# taz.de -- Tag der Pressefreiheit 2025: Recht haben oder Recht missbrauchen?
       
       > Die EU-Kommission sieht das Problem rechtsmissbräuchlicher
       > Einschüchterungsklagen (Slapp) gegen Journalist*innen. Die
       > Bundesregierung ist am Zug.
       
 (IMG) Bild: Langwierige und kostenintensive Prozesse sollen mundtot machen: ein gemeiner Slapp
       
       Wie arbeiten russische Geheimdienste? Darum geht es in dem Buch „The
       Compatriots“ des im Exil lebenden russischen Investigativjournalisten
       Andrej Soldatow. Seit Oktober 2023 darf die E-Book-Ausgabe dieses Buches in
       Deutschland allerdings nicht mehr vertrieben werden. Obwohl es bereits 2019
       veröffentlicht wurde, hatte ein dafür interviewter russischer Geschäftsmann
       im August 2023, also vier Jahre später, darin falsche Aussagen über sich
       entdeckt und die Veröffentlichung durch eine einstweilige Verfügung sperren
       lassen. So etwas ist aber nur möglich, wenn der Betroffene gravierende
       Nachteile erleiden würde, falls nicht sofort etwas geschieht.
       
       Warum aber soll es vier Jahre nach Veröffentlichung plötzlich so dringlich
       sein? Und wie glaubhaft ist es, wenn jemand versichert, er habe
       Falschaussagen über sich selbst erst so spät zur Kenntnis genommen? Während
       das Landgericht Hamburg dem Antrag stattgab, hatte Soldatow vor dem
       Oberlandesgericht Hamburg 2024 schließlich Erfolg.
       
       Zu Ende war der Konflikt damit noch nicht. In einem parallelen
       Hauptsacheverfahren einigten sich beide Seiten auf einen außergerichtlichen
       Vergleich. Soldatow muss jetzt sachliche Fehler in seinem Text korrigieren,
       beide Seiten tragen ihre Anwaltskosten selbst. Damit sind allerdings auch
       die weiterreichenden Forderungen des Geschäftsmanns vom Tisch, der noch
       eine Geldentschädigung im fünfstelligen Bereich sowie Schadenersatz geltend
       machen wollte.
       
       Die juristischen Details sind kompliziert. Auffällig ist aber: Eine
       Streitigkeit über einzelne Falschaussagen in einem Sachbuch, die ohne
       größeren Aufwand hätten korrigiert werden können, kann nicht nur zu einem
       Vertriebsverbot führen, sondern auch zu exorbitanten Schadenersatz- und
       Entschädigungsforderungen und hohen Anwaltskosten. Nicht zuletzt auch zu
       einem aufwändigen Prozess mit ungewissem Ausgang, der die Betroffenen über
       Jahre in Beschlag nimmt.
       
       ## Wann ist eine Klage verhältnismäßig oder missbräuchlich?
       
       Selbst schuld, weil in dem Buch tatsächlich falsche Aussagen gemacht
       wurden? Oder trotzdem unverhältnismäßig und ein Missbrauch juristischer
       Mittel seitens des Klägers? Das sind genau die Fragen, die sich
       typischerweise bei solchen Auseinandersetzungen stellen. Selten ist eine
       Seite komplett im Recht, die andere zu 100 Prozent im Unrecht. Und auch bei
       David-gegen-Goliath-Auseinandersetzungen kann sich am Ende herausstellen,
       dass eher Goliath recht hatte. Wahr ist aber auch: Goliath hat meist viel
       mehr Geld, kann sich die besseren Jurist*innen leisten und damit eine
       öffentliche Auseinandersetzung auch dort verhindern, wo er nicht im Recht
       ist.
       
       So versuchen immer öfter Unternehmen oder wohlhabende Einzelpersonen, mit
       juristischen Mitteln gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Oft
       liegt dabei der Verdacht nahe, dass es im Kern darum geht,
       Berichterstattung zu behindern und/oder die Autor*innen zu
       diskreditieren. Das Kernproblem: Auseinandersetzungen, die Teil eines
       offenen und öffentlichen Diskurses sein sollten, werden immer öfter in
       Gerichtssäle verlagert.
       
       Letzteres trifft auch zu auf den Streit zwischen dem Fitness-Influencer
       Christian Wolf und der Wissenschaftsjournalistin Sanaz Saleh-Ebrahimi.
       Diese hatte darüber geschrieben, dass der Süßstoff Sucralose, den eine von
       Wolf gegründete Firma vertreibt, beim Backen möglicherweise krebserregend
       sei. In einem im Dezember 2024 auf seinem Instagram-Kanal veröffentlichten
       Video deutete Wolf daraufhin an, eine Kampagne der Zuckerindustrie, von der
       er gehört habe, sei „zumindest eine mögliche Erklärung dafür, wieso auch
       ‚preisgekrönte‘ Journalisten wie zum Beispiel letztens im Fall von ZEIT
       ONLINE so unausgewogen und teilweise auch einfach inhaltlich überprüfbar
       schlecht recherchieren“.
       
