalten von der Deutsche Wohnen Geld zurück. Diese
       > hatte für die Wohnungen eine überteuerte Versicherung abgeschlossen.
       
 (IMG) Bild: Was darf alles in die Nebenkostenabrechnung? Gegen übertrieben teure Versicherungen kann man sich wehren
       
       Jasmina Rühl überprüft regelmäßig ihre Nebenkostenabrechnungen. Dabei ist
       ihr aufgefallen, dass die darin enthaltenen Versicherungsbeiträge in den
       letzten Jahren übermäßig gestiegen sind. Sie klagte – mit Erfolg.
       
       Die Deutsche Wohnen (DW) muss Mieter:innen in zwei Fällen wegen
       überteuerter Versicherungsverträge Geld zurückzahlen. Das haben die
       Amtsgerichte Berlin-Schöneberg und Berlin-Lichtenberg entschieden. Rühl ist
       Sprecherin des Berliner Bündnisses gegen Vonovia & Co. und war als Mieterin
       in einem der Fälle betroffen.
       
       „Die beiden Urteile sind richtungsweisend für alle Mieterinnen und Mieter
       der Deutsche Wohnen SE“, sagte Marcel Eupen, Jurist und Vorstand des
       Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Er erklärte der
       taz, DW habe für alle Wohnungen denselben Versicherungsvertrag
       abgeschlossen, daher seien auch alle DW-Mieter:innen berechtigt, Geld
       einzufordern.
       
       Erstattet werden in den beiden Fällen zwischen 515 und 1.400 Euro, wie aus
       den Urteilen hervorgeht. Rund hunderttausend DW-Mieter:innen in Berlin
       steht laut Eupen eine Rückzahlung zu. Ausgenommen seien dagegen
       Mieter:innen des Vonovia-Konzerns, dem DW angehört. „Die Urteile
       beziehen sich nicht auf Mieterinnen und Mieter der Vonovia SE, da diese
       einen eigenen Sammelversicherungsvertrag unterhält“, so Eupen.
       
       ## Versicherung gegen Vulkanausbrüche
       
       Die Amtsgerichte begründen ihre Entscheidung jeweils mit einem Vergleich
       mit dem [1][Berliner Betriebskostenspiegel 2024]. Dieser schlüsselt die
       durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter für unterschiedliche
       Betriebskosten auf und hat 2024 pro Quadratmeter 23 Cent betragen. Die
       Versicherungsbeiträge der DW seien für die Jahre 2022 bis 2025 mit 36 bis
       48 Cent pro Quadratmeter im Monat abgerechnet worden, so Eupen. Damit lägen
       sie über dem Durchschnitt. „Die beiden Amtsgerichte haben daher einen
       Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip festgestellt“, ergänzte er.
       
       Laut [2][Wirtschaftlichkeitsgebot] sind Vermieter:innen dazu
       verpflichtet Betriebskosten nur in einem gerechtfertigten Ausmaß auf
       Mieter:innen umzulegen. Dabei müssen sie nicht immer die günstigsten
       Anbieter wählen, sollten aber im Vergleich zu den ortsüblichen Kosten
       sparsam zu bleiben. In den betroffenen Fällen haben die
       Versicherungsverträge laut Gerichtsurteil auch Schäden abgedeckt, die für
       Mieter:innen in Berlin wahrscheinlich nicht relevant sind, etwa
       Vulkanausbrüche, Schneelawinen und Überschallknalle.
       
       DW-Sprecher Christoph Metzner sagte auf Anfrage der taz, die Deutsche
       Wohnen sei weiterhin überzeugt, dass die Umlage der Versicherungskosten
       sachgerecht und gesetzeskonform erfolgt sei. Man gehe deshalb in Berufung.
       Daher könne sich aus den Entscheidungen auch kein Anspruch für
       Mieter:innen ableiten. „Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft
       werden“, sagte er.
       
       ## Wer sein Geld will, muss selbst handeln
       
       Dagegen rät Marcel Eupen im Namen des AMV allen DW-Mieter:innen, sich an
       die Deutsche Wohnen Management GmbH zu wenden und eine Erstattung der
       Versicherungskosten zu fordern. Die Mieter:innen müssen jetzt selbst
       aktiv werden, um ihr Geld zurückzuerhalten.
       
       Eupen führte weiter aus, ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
       müsse innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung erfolgen. Jedoch
       hätten Mieter:innen drei Jahre Zeit, um einen Schadenersatzanspruch
       wegen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geltend zu machen.
       Sie könnten also noch bis Ende dieses Jahres gegen die Abrechnungsperioden
       2022 bis 2025 einschreiten.
       
       Im Namen des Bündnisses ermutigte Rühl über den Vorfall hinaus alle
       Mieter:innen dazu, ihre Nebenkosten zu prüfen. „Wohnen ist ein
       Grundrecht. Lasst euch das nicht gefallen, holt euch das Geld zurück, wehrt
       euch dagegen“, bekräftigte sie.
       
       1 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0724/berliner-betriebskostenuebersicht-2024-wasser-doppelt-teuer-wie-im-bundesdurchschnitt.htm
 (DIR) [2] https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/betriebskosten-nebenkosten/wirschaftlichkeitsgebot/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martha Lippert
       
       ## TAGS
       
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