# taz.de -- Mieten in Berlin: Kein Geiz bei den Wuchermieten
       
       > Die landeseigene Mietprüfstelle verkündet, dass in Berlin gern überteuert
       > vermietet wird. Aber weiter fehlt es an einer echten Drohkulisse für
       > Miethaie.
       
 (IMG) Bild: Es kann übertrieben viel kosten, um in Berlin an einen Wohnungsschlüssel zu kommen
       
       Wer in Berlin das Gefühl hat, beim Mietpreis übers Ohr gehauen zu werden,
       hat meistens recht. Wobei das Wörtchen „meistens“ viel zu milde ist für
       das, was die landeseigene Mietprüfstelle [1][jetzt verkündet hat]. Die
       Einrichtung, seit vergangenem April aktiv, hat bis Dezember 339
       Mietverträge durchgecheckt. Ihr Ergebnis: In 94 Prozent der Fälle
       verlangten die Vermieter rechtswidrig hohe Mieten. Zwei Drittel waren sogar
       dermaßen überteuert, dass es wohl eine Straftat darstellt.
       
       94 Prozent: Es klingt völlig übertrieben, ist auf dem entfesselten Berliner
       Wohnungsmarkt aber Realität. Klar, an die Prüfstelle wenden sich vor allem
       Mieter*innen, die schon ahnen, dass etwas nicht stimmt. Aber das Ausmaß der
       Preistreiberei ist erschreckend.
       
       Die Frage ist nur: Hat das Konsequenzen? Denn auch wenn der Berliner Senat
       jetzt selbst ermittelt hat, was [2][die Menschen in der Stadt seit Langem
       erleben], ist das Problem ja eigentlich bekannt – und gut dokumentiert. Die
       [3][bundesweite Mietwucher-App der Linken] hat allein in Berlin bislang
       70.000 Verdachtsfälle zutage gefördert – bei 100.000 Einsendungen.
       
       Aber der Weg für Mieter*innen zu ihrem Recht ist weit – und eine
       Zumutung. Die Probleme fangen schon bei der Mietpreisbremse an. Die greift,
       wenn die Miete mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel liegt. Aber sie
       gilt nur für Neuvermietungen, erlaubt viele Ausnahmen, und die
       Mieter*innen müssen sie selbst einklagen – was sich viele nicht trauen,
       die gerade erst die lang ersehnte Wohnung bezogen haben. Bei Erfolg steht
       den Mieter*innen eine Absenkung der Miete und die Rückzahlung des zu
       viel gezahlten Geldes zu – der Vermieter muss trotz Rechtsbruchs nichts
       befürchten.
       
       ## Das deutlich schärfere Schwert
       
       Da könnte der [4][Mietwucher-Paragraf aus dem Wirtschaftsstrafgesetz] das
       deutlich schärfere Schwert sein. Der betrifft Mieten, die um mindestens 20
       Prozent überteuert sind. Weil es sich dabei um öffentliches Recht handelt,
       können die Wohnungsämter selbst tätig werden. Und es handelt sich, je nach
       Höhe der Überschreitung, um eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat.
       Wird hier also rechtskräftig entschieden, müssen die Vermieter nicht nur
       die Miete senken und Geld zurückzahlen. Sie müssen sich auch auf ein
       saftiges Bußgeld gefasst machen.
       
       Die Sache hat nur einen Haken: Laut Mietwucher-Paragraf müssen
       Mieter*innen nachweisen, dass der Vermieter eine durch die Wohnungsnot
       bedingte Zwangslage „ausgenutzt“ hat. Das stellt eine riesige Hürde dar für
       die Betroffenen, die ihre fruchtlose Wohnungssuche akribisch dokumentieren
       müssen. Aber auch den Ämtern macht sie viel Arbeit: Wohnungen müssen
       ausgemessen werden, der Schriftverkehr mit dem Vermieter, bis ein
       Bußgeldbescheid verschickt wird, gegen den der Vermieter Widerspruch
       einlegen kann.
       
       Das alles dauert im Schnitt ein ganzes Jahr – und bislang gibt es nur
       wenige Fälle, in denen tatsächlich [5][eine Entscheidung zugunsten der
       Mieter*innen gefallen ist]. Dabei müsste klar sein: Der Berliner
       Wohnungsmarkt ist eine einzige Zwangslage für alle, die nicht üppig
       verdienen. Nicht nur Wuchermieten, auch andere Tricks machen den Menschen
       das Leben schwer: horrende Abschlagszahlungen, Befristungen,
       Eigenbedarfskündigungen. Wer in dem Wahnsinn eine nur irgendwie bezahlbare
       Wohnung findet, sagt nicht nein. Es gibt praktisch keine Wahlfreiheit.
       
       Damit der Mietwucher-Paragraf in dieser Gemengelage seine Wucht entfalten
       kann und zu einer echten [6][Drohkulisse für Miethaie] wird, dürfen die
       Ämter mit der Flut an Meldungen nicht allein gelassen werden. Und der
       Bundestag muss dringend die unsinnige Regelung zur „Zwangslage“ aus dem
       Gesetz streichen.
       
       21 Feb 2026
       
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 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__5.html
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       ## AUTOREN
       
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