# taz.de -- Gesundheitsversorgung in Gefängnissen: Krank im Knast
       
       > In deutschen Gefängnissen fehlt es an Geld, Personal und Medikamenten –
       > mit teils dramatischen Folgen für die Häftlinge.
       
 (IMG) Bild: Blick aus einem Fenster auf den Pausenhof des Krankenhauses in Fröndenberg, NRW
       
       Als Peter Bögel wie jeden Tag morgens um sieben von einem Justizbeamten der
       JVA Gablingen die Tabletten gereicht bekommt, hinterfragt er nicht, dass er
       eine Pille mehr als sonst erhält. Die Medikamente ähneln sich: in hellem
       Pink, die gleiche Größe. Bögel denkt sich nicht viel dabei.
       
       Das Prozedere ist schließlich immer das gleiche: Der Beamte nimmt die
       Tabletten aus dem mit dem Namen des Häftlings beschrifteten Dispenser und
       reicht sie ihm. Er macht den Mund auf, nimmt einen Schluck Wasser, macht
       noch mal den Mund auf, um zu zeigen, dass er die Tabletten auch wirklich
       geschluckt hat. Der JVA-Beamte kontrolliert und zieht weiter zum nächsten
       Häftling. Ein Routinegang.
       
       Doch an diesem Tag im August 2019 ist etwas anders. Ein Beamter holt ihn
       knapp drei Stunden später aus seiner Zelle und schickt ihn zur
       Krankenschwester der Anstalt. Bögel klagt über Schwäche, Herzstechen,
       Gleichgewichtsverlust. Er habe die falschen Medikamente ausgehändigt
       bekommen, sagt der Beamte. Die Schwester ruft den Notarzt.
       
       Später notiert sie in einem Protokoll, das der taz vorliegt: „Der
       Allgemeinzustand des Gefangenen verschlechterte sich rapide.“ Nur dunkel
       erinnert sich Bögel an eine Person in orangefarbener Jacke, die sagt: „Herr
       Bögel, bleiben Sie da.“ Im Universitätsklinikum Augsburg wird festgestellt,
       dass die Sauerstoffsättigung des Patienten bei seiner Einlieferung bei nur
       52 Prozent liegt.
       
       Peter Bögel heißt eigentlich anders. Weil er seine Familie schützen will,
       möchte er anonym bleiben. Bögel, 52, kurze Hose, blaue Turnschuhe,
       blondgefärbte Spitzen und eine Goldkette um den Hals, ist ein freundlicher
       Mann. Seine Schilderungen wirken glaubhaft, die Aussagen decken sich mit
       den Schriftstücken des Rechtsanwalts.
       
       Nach seiner Entlassung aus der JVA hat Bögel sich an den Rechtsanwalt
       Thomas Galli gewandt, um gegen die JVA Gablingen vorzugehen. Sein Vorwurf:
       Der Justizbeamte habe ihm an diesem Tag statt der normalen
       Blutdruckmedikamente einen Blutverdünner, Krampfmittel,
       Cholesterintabletten, Neuroleptika und das Methadon-Substitut L-Polaflux
       gegeben. Das Substitut ist ein Medikament eines anderen Häftlings, das
       eigentlich für Heroinabhängige oder bei schweren Schmerzen verwendet wird
       und starke Nebenwirkungen haben kann.
       
       Die Dokumente der JVA, die der taz vorliegen, bestätigen die Medikation des
       anderen Häftlings. Durch den niedrigen Sauerstoffwert im Blut lässt sich
       jedoch nicht feststellen, ob Bögel tatsächlich ein Substitut verabreicht
       bekommen hat. Genauso gut kann es ein Zusammenspiel aus den fehlenden
       Blutdruckmedikamenten und den Neuroleptika sein, das Bögel in Gefahr
       gebracht hat. Er selbst erinnert sich an den Noteinsatz nur schemenhaft.
       
       Der Oberarzt entlässt Bögel schon nach wenigen Stunden. Im Arztbrief steht,
       er könne „in stabilem und gebessertem Allgemeinzustand“ in ambulante
       Weiterversorgung entlassen werden. Von einer Anzeige sieht Bögel zunächst
       ab. Er fürchtet, etwa seine Hafterleichterungen zu verlieren oder gar die
       vorzeitige Entlassung zu riskieren.
       
