# taz.de -- Bundesverfassungsgerichtsurteil: Sondervermögen und Rasierklingeritt
       
       > Während Finanzsenator Evers keine Auswirkungen des Urteils für Berlin
       > sieht, gehen andere von einem Ende der geplanten Milliarden-Klimakredite
       > aus.
       
 (IMG) Bild: Urteile können manchmal vielfach auslegbar sein – wie am Mittwoch beim Bundesverfassunsgericht
       
       Berlin taz | So ist das, wenn rund 520 Kilometer Luftlinie weit weg von
       Berlin das Bundesverfassungsgericht urteilt: Da können die Interpretationen
       schon mal höchst unterschiedlich ausfallen. So war es auch wieder am
       Mittwochmorgen. Da war für 10 Uhr angekündigt, dass das Gericht [1][zu
       einer Klage der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion] urteilt, bei der es darum
       ging, wie Sondervermögen aus der Coronakrise zu verwenden sind.
       
       Sondervermögen, da war doch was auch hier in Berlin? Noch was außer diesen
       100 Milliarden, die der Bundeskanzler vor eineinhalb Jahren für die
       Bundeswehr ankündigte [2][wegen der „Zeitenwende“]. Genau: Ein
       Sondervermögen von erst fünf, vielleicht später zehn Milliarden Euro soll
       helfen, dem Klimawandel und seinen Folgen in Berlin entgegenzuwirken.
       Vergangene Woche war das dafür nötige Gesetz schon Thema im
       Abgeordnetenhaus.
       
       Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei, betroffen wegen geplanten
       Klimainvestitionen in Polizeiwachen, könnten die Abgeordneten jetzt mit der
       Beratung des Gesetzentwurfs aufhören. „Die heutige Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts zeigt, welch unglaubliches Risiko der Senat mit
       dem angedachten Sondervermögen eingeht“, kommentierte ihr Landeschef
       Stephan Weh in der ersten nach dem Urteil eingehenden Pressemitteilung,
       „wir brauchen einen sofortigen Stopp der Haushaltsberatungen und einen
       neuen Entwurf für 2024/25“. Man wisse „spätestens heute, dass das
       Klima-Sondervermögen ein Ritt auf der Rasierklinge ist“.
       
       Steffen Zillich von der Linkspartei hingegen, einer der erfahrensten
       Finanzpolitiker im Berliner Landesparlament, fasste das Urteil der taz
       gegenüber ganz anders auf: Aus seiner Sicht hat das Gericht deutlich
       gemacht, dass eine Klimanotlage eine [3][Ausnahme von der Schuldenbremse]
       und damit ein Sondervermögen ermöglicht.
       
       Die SPD-Landesparlamentarierin und Klimaexpertin Linda Vierecke wiederum
       zieht aus dem Urteil die Lehre: Das Geld aus einem Sondervermögen darf
       nicht für andere Bereiche verwendet werden – darauf müsse man auch in
       Berlin beim Sondervermögen für den Klimaschutz achten. Ist das auch eine
       Ansage an die eigenen Leute in der schwarz-roten Koalition? Die Grünen
       hatten die Regierungsfraktionen vergangene Woche schon davor gewarnt, ein
       Sondervermögen als „Wunschkonzert“ für alles Mögliche zu betrachten.
       
       Doch was würde nun von der qua Amt seriösesten Stimme zu hören sein,
       [4][der von Landesrechnungshofchefin Karin Klingen]? Die hatte jüngst nicht
       allzu viel Gutes an den geplanten Krediten gelassen und vor allem auf die
       geltende Schuldenbremse verwiesen. „Der Rechnungshof sieht sich in seiner
       Kritik am geplanten Berliner Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und
       Transformation durch das Urteil bestätigt“, so Klingen auf taz-Anfrage. Die
       seit Februar in Berlin außerparlamentarische FDP formulierte krachender:
       „Das Sondervermögen ist verfassungswidrig und so nicht umsetzbar.“
       
       Es könnte also nichts werden nach diesem Urteil mit den Klimakrediten?
       Nicht für die Verwaltung von Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Dort gab man
       sich ganz entspannt: „Das Urteil kann nicht auf die Regelungen im Land
       Berlin übertragen werden.“ Es gebe grundlegende Unterschiede.
       
       Ist nicht irgendwo festgelegt, dass Urteile eindeutig zu sein haben? So
       lässt sich nun abschließend bloß lateinisch schlaumeiern: Quot capita tot
       census – so viele Köpfe, so viele Meinungen. Quod erat demonstrandum.
       
       16 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5973169
 (DIR) [2] /Bundestags-Sondersitzung-zur-Ukraine/!5835039
 (DIR) [3] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/S/Schuldenbremse.html?view=renderHelp
 (DIR) [4] https://www.berlin.de/rechnungshof/wir-ueber-uns/die-praesidentin/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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