# taz.de -- Bundestagsbeschluss zum Wehrdienst: Männer müssen ab 1. Januar zur Musterung
> Ab dem kommenden Jahr werden alle 18-Jährigen wieder auf ihre
> Tauglichkeit geprüft. Das hat der Bundestag mit der Wehrdienst-Reform
> beschlossen.
(IMG) Bild: Schickt die Jugend zur Musterung: Bundeskanzler Friedrich Merz bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag
dpa/epd/afp/taz | Der neue Wehrdienst ist im Bundestag beschlossen worden.
Die Mehrheit der Abgeordneten [1][stimmte am Freitag für die Regelung.] Sie
sieht ab 2026 eine Musterungspflicht für junge Männer und das
verpflichtende Ausfüllen eines Fragebogens vor. Der Dienst selbst bleibt
freiwillig. 323 Abgeordnete stimmten nach Angaben des stellvertretenden
Bundestagspräsidenten Omid Nouripour (Grüne) für das Paket, 272 dagegen. Es
gab eine Enthaltung.
Wer genau wie abgestimmt hat, wird erst später am Freitag bekannt gegeben.
Damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten können, muss nun
noch der Bundesrat zustimmen. Er kommt am 19. Dezember zu seiner letzten
Sitzung in diesem Jahr zusammen.
Vor dem Reichstag [2][hatten während der Abstimmung junge Menschen gegen
die Wiedereinführung der Wehrpflicht demonstriert].
Kern der Reform ist die Einführung einer verpflichtende Musterung aller
18-jährigen Männer, der Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für
die Vergrößerung der Truppe.
Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die
Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung erforderliche
Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse
jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er vom Erfolg
der Freiwilligkeit überzeugt ist. Er sagte im Bundestag: „Es gibt das
Gefühl für Verantwortung.“ Die Details des neuen Wehrdienstes:
## Wie startet der neue Wehrdienst?
Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem
Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt,
die etwa von Mitte Januar an – dann sind die ersten Kandidaten erst einige
Tage lang volljährig – verschickt werden. Männer müssen, Frauen können
diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie
die Bereitschaft zum Wehrdienst.
Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des
Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen
Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24
Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. „Unser Ziel
ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen“, sagte eine Sprecherin des
Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette
Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau
gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
## Was passiert bei der Musterung?
Mit der Musterungsuntersuchung – intern Dienstfähigkeitsuntersuchung
genannt – soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst
ausgeführt werden können. Geprüft wird auch die grundsätzliche
Wehrdienstfähigkeit. An dem Prozedere, das aktuell vor der Einstellung
Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts.
Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung („Anamnesebogen“)
über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte wie bei einem
regulären Arzttermin. Die Befunde – insbesondere Sehtest, Urintest,
Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des
Bewegungsapparates und Belastungsparameter – führen zu einem Gesamturteil,
dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und
charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium
erklärt.
## Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird die Eignung beurteilt?
Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen
die grundsätzlichen Stufen: „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht
wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“. Unterteilt wird in sogenannte
Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2.
(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3.
(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4.
vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.
## Wie wird der Wehrdienst bezahlt?
Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten.
Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt zusätzliche
Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für
den Autoführerschein („Fahrerlaubnis der Klasse B“) einen Zuschuss bis zu
einer Höhe von 3.500 Euro erhalten. Gefördert wird auch der Führerschein
für Lastwagen.
## Warum die Jahrgänge ab Geburtsjahr 2008?
Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der
Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: „Eine Anwendung der Neuregelungen
auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des
Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei
umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt
außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht.“
Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
5 Dec 2025
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