       Die JVA Gablingen räumt zwar ein, dass Bögel die falschen Medikamente
       ausgehändigt bekommen hat, bestreitet jedoch, ihm das Heroinsubstitut
       gegeben zu haben. Diese Medikamente würden in der JVA nur unter besonderen
       Sicherheitsvorkehrungen ausgegeben.
       
       Tatsächlich ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt, dass nur medizinisch
       geschultes Personal oder staatlich anerkannte Drogenhilfeeinrichtungen
       Substitute ausgeben dürfen, nicht jedoch einfache JVA-Beamte. Bögel
       hingegen sagt, die Häftlinge hätten während seiner Haftzeit alle
       Medikamente regelmäßig von Beamten ohne Prüfung durch Fingerabdruck
       bekommen, auch die Substitute.
       
       Fragt man die JVA, wie es dazu kommen konnte, dass der Häftling ein
       falsches Medikament verabreicht bekommen hat, spricht diese von einem
       „bedauerlichen Versehen“. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen
       Medikamenten könne leicht die Übersicht verloren gehen, sagt ein Sprecher.
       Bögel habe sich „zu keiner Zeit in Lebensgefahr“ befunden.
       
       Weiter heißt es: „Die normale, aber insgesamt niedrig-normale
       Sauerstoffsättigung ist nach Einschätzung des ärztlichen Dienstes der
       Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen eher auf den langjährigen schweren
       Nikotinmissbrauch von Herrn Bögel zurückzuführen als auf die einmalige
       falsche Medikamentengabe.“
       
       Ein Arzt des Leipziger Universitätsklinikums hingegen sagt der taz, der
       Sauerstoffwert im Blut sollte zwischen 95 und 99 Prozent liegen. [1][So ist
       es auch in medizinischer Fachliteratur nachzulesen.] Auch bei Raucher:innen
       ist ein Wert von 52 Prozent kein Normalzustand – sondern lebensbedrohlich.
       
       Wie kann es passieren, dass Häftlinge falsche Medikamente ausgehändigt
       bekommen, die sie in Lebensgefahr bringen? Recherchen der taz zeigen, dass
       solche Vorkommnisse kein Einzelfall sind. Immer wieder gibt es in deutschen
       Gefängnissen Fälle, in denen Gefangene falsch oder unzulänglich medizinisch
       versorgt werden; fehlende Hepatitisbehandlungen, falsche Tuberkulosetests,
       Isolation gesunder Häftlinge aufgrund mangelnder Prüfung.
       
       ## Strafe statt Behandlung
       
       Ein Blick auf die Gesundheitsausgaben der vergangenen zehn Jahre in allen
       deutschen Bundesländern zeigt: Auch wenn die Ausgaben flächendeckend
       gestiegen sind, liegen sie in den meisten Bundesländern dennoch weit unter
       den durchschnittlichen Gesundheitsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen,
       obwohl der Bedarf in Gefängnissen oft weitaus höher ist. An vielen Stellen
       fehlt es an Medikamenten und medizinischem Personal. Gefangene in
       Deutschland sind Patient:innen zweiter Klasse.
       
       Zum Stichtag 31. März 2019 waren laut Statistischem Bundesamt in
       Deutschland 65.796 Personen in Haft, was 90 Prozent der gesamten
       Belegungskapazität entspricht. Schon eine Auslastung von 85 bis 90 Prozent
       gilt im Strafvollzug als übervoll. Und das bundesweit. Seit der
       Föderalismusreform 2006 obliegt die Gesetzgebung des Strafvollzugs dem
       jeweiligen Bundesland.
       
       Demnach gibt es keine einheitliche Regelung zur Gesundheitsversorgung,
       geschweige denn ein Gesetz zur Höhe der Gesundheitsausgaben oder des
       Personalschlüssels. Dessen ungeachtet muss der Staat eine medizinische
       Versorgung „nach dem allgemeinen Standard der gesetzlichen Krankenkassen“
       sicherstellen. Dieser „Äquivalenzgrundsatz“ ist in den
       Strafvollzugsgesetzen der Länder klar formuliert.
       
