# taz.de -- Mieten in Berlin: Kein Geiz bei den Wuchermieten
> Die landeseigene Mietprüfstelle verkündet, dass in Berlin gern überteuert
> vermietet wird. Aber weiter fehlt es an einer echten Drohkulisse für
> Miethaie.
(IMG) Bild: Es kann übertrieben viel kosten, um in Berlin an einen Wohnungsschlüssel zu kommen
Wer in Berlin das Gefühl hat, beim Mietpreis übers Ohr gehauen zu werden,
hat meistens recht. Wobei das Wörtchen „meistens“ viel zu milde ist für
das, was die landeseigene Mietprüfstelle [1][jetzt verkündet hat]. Die
Einrichtung, seit vergangenem April aktiv, hat bis Dezember 339
Mietverträge durchgecheckt. Ihr Ergebnis: In 94 Prozent der Fälle
verlangten die Vermieter rechtswidrig hohe Mieten. Zwei Drittel waren sogar
dermaßen überteuert, dass es wohl eine Straftat darstellt.
94 Prozent: Es klingt völlig übertrieben, ist auf dem entfesselten Berliner
Wohnungsmarkt aber Realität. Klar, an die Prüfstelle wenden sich vor allem
Mieter*innen, die schon ahnen, dass etwas nicht stimmt. Aber das Ausmaß der
Preistreiberei ist erschreckend.
Die Frage ist nur: Hat das Konsequenzen? Denn auch wenn der Berliner Senat
jetzt selbst ermittelt hat, was [2][die Menschen in der Stadt seit Langem
erleben], ist das Problem ja eigentlich bekannt – und gut dokumentiert. Die
[3][bundesweite Mietwucher-App der Linken] hat allein in Berlin bislang
70.000 Verdachtsfälle zutage gefördert – bei 100.000 Einsendungen.
Aber der Weg für Mieter*innen zu ihrem Recht ist weit – und eine
Zumutung. Die Probleme fangen schon bei der Mietpreisbremse an. Die greift,
wenn die Miete mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel liegt. Aber sie
gilt nur für Neuvermietungen, erlaubt viele Ausnahmen, und die
Mieter*innen müssen sie selbst einklagen – was sich viele nicht trauen,
die gerade erst die lang ersehnte Wohnung bezogen haben. Bei Erfolg steht
den Mieter*innen eine Absenkung der Miete und die Rückzahlung des zu
viel gezahlten Geldes zu – der Vermieter muss trotz Rechtsbruchs nichts
befürchten.
## Das deutlich schärfere Schwert
Da könnte der [4][Mietwucher-Paragraf aus dem Wirtschaftsstrafgesetz] das
deutlich schärfere Schwert sein. Der betrifft Mieten, die um mindestens 20
Prozent überteuert sind. Weil es sich dabei um öffentliches Recht handelt,
können die Wohnungsämter selbst tätig werden. Und es handelt sich, je nach
Höhe der Überschreitung, um eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat.
Wird hier also rechtskräftig entschieden, müssen die Vermieter nicht nur
die Miete senken und Geld zurückzahlen. Sie müssen sich auch auf ein
saftiges Bußgeld gefasst machen.
Die Sache hat nur einen Haken: Laut Mietwucher-Paragraf müssen
Mieter*innen nachweisen, dass der Vermieter eine durch die Wohnungsnot
bedingte Zwangslage „ausgenutzt“ hat. Das stellt eine riesige Hürde dar für
die Betroffenen, die ihre fruchtlose Wohnungssuche akribisch dokumentieren
müssen. Aber auch den Ämtern macht sie viel Arbeit: Wohnungen müssen
ausgemessen werden, der Schriftverkehr mit dem Vermieter, bis ein
Bußgeldbescheid verschickt wird, gegen den der Vermieter Widerspruch
einlegen kann.
Das alles dauert im Schnitt ein ganzes Jahr – und bislang gibt es nur
wenige Fälle, in denen tatsächlich [5][eine Entscheidung zugunsten der
Mieter*innen gefallen ist]. Dabei müsste klar sein: Der Berliner
Wohnungsmarkt ist eine einzige Zwangslage für alle, die nicht üppig
verdienen. Nicht nur Wuchermieten, auch andere Tricks machen den Menschen
das Leben schwer: horrende Abschlagszahlungen, Befristungen,
Eigenbedarfskündigungen. Wer in dem Wahnsinn eine nur irgendwie bezahlbare
Wohnung findet, sagt nicht nein. Es gibt praktisch keine Wahlfreiheit.
Damit der Mietwucher-Paragraf in dieser Gemengelage seine Wucht entfalten
kann und zu einer echten [6][Drohkulisse für Miethaie] wird, dürfen die
Ämter mit der Flut an Meldungen nicht allein gelassen werden. Und der
Bundestag muss dringend die unsinnige Regelung zur „Zwangslage“ aus dem
Gesetz streichen.
21 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Mietwucher-in-Berlin/!6155334
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(DIR) [3] /App-gegen-Mietwucher/!6065703
(DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__5.html
(DIR) [5] /Urteil-zu-Wuchermiete-in-Berlin/!6148674
(DIR) [6] /Im-Haifischbecken/!t5612115
## AUTOREN
(DIR) Hanno Fleckenstein
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