# taz.de -- Gesetz gegen Einschüchterungsklagen: Pranger wirkt besser
       
       > Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf gegen
       > sogenannte Slapp-Klagen vorgelegt. Viel erwarten sollte man nicht davon.
       
 (IMG) Bild: Hat den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie auf inner-deutsche Fälle erweitert: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD)
       
       Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat [1][einen Gesetzentwurf gegen
       Einschüchterungsklagen] vorgelegt. International spricht man von
       [2][„Slapp-Klagen“] – Strategic Lawsuits against Public Participation. Der
       Gesetzentwurf will Journalisten und NGOs vor der Einschüchterung durch
       zivilrechtliche Klagen, etwa auf Schadenersatz, schützen. Klagen, die
       unbegründet und missbräuchlich sind, sollen schneller entschieden werden
       (das ist gut) und zu einer kleinen Extragebühr führen (das ist bloße
       Symbolik).
       
       Ministerin Hubig hat sich das nicht ausgedacht. Es gibt vielmehr [3][eine
       EU-Richtlinie], die sie umsetzen muss. Allerdings gilt die EU-Richtlinie
       nur für grenzüberschreitende Fälle. Dass Hubig den Anwendungsbereich auf
       inner-deutsche Fälle erweitert, ist konsequent – wenn schon, denn schon.
       
       Viel erwarten sollte man von dem Gesetz aber nicht. Denn es wird kaum
       Anwendungsfälle geben. Wann ist eine Klage, bei der es um die Abwägung von
       Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit geht, schon offensichtlich
       unbegründet? Es will ja auch niemand, dass ein Anti-Slapp-Gesetz rechten
       Hetzern gegen die Klagen ihrer Opfer nützt.
       
       ## Die Hohenzollern machten es vor
       
       Schon auf den bekanntesten deutschen Fall, bei dem die Hohenzollern mit
       über 120 Klagen gegen kritische Wissenschaftler und Journalisten vorgingen,
       passt das geplante Gesetz nicht. Denn die Hohenzollern erhoben keine
       „unbegründeten“ Klagen, sondern piesackten ihre Kritiker, indem sie
       kleinlichst gegen falsche Details in deren Berichten klagten. Auch vieles
       andere wird vom Gesetzentwurf nicht erfasst, etwa Abmahnungen,
       Social-Media-Löschanträge oder Strafanzeigen.
       
       Ein anderer bekannter Fall zeigt, dass man sich gegen Slapp-Kläger am
       effizientesten wehrt, in dem man sie öffentlich an den Pranger stellt. Vor
       einigen Jahren gingen Südtiroler Obstbauern juristisch gegen das Münchner
       Umweltinstitut wegen dessen Pestizid-Kritik vor. Doch das Institut gewann
       nicht nur den Prozess, sondern nutzte auch das öffentliche Interesse. Noch
       heute denken viele, wenn sie von Südtiroler Äpfeln hören, sofort an hohen
       Pestizideinsatz.
       
       24 Jun 2025
       
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