       Wenn ein Häftling krank wird, dann hat er im Gegensatz zu
       Kassenpatient:innen das Recht, schnellstmöglich eine Ärztin oder einen Arzt
       zu konsultieren, statt auf einen Termin zu warten. Die Ärztin untersucht,
       sie verschreibt vielleicht ein Medikament oder veranlasst eine Überweisung
       zu einem Facharzt. Eigentlich kein besonders schwieriges Verfahren.
       
       Dennoch berichten Gefangene immer wieder von Mängeln in der
       Gesundheitsversorgung. Auch, weil die Medikamente zwar von medizinischem
       Fachpersonal in Dispenser gefüllt werden, die Ausgabe jedoch oftmals durch
       ungeschulte Beamt:innen erfolgt wie im Fall Bögel.
       
       Das Äquivalenzprinzip werde häufig nicht eingehalten, sagen Kritiker:innen
       wie Christine Graebsch. Sie ist Professorin an der Fachhochschule Dortmund
       und Expertin für Straf- und Migrationsrecht. Außerdem vertritt sie immer
       wieder Gefangene als Verteidigerin. Als langjähriges Mitglied des
       Strafvollzugsarchivs hat sie unzählige Geschichten von Häftlingen
       begleitet. Sie sagt, die Gesundheitsversorgung in deutschen
       Justizvollzugsanstalten entspreche nicht dem bundesdeutschen Standard.
       
       „Das Hauptproblem ist, dass der Strafgedanke sehr stark ist“, sagt
       Graebsch. „Das darf er aber bei der medizinischen Versorgung nicht sein.“
       Oftmals werde Häftlingen eine medizinische Betreuung sogar verwehrt. Im
       Juni vertrat sie einen Gefangenen vor dem Amtsgericht Augsburg. Er hatte
       den Anstaltsarzt in der JVA Kaisheim im August 2019 wegen „Körperverletzung
       durch Unterlassen“ angezeigt und ihm vorgeworfen, eine
       Hepatitis-C-Behandlung verweigert zu haben.
       
       Der Arzt hatte Gegenanzeige gestellt, die Staatsanwaltschaft den Gefangenen
       schließlich wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Der
       Gefangene wurde freigesprochen. Gegen den Arzt hingegen wurde nie
       ermittelt.
       
       ## Problem im System
       
       Die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben pro Gefangenen in den meisten
       Bundesländern liegen deutlich unter den Werten der gesetzlichen
       Krankenversicherung (GKV). Während die Ausgaben der GKV pro Kopf im Jahr
       2019 bei 3.108 Euro lagen, waren es beispielsweise in Sachsen im
       Justizvollzug nur 1.942 Euro pro Person.
       
       Das sächsische Justizministerium sagt auf taz-Anfrage, dass „ein Vergleich
       zwischen den Gesundheitskosten für Gefangene und den Gesundheitskosten der
       Allgemeinbevölkerung aber kaum möglich“ sei, und verweist auf Unterschiede
       in Alter, Geschlecht und Berechnung der Kosten.
       
       Dennoch müssten die Zahlen bei Gefangenen deutlich höher sein. Denn die
       Mehrheit der Inhaftierten ist zwar jünger als der deutsche Durchschnitt,
       aber überdurchschnittlich vorbelastet. Viele sind substanzabhängig, haben
       schwere psychische Krankheiten.
       
       „Nach meiner Erfahrung haben Inhaftierte einen überdurchschnittlich hohen
       medizinischen Behandlungsbedarf“, sagt der Rechtsanwalt Thomas Galli. „Die
       Haft ist eine Belastung für Körper und Seele. Eine hauptamtliche ärztliche
       Betreuung der Justizvollzugsanstalten ist daher dringend notwendig und
       letztlich ein Gebot der Menschenwürde.“ Es sei jedoch kein ernsthafter
       Wille da, das Problem zu lösen.
       
