# taz.de -- Nach Kritik an einem Flüchtlingsheim: Landkreis bedroht Flüchtlingsrat
       
       > Der Verein hatte das Strafsystem einer Unterkunft in Wismar kritisiert.
       > Die Vorwürfe bestätigt der Landkreis – und prüft dennoch rechtliche
       > Schritte.
       
 (IMG) Bild: Versteht nicht, warum der Flüchtlingsrat ihm Einschüchterung vorwirft: Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann (CDU)
       
       Bremen taz | Zu viel Kritik gehört vor Gericht: Weil der Flüchtlingsrat die
       Zustände in einem Geflüchtetenheim in Wismar kritisierte, droht der
       Landkreis Nordwestmecklenburg nun damit, eine Klage zu prüfen.
       Flüchtlingsrat und Opposition sehen darin eine Einschüchterungsstrategie.
       
       Der Flüchtlingsrat hatte sich ursprünglich Anfang Juli an die
       Öffentlichkeit gewandt. Der Vorwurf: In der Flüchtlingsunterkunft Haffburg
       in Wismar herrsche ein Bestrafungssystem. Wer sich nicht an Regeln der
       Hausordnung halte, werde ohne Weiteres in einen anderen Gebäudeteil
       versetzt; statt Einzelzimmern gebe es dann Mehrbettzimmer ohne
       abschließbare Schränke, ohne abschließbare Zimmertüren und mit nur
       eingeschränkten Möglichkeiten zu kochen. Dieses Sanktionssystem sei
       menschenverachtend.
       
       Der [1][NDR berichtete als Erster] über die Vorwürfe und sprach dabei auch
       mit einer sanktionierten Bewohnerin; die erklärte dort, dass sie seit
       sieben Tagen in dem gesonderten Bereich untergebracht sei. „Die erste
       Übernachtung, ich kann nicht meine Kleidung mitbringen“, erzählt sie, mit
       dem Rücken zur Kamera, dem NDR. Ihr Vergehen: Sie hatte sich nicht an den
       Putzplan gehalten, weil sie am betreffenden Tag vormittags zum
       Integrationskurs und nachmittags zu ihrer Arbeit musste.
       
       Flüchtlingsrat und Landkreis gingen im Anschluss an die Veröffentlichung
       ins Gespräch; einen Teilerfolg als Ergebnis der Gespräche vermeldete der
       Flüchtlingsrat am 11. Juli: die „bisherigen Sanktionen bei Verstößen gegen
       Hygieneregeln in der Gemeinschaftsunterkunft“ würden, zumindest vorläufig,
       ausgesetzt. Auch der Landkreis spricht im Nachhinein von konstruktiven
       Gesprächen.
       
       ## Landrat will „rechtliche Schritte“ prüfen
       
       Überraschend kommt daher die neue Wendung, die die Geschichte bei einer
       Kreistagssitzung am 24. Juli erfuhr: Die Grünen hatten dort eine Anfrage zu
       den Zuständen in der Haffburg gestellt, der Landrat Tino Schomann (CDU)
       antwortete persönlich.
       
       „Wir weisen aufs Schärfste zurück, was dort als menschenverachtendes
       Sanktionssystem angeprangert wurde“, sagte Schomann. „Ich habe auch
       angekündigt, dass wir rechtliche Schritte gegen die Äußerungen prüfen, weil
       es nicht der Wahrheit entspricht, was hier geäußert wurde.“
       
       Was genau „nicht der Wahrheit entspricht“ bleibt allerdings unklar. Schon
       im NDR-Bericht wird von der Behörde praktisch alles bestätigt, was der
       Unterkunft konkret vorgeworfen wurde. „Richtig ist: In dem Fall hat sich
       eine Frau nicht an die, in der Hausordnung vorgeschriebenen,
       Reinigungspläne gehalten (…). In der Konsequenz wurde sie einem gesonderten
       Wohnbereich zugeteilt, der in einem anderen Teil des Hauses liegt“, zitiert
       der Sender den Landkreis.
       
       Das entspricht dem, was der Flüchtlingsrat kritisiert hatte. Ein Sprecher
       des Landkreises bleibt auf Nachfrage dabei: „Es gab sachliche
       Falschaussagen. So wurde und wird nach wie vor von einem Sanktionssystem
       [gesprochen, Ergänzung der Redaktion]. Es gibt entsprechende
       Ordnungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Hausordnung und Hygiene, aber kein
       Sanktionssystem“.
       
