# taz.de -- Pläne der EU-Kommission: Digitalrechte im Schredder
> Die EU-Kommission will mehrere Digitalgesetze ändern und spricht von
> einer Vereinfachung. Doch für Nutzer:innen gibt es schlechte
> Nachrichten.
(IMG) Bild: Hier werden viele persönliche Daten gespeichert: Apps auf einem Smartphone
Wie tief ist eigentlich der Einblick, den Handy-Bewegungsdaten in unseren
Alltag erlauben? Also Daten darüber, wann sich eine Person wo aufgehalten
hat, wie sie Mobilfunkanbieter und viele Apps sammeln? Die Antwort auf
diese Frage – sehr tief! – gab vor Jahren erstmals der Grünen-Politiker
Malte Spitz einer breiten Öffentlichkeit. Und zwar mit seinen eigenen
Daten, die er sich von seinem Mobilfunkanbieter erstritten hatte.
Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll so etwas in Zukunft nicht mehr
möglich sein. Die Kommission hat diese Woche den [1][Entwurf für eine
Reform] mehrerer Digitalgesetze vorgelegt. Ihre [2][Vertreter:innen
sprechen von einer Vereinfachung] – doch die Liste liest sich eher, als
wäre sie von einem Weihnachtswunschzettel der Industrie inspiriert.
Da sind zum Beispiel die Auskunftsrechte. Momentan haben Nutzerinnen,
Bürger, Arbeitnehmer:innen das Recht, von speichernden Stellen darüber
Auskunft zu erhalten, welche persönlichen Daten dort über sie liegen.
Dieses Recht soll weitgehend geschreddert werden. Will jemand etwa vom
Hersteller seines Autos, vom eigenen Arbeitgeber oder einem Online-Händler
wissen, welche Daten dieser über einen gespeichert hat, darf das Ansinnen
abgelehnt werden. Dafür reicht schon die Vermutung, der:die Betroffene
könnte mit der Anfrage mehr verfolgen als Datenschutzzwecke: zum Beispiel
eine Veröffentlichung oder einen Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden,
die gerade in prekären Arbeitsverhältnissen gerne nicht vollständig bezahlt
werden.
## Aufschub für KI
Weitere Beispiele: Die Regeln für Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz
(KI) aus dem Hochrisikobereich, etwa Medizin oder Justiz, sollen später
gelten als geplant. Die Nutzung von sensiblen persönlichen Daten für das
KI-Training könnte für Unternehmen einfacher werden.
Und auch an die Grundfesten des Datenschutzes will die Kommission ran: etwa
an die Frage, wann Informationen überhaupt als personenbezogene Daten
gelten. Klingt nach juristischem Kleinkram? Ist es aber nicht. Momentan
sind persönliche Daten auch dann geschützt, wenn sich ihnen nicht direkt
ein Name zuordnen lässt. Also: ein Social-Media-Profil mit Geburtstag,
Wohnort, Vorlieben und Freundeskreis, aber ohne Klarname – das sind
Informationen unter dem Schutz der Datenschutz-Grundverordnung.
Das soll sich ändern. Den Schutz soll es nur noch geben, wenn das
Unternehmen selbst den Namen herausfinden kann. Datenhändler und
Trackingnetzwerke dürfen sich freuen: Sie ordnen den riesigen Datensätzen
mit persönlichen Informationen nämlich in der Regel keine Namen zu, sondern
nur Identifikationsnummern.
Die Vorschläge der Kommission kommen zu einem merkwürdigen Zeitpunkt.
Politiker:innen der EU und auch Deutschlands betonen immer wieder, was
das Alleinstellungsmerkmal hiesiger Technologie sein kann: Werte.
Menschenrechte, Nachhaltigkeit, Ethik als zentrale Abgrenzung zu
Entwicklungen aus den USA und auch China. Gerade jetzt, wo Europa endlich
einen [3][Schritt hin zu digitaler Souveränität] gehen will, wäre es fatal,
dieses Alleinstellungsmerkmal fallen zu lassen. Im Gegenteil: Ziel sollte
sein, es zu stärken. Das geht aber nur, wenn Werte nicht nur Worte sind –
sondern auch Taten.
21 Nov 2025
## LINKS
(DIR) [1] https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vereinfachung-der-digitalgesetzgebung-kommission-legt-paket-vor-2025-11-19_de
(DIR) [2] /Lockerung-von-Datenschutzregeln/!6131136
(DIR) [3] /Ergebnis-des-Digitalgipfels/!6126351
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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