       Galli, 47 Jahre, groß, graue Locken, schwarzes Hemd, weiß viel über
       deutsche Justizvollzugsanstalten. Zahlreiche Bücher zum Thema und Akten
       seiner Mandant:innen, vor allem Häftlinge und Ex-Häftlinge, stapeln sich in
       seiner Augsburger Kanzlei. Er ist einer der größten Kritiker des Systems
       Gefängnis.
       
       Über mehrere Jahre war er Direktor der JVA Zeithain in Sachsen sowie für
       einige Monate Leiter der JVA Torgau. 2016 legte er die Leitung nieder und
       veröffentlichte seither mehrere Bücher, in denen er für eine Reform des
       Strafvollzugs wirbt. Galli sagt, die notwendige medizinische Betreuung
       werde in deutschen Gefängnissen zwar gewährleistet, dennoch gebe es ein
       „massives strukturelles Problem“.
       
       In Schleswig-Holstein lagen die Gesundheitsausgaben in den
       Justizvollzugsanstalten zuletzt knapp 11 Prozent über dem GKV-Schnitt. Dass
       sie nicht noch erheblich höher sind, wunderte sogar den Landesrechnungshof.
       Gefangene hätten einen wegen der Lebensumstände und der Lebensführung
       prinzipiell höheren Behandlungsbedarf, heißt es in einem Ergänzungsbericht
       zum Landeshaushalt.
       
       Schwierig wird es jedoch bei der gesamtdeutschen Vergleichbarkeit: Die
       Daten werden unterschiedlich erhoben, in manchen Bundesländern gibt es erst
       gar keine Dokumentation der Pro-Kopf-Ausgaben. Auch die Pro-Kopf-Ausgaben
       für Medikamente variieren stark: Wurden beispielsweise in Hessen in den
       letzten fünf Jahren im Durchschnitt 768 Euro pro Häftling für Medikamente
       ausgegeben, waren es in Sachsen nur 343 Euro.
       
       Das hat konkrete Folgen. In den Jahren 2014 bis 2019 wurde bei 282
       sächsischen Gefangenen eine Hepatitis-C-Erkrankung festgestellt – die
       Infektionskrankheit ist eine der häufigsten Krankheiten von Menschen in
       Haft. Doch nur 71 dieser Personen wurden auch während ihrer Haftzeit
       entsprechend behandelt.
       
       Eine Fachärztin für Infektionskrankheiten verweist auf Nachfrage der taz
       auf sogenannte DAA-Therapien, die seit 2014 erfolgreich gegen Hepatitis C
       eingesetzt werden. Jede:r gesetzlich Versicherte würde im Falle einer
       Erkrankung eine solche Therapie erhalten, sagt die Expertin.
       
       Die Kosten für eine DAA-Therapie fangen bei rund 30.000 Euro an. In Hessen
       zum Beispiel ist seit 2019 im Koalitionsvertrag festgehalten, dass jede:r
       erkrankte Inhaftierte eine moderne Hepatitis-C-Behandlung bekommen soll.
       Offiziell sollen auch in Sachsen Gefangene bei Bedarf eine solche Therapie
       erhalten, zugleich weist das zuständige Justizministerium darauf hin, nicht
       jede Hepatitisinfektion sei behandlungsbedürftig. Die Ärztin widerspricht.
       
       Die Zahl unbehandelter Infektionskrankheiten unter sächsischen Gefangenen
       liegt sehr wahrscheinlich deutlich höher, wie aus den Antworten auf eine
       Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag vom Januar 2020 hervorgeht. Die
       offizielle Zahl von 282 erfassten Hepatitis-C-Fällen stammt aus einer
       äußerst lückenhaften Statistik. Vier von zehn sächsischen
       Justizvollzugsanstalten liefern erst seit 2017 Zahlen. In zwei weiteren
       Haftanstalten, darunter auch das einzige Haftkrankenhaus, wird laut
       Justizministerium gar keine Statistik geführt.
       
       Auch andere medizinische Leistungen, die für Kassenpatient:innen in
       Freiheit üblich sind, sollen in sächsischen Gefängnissen mehrfach
       ausgeblieben sein. Krankenunterlagen, die die taz einsehen konnte,
       berichten von einem Gefangenen, der drei Jahre lang in Haft auf eine
       Schulteroperation wartete, bis er schließlich ohne OP entlassen wurde. Ein
       weiterer Gefangener der JVA Zeithain hätte physiotherapeutisch behandelt
       werden müssen – und wurde dies trotz ärztlicher Anordnung nicht.
       