       Eine Unterscheidung, die nicht standhält: „Das kommt auf das Gleiche
       hinaus“, befindet Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und [2][Legal Director bei
       der Gesellschaft für Freiheitsrechte]. Sie hat sich schon mehrfach in
       Klagen mit [3][grundrechtswidrigen Hausordnungen von Geflüchtetenheimen]
       auseinandergesetzt.
       
       Der Landkreis greife hier in den eigenen Wohnbereich und die Privatsphäre
       der Betroffenen ein. „Egal, ob man es Sanktion nennt, Konsequenz oder
       Ordnungsmaßnahme, rechtlich muss es sich an den gleichen Maßstäben messen
       lassen“, sagt Lincoln. Die rechtliche Grundlage für Sanktionen sei hier
       nicht ausreichend.
       
       Es gibt zwar eine „Erstbelehrung“, die – in deutscher Sprache – allen
       Bewohner*innen ausgehändigt wird. „Reinigung der Gemeinschaftsräume,
       Konsequenzen bei Nichteinhaltung (7 Tage Übernachtungsbereich und
       Reinigung, bevor wieder zum zugewiesenen Bettenplatz)“, heißt es dort als
       Notiz hinter einem Spiegelstrich.
       
       Aber, so Lincoln: „Die Erstbelehrung ist keine rechtliche Grundlage für
       eine Sanktionierung. Sie ist völlig formlos, man erfährt nicht einmal, wer
       das schreibt und woraus sich das ergeben soll.“
       
       Eine Hausordnung gibt es zwar auch – doch die handelt nur ganz allgemein
       von Pflichten. „Die Regelung ist zu unbestimmt für so einen gravierenden
       Eingriff“, so Sarah Lincoln. „Sanktionen müssen immer im Verhältnis zum
       Verstoß gesehen werden. Keinesfalls kann ein Verstoß gegen die Putzordnung
       einen Verweis aus dem eigenen Wohnbereich rechtfertigen.“
       
       ## Landkreis stört sich an einer Meinung
       
       Der Landkreis hat allerdings noch mehr auszusetzen an der Kritik am
       Flüchtlingsheims. „Schon gar nicht ist der Bereich,menschenverachtend’,
       sondern mit allem zum Leben notwendigen ausgestattet“, sagt der Sprecher
       des Kreises.
       
       Das allerdings ist kein unumstößliches Sachurteil, sondern am Ende eine
       Bewertungsfrage – und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt.
       
       Schockiert ist der Flüchtlingsrat denn vor allem über die Ankündigung
       rechtlicher Schritte. „Es scheint ein neuer Trend bei bestimmten
       politischen Akteuren zu sein, [4][zivilgesellschaftliche Akteure
       einzuschüchtern“], sagt Sabine Ziesemer, Sprecherin des Flüchtlingsrats.
       
       Die möglichen konkreten Folgen dagegen machen ihr keine Angst. „Wir sind da
       zutiefst gelassen“, sagt Ziesemer. „Sollte der Landkreis wirklich
       rechtliche Schritte einleiten, lernt man dort vielleicht etwas über
       Meinungsfreiheit. Wir haben hier nur eine Wertung vorgenommen.“
       
       ## Akteur für den Rechtsstaat
       
       Die Grünenfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns springt dem
       Flüchtlingsrat bei. „Nicht die Äußerungen seitens des Flüchtlingsrats
       bedürfen einer rechtlichen Überprüfung, sondern die Unterbringungssituation
       in der Haffburg“, findet die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Nur
       indem er Missstände dokumentiere und mögliche Menschenrechtsverletzungen
       öffentlich mache, könne er seine Aufgabe für den Rechtsstaat erfüllen.
       
       Der Landkreis wiederum zeigt sich irritiert über die Aufregung. Schließlich
       habe man mit dem Flüchtlingsrat doch vertrauensvolle und konstruktive
       Gespräche zum Thema geführt. Dass nach der Landkreissitzung, bei der
       Landrat Schomann die Prüfung von rechtlichen Schritten gegen den
       Flüchtlingsrat angekündigt hat, nun Einschüchterungsvorwürfe kommen,
       versteht die Verwaltung nicht und teilt mit: „Das erneute
       öffentlichkeitswirksame Vorpreschen des Flüchtlingsrates ist aus Sicht des
       Landkreises befremdlich.“
       
       6 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/haffburg-in-wismar-fluechtlingsrat-mv-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-unterkunft,haffburg-100.html
 (DIR) [2] /Juristin-Sarah-Lincoln/!5959796
 (DIR) [3] /Bedingungen-in-Fluechtlingsheimen/!5754756
 (DIR) [4] /Deutscher-Gesetzentwurf-zu-Slapp-Klagen/!6101904
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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