# taz.de -- Geplante Mietrechtsreform: Das durchgesessene Sofa bringt die Rendite
       
       > Die geplante Mietrechtsreform ist überfällig und in großen Teilen gut.
       > Umso schlimmer, dass sie einen weiteren Joker für Mieterhöhungen enthält.
       
 (IMG) Bild: Einfach ein altes Sofa in die Wohnung stellen und schon lässt sich die Miete ordentlich erhöhen
       
       Danke! Ja, man muss die Bundesregierung auch mal loben. Denn
       SPD-Justizministerin Stefanie Hubig hat [1][angekündigt], dem wuchernden
       Wildwuchs auf dem Mietmarkt Einhalt zu gebieten: [2][Indexmieten] sollen
       gekappt werden und säumige Mieter:innen eine Nachzahlfrist bekommen, um
       der Räumung zu entgehen. Auch Kurzzeitverträge sollen so gekürzt werden,
       dass sie der Lebensrealität der Wohnungssuchenden entsprechen und nicht dem
       Profitinteresse der Besitzenden. Das ist überfällig, aber da ginge viel
       mehr. Immerhin passiert mal etwas. Falls die Reform wirklich kommen sollte
       – trotz bleibender Probleme.
       
       Dass durch die Gesetzesnovelle keine neuen Wohnungen entstehen, kann man
       dem Papier nicht zum Vorwurf machen. Natürlich brauchen wir Neubau. Aber
       selbst mit der besten Baupolitik wird der nicht vom Himmel fallen. Zudem
       wird wegen hoher Kosten keine für Normalverdienende bezahlbare Wohnung
       entstehen. Wer billige Wohnungen will, muss den Bestand sichern, daran
       führt kein Weg vorbei.
       
       Umso unverständlicher ist es, dass Hubig den Vermieter:innen gleich den
       nächsten Joker auf den Tisch legt. Der Mietaufschlag bei möblierten
       Wohnungen soll nicht, wie vielfach geschrieben, auf 5 Prozent „begrenzt“
       werden. Die sind vielmehr der Standardwert, den Eigentümer:innen
       pauschal draufschlagen können, [3][ohne den Wert der Möblierung berechnen
       zu müssen]. Da reichen also ein durchgesessenes Sofa samt Tisch und Bett,
       und schon stiegt die Miete legal um 5 Prozent.
       
       Wer noch mehr kassieren will, darf das weiter tun, beispielsweise mit
       hochwertigen Möbeln. Aber was ist „hochwertig“? Und wer soll das
       kontrollieren? Die Wohnungssuchenden, denen nicht mehr als ein „Friss oder
       stirb“ bleibt, werden sicher nicht aufbegehren, sie wollen ja einziehen.
       Klar, sie dürfen später klagen. Aber das ist weltfremd, weil viele
       Betroffene das Risiko, zu verlieren, gar nicht tragen können. Wirksam wären
       nur zwei Wege: der Verzicht auf alle schwammigen Wenn und Abers, die
       garantiert von Vermieterseite ausgenutzt werden. Oder noch besser: eine
       regelmäßige staatliche Mietenaufsicht.
       
       9 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Mietrecht/!6152396
 (DIR) [2] /30-Prozent-Anstieg-in-Neuvertraegen/!5907530
 (DIR) [3] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0208_Miete_II.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gereon Asmuth
       
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