# taz.de -- Rente, Wehrdienst, Agrardiesel und Co.: Bundesrat winkt massenhaft Gesetze durch
       
       > Die Länderkammer gönnt sich zum Ende des Jahres eine Mammutsitzung und
       > segnet eine ganze Reihe von Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Ausgelacht: Lachgas wird für Kids verboten
       
       dpa/afp/rtr/taz | Der Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung
       des Jahres fast 40, teils hochumstrittene Gesetze abgesegnet. Darunter das
       Rentenpaket, die Wehrdienstreform und die Verschärfungen der Asylpolitik,
       die Erhöhung der Pendlerpauschale, die Senkung der Gastrosteuer und die
       Verlängerung der Steuerentlastung bei Agrardiesel. Ein Überblick.
       
       Rentenpaket passiert den Bundesrat
       
       Nach dem Bundestag hat nun auch die Länderkammer grünes Licht gegeben für
       die von heftigen Debatten zwischen Jung und Alt begleitete [1][Rentenreform
       der Bundesregierung]. Das Rentenniveau wird damit bis 2031 bei 48 Prozent
       des aktuellen Durchschnittseinkommens stabilisiert. Zudem wird das
       CSU-Projekt Mütterrente ab 2027 ausgeweitet. Außerdem stimmte der Bundesrat
       für die Einführung der Aktivrente, die Arbeit über das Renteneintrittsalter
       hinaus attraktiver werden soll. 2.000 Euro Verdienst sind dann steuerfrei.
       
       „Es war ein dicker Brocken, das Rentenpaket“, sagte Bayerns
       Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag mit Blick auf den Streit
       mit widerborstigen Unionsabgeordneten im Bundestag, die die Pläne kürzlich
       fast zu Fall gebracht hätten. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin
       Manuela Schwesig (SPD) betonte, es sei nun bei dem geblieben, „was wir in
       den Koalitionsverhandlungen vereinbart haben“. Es gehe „um diejenigen, die
       heute arbeiten und sich darauf verlassen wollen, dass es zukünftig für sie
       auch eine auskömmliche Rente gibt“, sagte sie.
       
       Musterungspflicht wird wieder eingeführt
       
       Nicht minder umstritten ist das neue Wehrdienstgesetz. Auch das wurde jetzt
       vom Bundesrat gebilligt. Damit ist der Weg für eine massive Aufstockung der
       Bundeswehr frei. [2][Konkret sieht das Gesetz die Wiedereinführung der
       Musterungspflicht für alle Männer vor, die ab Januar 2008 geboren wurden.]
       Ziel sei es, ausreichend Freiwillige zu gewinnen. Verteidigungsminister
       Boris Pistorius (SPD) hatte gleichwohl schon klargestellt, dass die
       sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt wird, sollte es nicht genügend
       Freiwillige geben.
       
       Linken-Chefin Ines Schwerdtner kritisierte, die verpflichtende Musterung
       sei „der erste Schritt für eine Wehrpflicht durch die Hintertür“. Denn
       schon jetzt sei klar, „dass sich nicht ausreichend Freiwillige melden“,
       sagte sie in der ARD. Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl der aktiven
       Soldaten von derzeit 183.000 bis zum Jahr 2035 auf 255.000 bis 270.000 zu
       erhöhen. Dazu sollen 200.000 Reservisten kommen. Das Gesetz legt jährliche
       Zielkorridore für den ‍Personalzuwachs fest. So soll die aktive Truppe
       bereits im kommenden Jahr 186.000 bis 190.000 Soldaten umfassen.
       
       Asylregeln werden verschärft
       
       Ebenfalls zugestimmt wurde den Plänen für eine Neuregelung zu sicheren
       Herkunftsstaaten. Die Länderkammer winkte ein Gesetz durch, wonach die
       Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des
       Bundesrats einen Herkunftsstaat als sicher bestimmen kann. Das soll aber
       nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären
       Schutz gelten, nicht für Asylgesuche. Ein Antrag auf Anrufung des
       Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Das Gesetz
       kann damit nun in Kraft treten.
       
       Die Maßnahme soll Asylverfahren beschleunigen, indem Anträge als
       „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen werden können. Das Gesetz soll
       zudem Menschen aus den eingestuften Staaten signalisieren, dass ihre
       Anträge auf Schutz in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben.
       Gestrichen wird zudem eine Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft
       oder Ausreisegewahrsam droht, ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss.
       Diesen Anspruch hatte die Ampel-Koalition eingeführt. [3][Der Bundestag
       hatte die Neuregelung Anfang Dezember beschlossen.] Heftige Kritik kam von
       Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl.
       