       Saleh-Ebrahimi sah sich in ihrer Berufsehre gekränkt und ließ einen Anwalt
       Wolf abmahnen. Der erkannte einen Unterlassungsanspruch an und löschte das
       strittige Video. Damit ist die Geschichte aber nicht zu Ende, sondern Wolf
       griff Saleh-Ebrahimi nun seinerseits juristisch an. Sinngemäß argumentiert
       er, er habe gar nicht explizit behauptet, Saleh-Ebrahimi sei im Rahmen
       einer Kampagne von der Zucker-Industrie bezahlt worden, sondern nur
       allgemein über mögliche Gründe unausgewogener Berichterstattung über sein
       Unternehmen gemutmaßt. Als das Landgericht Hamburg ihm jedoch mitteilte,
       dass die Kammer seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
       keine Erfolgsaussichten beimisst, nahm er ihn im März 2025 zurück.
       
       Saleh-Ebrahimi ist sich sicher: Wolf hatte es darauf abgesehen, sie
       einzuschüchtern. Nicht zuletzt, weil er das juristische Vorgehen mit jeder
       Menge PR in eigener Sache flankierte: Er griff die Journalistin in mehreren
       Videos scharf an, etwa mit dem Vorwurf, sie versuche, „mit falschen
       Behauptungen Geld von ihren Abonnenten zu kriegen“. Saleh-Ebrahimi hatte um
       Spenden gebeten, um ihre juristische Auseinandersetzung mit Wolf zu
       finanzieren. Und der Fitness-Influencer spendete 1.000 Euro an Reporter
       ohne Grenzen. Die Organisation gab die Spende jedoch zurück, weil sie sie
       im Zusammenhang mit Wolfs Verhalten gegenüber Saleh-Ebrahimi als Versuch
       wertete, „eine kritische Journalistin einzuschüchtern.“
       
       ## Streit auch mit Videos
       
       Wolf weist solche Vorwürfe zurück. Er habe sein Verfahren gegen die Autorin
       vielmehr beendet, „um den Diskurs auf eine inhaltliche Ebene
       zurückzubringen. Daran scheint sie grundsätzlich nicht interessiert zu
       sein.“ Er selbst habe seit Dezember 200 Videos rund um Ernährung
       veröffentlicht. In nur dreien davon sei Saleh-Ebrahimi überhaupt erwähnt
       worden. „Sie dagegen veröffentlichte 22 Videos, von denen 14 im Kontext von
       More Nutrition und mir entstanden sind.“ Den Vorwurf einer gegen sie
       geführten Kampagne findet Wolf vor diesem Hintergrund „absurd“. Vielmehr
       habe die Journalistin selbst begonnen, „serienmäßig Verfahren gegen mich
       anzustoßen.“
       
       Keine Frage: Es ist das gute Recht auch eines Firmengründers und
       Fitness-Influencers, sich gegen vermeintliche Falschbehauptungen zur Wehr
       zu setzen. Er ist nicht automatisch im Unrecht, nur weil er finanziell
       besser aufgestellt ist als eine freie Wissenschaftsjournalistin. Aber er
       kann kostspielige Prozesse im Zweifel sorgenfreier durchstehen.
       
       Die Berliner [1][Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.], die sich kritisch
       mit einem Bauvorhaben namens „Urbane Mitte“ auseinandersetzt (sieben
       Hochhäuser am Rande des beliebten Gleisdreieck-Parks) hat derzeit zwei
       Klagen der Projektentwicklungsgesellschaft auf dem Tisch (eine richtet sich
       gegen den Verein, eine gegen den Betreiber des [2][Gleisdreieck-Blogs]).
       Sie drehen sich um Behauptungen über die Auswirkungen des Bauvorhabens auf
       das Klima, um Fragen von Natur- und Denkmalschutz und um Zahlen zu
       vermeintlicher Bodenspekulation. Hat es auf dem Gelände „Rodungen“ gegeben?
       Oder mussten lediglich Pflanzen auf einem Viadukt entfernt werden, das aus
       Sicherheitsgründen abgerissen werden musste?
       