       Gastrosteuer wird gesenkt
       
       Und noch ein Herz-und-Magenprojekt der Konservativen: Die Umsatzsteuer für
       Speisen sinkt ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent.
       Mit der Maßnahme, die auf Betreiben der CSU in den Koalitionsvertrag
       aufgenommen wurde, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die
       Gastronomiebranche stabilisieren. Der Gaststätten-Verband Dehoga nannte die
       Steuersenkung die „wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants,
       Wirtshäuser, Cafés und Caterer“. [4][Linke und Grüne sprachen von einem
       wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk.]
       
       Sinkende Preise im Restaurant sind jedenfalls nicht zu erwarten. Zwar heißt
       es in der Gesetzesvorlage: „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an
       Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind
       möglich.“ Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die
       Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben. Branchenverbände haben
       angekündigt, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen zu verwenden,
       sondern allenfalls zur Abwendung weiterer Preissteigerungen. Bayerns
       Ministerpräsident Söder ist begeistert.
       
       Pendlerpauschale wird erhöht
       
       Ebenfalls abgefeiert von Söder und weiteren Ministerpräsidenten
       unionsregierter Flächenländer wurde am Freitag die Anhebung der
       Pendlerpauschale. Sie steigt zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent.
       Bislang beträgt sie 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der
       Wegstrecke, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Diese Abstufung fällt
       weg. Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) kritisierte diese
       Entscheidung. „Gerecht und klimafreundlich ist die Pendlerpauschale nicht
       wirklich“, sagte er. „Denn von ihr profitieren immer noch Menschen mit
       hohem Einkommen deutlich mehr.“
       
       Durch das gesamte Steueränderungsgesetz, das neben Gastrosteuer und
       Pendlerpauschale auch andere Maßnahmen wie eine Erhöhung der
       Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro oder die Streichung der Steuer auf
       Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen umfasst, entstehen dem
       Bund, aber auch Ländern und Kommunen Einnahmeausfälle.
       
       Die Länder hatten einen Ausgleich durch den Bund verlangt, was der Bund
       jedoch ablehnte. „Die Einnahmeausfälle der Länder belaufen sich bis 2030
       auf fast 13 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf fast 2 Milliarden Euro“,
       sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer
       (SPD). „Diese Belastungen werden die ohnehin fast überall angespannte
       Haushaltslage weiter verschärfen.“
       
       Subventionen für Agrardiesel kommen zurück
       
       Apropos ein Herz für Klimaschädlichkeit: Landwirte bekommen mit Zustimmung
       der Länderkammer von 2026 an wieder die volle Steuervergünstigung für
       Agrardiesel. Die von der Ampelregierung durchgesetzte [5][Abschaffung der
       Subvention] wird damit rückgängig gemacht. Land- und Forstwirte können sich
       die Energiesteuer für Diesel damit wieder teilweise zurückerstatten lassen
       – genauer 21,48 Cent pro Liter. Das soll die Betriebe finanziell entlasten
       und ihnen gleichzeitig in einem von erheblichen Preisschwankungen geprägten
       Markt Planungssicherheit geben. Den Bund kostet die Wiedereinführung im
       Jahr rund 430 Millionen Euro.
       
       Lachgas wird für Kids verboten
       
       Schluss mit lustig, heißt es auch bei einem anderen Thema: Lachgas, das
       zusehends als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche
       in Deutschland verboten. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag
       beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), [6][das
       Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt]. Generell verboten werden
       der Online-Handel und der Kauf an Automaten. Gelten dürften die neuen
       Vorgaben wohl ab April 2026.
       
       Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit
       hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte –
       etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems.
       Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als
       euphorisierenden Stoff über Luftballons ein.
       
       Regeln für E-Scooter werden strenger
       
       Wer künftig mit elektrischen Tretrollern auf dem Bürgersteig fährt oder zu
       zweit auf dem Gefährt unterwegs ist, riskiert ein höheres Bußgeld. Der
       Bundesrat beschloss eine [7][Änderung der
       Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung]. Darin vorgesehen ist auch, dass die
       Kommunen größeren Freiraum bei der Regulierung von Mietrollern erhalten, um
       zum Beispiel das Abstellen auf Gehwegen zu unterbinden.
       
       Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen für sogenannte E-Scooter werden
       mit der Verordnung weitgehend an die Regeln für Fahrradfahrer angepasst.
       Das Fahren auf Gehwegen und das Fahren zu zweit – laut Bundesrat „typische
       Delikte“ für Tretrollerfahrer – wird nun mit Bußgeldern in Höhe von 25 Euro
       geahndet.
       
       19 Dec 2025
       
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