       ## Drohung mit hohem Ordnungsgeld
       
       Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld drohen, sollten die Aktivist*innen
       verurteilt werden und die angegriffenen Behauptungen wiederholen. Wehrt
       sich hier ein großes Unternehmen gegen falsche Unterstellungen einer
       Bürgerinitiative? Oder versucht es, mit juristischen Mitteln eine
       öffentliche Diskussion über das Bauprojekt zu verhindern? Die Aktivisten
       feilen derzeit an ihrer Erwiderung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht
       angesetzt.
       
       Der Verkehrswende-Aktivist Tobi Rosswog ist bislang ohne Auftritt im
       Gerichtssaal davongekommen. Am 6. März 2025 hätte er vor sich vor dem
       Landgericht Stuttgart gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen
       Verfügung verteidigen sollen. Der Antragsteller: Dr. Wolfgang Porsche. Der
       Vorwurf: Rosswog sei für satirische Fahndungsplakate mit dem Konterfei des
       Haupteigentümers verantwortlich. „Raub in Milliardenhöhe“ stand auf diesen
       Plakaten, angegeben war zudem die Webseite [3][haltet-den-dieb.jetzt], für
       die Rosswog verantwortlich zeichnete. Auf der satirisch aufgemachten Seite,
       die über einen Archivlink noch immer auffindbar ist, wird kritisiert, der
       Reichtum Porsches basiere auf dem Einsatz von Zwangsarbeiter*innen
       während des Nationalsozialismus. Porsche selbst fürchtete jedoch, das
       Plakat könne bei Betrachtern dazu führen, ihn „unter Annahme eines
       vermeintlichen Festnahmerechts zu attackieren und/oder körperlich zu
       bedrängen“. Doch nur zwei Tage vor dem vom Gericht angesetzten Termin zur
       mündlichen Verhandlung nahm Porsche seinen Antrag zurück. Der Rechtsverstoß
       solle nun auf anderem Wege weiterverfolgt werden.
       
       „Vielleicht heißt das, dass ich bei Porsche und VW nicht mehr arbeiten
       darf“, schertzt Rosswog. Möglicherweise bedeutet es aber auch, dass der
       Kläger die Angelegenheit in einem Hauptsacheverfahren klären will, das
       Rosswog, selbst wenn er am Ende gewinnen sollte, eine Menge Geld kosten
       könnte.
       
       Gerade Freiberufler*innen und zivilgesellschaftlich aktive
       Privatpersonen können sich teure Anwälte oft nicht leisten und knicken
       lieber ein, wenn die ersten Anwaltsschreiben im Briefkasten landen. Genau
       das ist oft beabsichtigt. [4][Die Aussicht, in einen sogenannten Slapp
       („strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung“, sie auch Kasten)
       verwickelt zu werden, soll abschrecken.] Dabei geht es den Klägern nicht in
       erster Linie darum, vor Gericht recht zu bekommen, sondern sie versuchen,
       die Gegenseite in langwierige, teure und nervenaufreibende Gerichtsprozesse
       zu verwickeln.
       
       ## Slapps sind ein europaweittes Problem
       
       In der gesamten Europäischen Union wurden zwischen 2010 und 2023 insgesamt
       1.049 Slapp-Klagen auf den Weg gebracht, davon 166 im Jahr 2023. Die Zahl
       stammt aus dem [5][Jahresbericht 2024 von Case], einer europäischen
       Anti-Slapp-NGO. Mit 135 Fällen ist Polen Spitzenreiter vor Malta (91) und
       Frankreich (90). Gezählt wurden dort aber nur richtige Klagen. Die
       Dunkelziffer anwaltlicher „Drohbriefe“, missbräuchlicher Abmahnungen und
       ähnlicher Einschüchterungsversuche, nach denen es oft gar nicht mehr zum
       Prozess kommt, dürfte noch viel höher sein.
       
       Die Europäische Kommission erkannte das Problem und verabschiedete am 11.
       April 2024 eine [6][Richtlinie], die Slapp-Betroffene besser schützen soll.
       Gerichte sollen offenkundig rechtsmissbräuchliche Klagen frühzeitig
       abweisen und Klägern die Verfahrenskosten sowie Schadenersatzzahlungen
       aufbürden können. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis Mai 2026 Zeit, die
       Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
       
       Doch die EU hat nur begrenzte Kompetenzen. Deshalb gelten die
       Schutzmaßnahmen, die mit der Richtlinie eingeführt werden sollen, nur für
       grenzüberschreitende Slapp-Fälle, bei denen Kläger und Beklagte also nicht
       im selben Mitgliedsstaat ansässig sind. Zwar [7][empfiehlt die
       EU-Kommission] den Mitgliedsstaaten, für innerstaatliche
       Einschüchterungsklagen möglichst dasselbe Schutzniveau zu etablieren.
       Verbindlich vorgeben kann sie das jedoch nicht.
       
       In Deutschland ist gesetzgeberisch in Sachen Slapps noch überhaupt nichts
       passiert. Umso mehr tut sich auf zivilgesellschaftlicher Seite. Seit 2023
       gibt es den [8][Gegenrechtsschutz, einen Fonds, der Betroffene
       unterstützt], die von rechten Akteuren juristisch belangt werden. Schon
       seit 2020 hilft der „[9][Prinzenfonds]“ Historikern und Journalistinnen,
       die von Prinz Georg Friedrich von Preußen vor Gericht gezerrt werden, weil
       sie im Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen der Hohenzollern für die
       Enteignung von Immobilien nach 1945 angeblich Falschaussagen verbreitet
       haben. Und 2024 haben einige zivilgesellschaftliche Organisationen,
       darunter die großen Journalist*innen-Verbände, eine
       [10][No-Slapp-Anlaufstelle] ins Leben gerufen, die Betroffene vernetzt und
       an spezialisierte Anwält*innen verweist.
       
       Doch auf die Dauer kann es nicht der Zivilgesellschaft überlassen bleiben,
       gegen die zunehmende Zahl an Slapps anzukämpfen. Es braucht auch
       gesetzlichen Schutz, der insbesondere das Kostenrisiko für Slapp-Betroffene
       und damit das für Slapp-Klagen typische Machtungleichgewicht reduziert.
       Dafür zu sorgen, liegt in der Verantwortung des Staats. Schließlich ist das
       Justizsystem, das bei solchen Klagen missbraucht wird, ein integraler
       Bestandteil des Rechtsstaats selbst.
       
       ## Kampagne des No-Slapp-Bündnis
       
       Mit einem [11][Policy Paper] und einer von der [12][taz] unterstützten
       [13][Kampagne] hat das deutsche No-Slapp-Bündnis (dem auch der Autor dieses
       Textes angehört) kürzlich darauf gedrängt, dass ein Bekenntnis zu einem
       starken Schutz vor Einschüchterungsklagen in den neuen Koalitionsvertrag
       aufgenommen wird. Mit Erfolg: Es steht jetzt drin, dass die
       EU-Slapp-Richtlinie „zeitnah“ in deutsches Recht umgesetzt werden soll, „um
       zu verhindern, dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur
       Einschüchterung, zum Beispiel von Journalisten sowie zivilgesellschaftlich
       Engagierten, missbraucht werden“.
       
       Bis spätestens 2026 steht die Umsetzung der Richtlinie sowieso an. Die
       Frage ist, ob die neue Regierung sich dabei auf den EU-Mindeststandard
       beschränken will. Oder ob die Schutzmaßnahmen, die künftig für
       grenzüberschreitende Slapps gelten werden, auch für Verfahren gelten, bei
       denen Kläger und Beklagte beide in Deutschland ansässig sind.
       
       Ilja Braun ist freier Journalist mit Schwerpunkt Medienpolitik. Bis Januar
       2025 arbeitete er bei Reporter ohne Grenzen zum Thema Slapp. 
       
       Dieser Artikel ist am 3. Mai 2025 als Teil einer gemeinsamen Sonderbeilage
       der [14][taz Panter Stiftung] und Reporter ohne Grenzen zum Tag der
       Pressefreiheit erschienen.
       
       4 May 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.aktionsgemeinschaft-gleisdreieck.de/
 (DIR) [2] https://gleisdreieck-blog.de/
 (DIR) [3] https://www.haltet-den-dieb.jetzt/
 (DIR) [4] /Bedrohte-Pressefreiheit/!6076037
 (DIR) [5] https://www.the-case.eu/wp-content/uploads/2024/12/CASE-2024-report-vf_compressed-1.pdf
 (DIR) [6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202401069
 (DIR) [7] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32022H0758
 (DIR) [8] https://gegenrechtsschutz.de/
 (DIR) [9] https://fragdenstaat.de/aktionen/prinzenfonds/
 (DIR) [10] https://www.noslapp.de/
 (DIR) [11] https://static1.squarespace.com/static/5e249291de6f0056c7b1099b/t/67ecfa8cbd55317b49a6fcd3/1743583886736/20250318F_Policy+Paper+Kampagne+NO+SLAPP+B%C3%BCndnis_FINAL.pdf
 (DIR) [12] https://blogs.taz.de/hausblog/wir-wollen-uns-nicht-schlagen-lassen/
 (DIR) [13] https://www.instagram.com/reel/DHWQ-rAgVbS/
 (DIR) [14] /stiftung
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ilja Braun
       
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       Mit seiner täglichen Presseschau will Eurotopics zu einer europäischen
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       genug.