       Noch gravierender ist der Fall des Frauengefängnisses Chemnitz: 2019 wurden
       gesunde Frauen wegen Tuberkuloseverdachts präventiv in Einzelhaft isoliert
       und teilweise mit Medikamenten behandelt. Sieben Frauen wurden bis zu 13
       Tage isoliert, fünf von ihnen erhielten zudem das Chemotherapeutikum
       Isoniazid.
       
       Häufige Nebenwirkungen des Medikaments sind Nervenentzündungen,
       Sensibilitätsstörungen, Schwindel, Erbrechen und Muskelzittern. Weil
       Tuberkulose hoch ansteckend ist, muss jede:r neue Gefangene bei Haftantritt
       auf die Krankheit untersucht werden – entweder mit einem Bluttest oder
       mittels Röntgenuntersuchung. Beides sei laut Aussage einer Betroffenen in
       Chemnitz jedoch nicht passiert. Ein Röntgengerät gibt es in der Anstalt
       nicht.
       
       Ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums erklärt auf Anfrage: „Falls
       aus zwingenden Gründen die genannten Untersuchungen nicht durchgeführt
       werden können, kann ersatzweise ein Tuberkulose-Schnelltest zur Anwendung
       kommen.“ Die ergeben allerdings keine eindeutige Diagnose.
       
       Auch aus anderen Gefängnissen in Sachsen berichten derzeitige und ehemalige
       Gefangene von massiven Mängeln. Vorgeschriebene Tuberkulosetests seien
       nicht erfolgt. Tests auf Hepatitis oder HIV seien nicht angeboten worden,
       obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist.
       
       Das Bundesjustizministerium will sich zur Gesundheitsversorgung im Vollzug
       nicht äußern und verweist auf die Länderzuständigkeit. Doch nach Anfragen
       bei mehreren Bundesländern bleiben die Antworten auch von dort wenig
       detailliert. Konfrontiert man das sächsische Justizministerium, verweist
       man lediglich auf die allgemeinen Vorschriften.
       
       Ein Sprecher des Ministeriums sagt der taz, die medizinische Versorgung sei
       „durchgängig gewährleistet“. Zwar gebe es Schwierigkeiten, Stellen im
       medizinischen Dienst zu besetzen, die dadurch entstehenden Lücken würden
       aber durch externe Ärzt:innen ausgeglichen. In fünf von zehn Haftanstalten
       in Sachsen gibt es keine:n festangestellte:n Ärzt:in.
       
       „Es ist ganz schwierig, überhaupt Ärzte für den Justizvollzug zu finden“,
       sagt Karlheinz Keppler. Er gilt als einer der renommiertesten
       Gefängnisärzte in Deutschland. Als die taz ihn zum Gespräch anruft, ist er
       gerade 400 Kilometer von seinem Wohnort Berlin entfernt in der JVA Vechta
       und wartet auf Patient:innen. Obwohl er bereits im Ruhestand ist, springt
       er immer wieder als Honorararzt in diversen Gefängnissen ein.
       
       Der Job wird etwa fünfmal schlechter bezahlt als eine Stelle im Krankenhaus
       und genießt nur wenig Ansehen. Etwa 13 Prozent der Stellen sind nicht
       besetzt oder müssen durch externe Honorarkräfte besetzt werden. Mit Folgen
       für die Gefangenen: Weniger Ärzt:innen bedeuten auch weniger Zeit für
       Patient:innen.
       
       Falls ein Häftling ins Krankenhaus oder zu einer:m externen Ärzt:in muss,
       braucht es sechs Beamte pro Tag, die ihn oder sie bewachen – Ressourcen,
       die viele Anstalten schlicht nicht aufwenden können. Keppler sagt, dass in
       Notfällen auf jeden Fall gehandelt werde. „Aber natürlich werden in Zeiten
       von Personalmangel nicht zwingend notwendige Behandlungen verschoben.“
       
       Die größte Anzahl der Häftlinge findet sich in JVAs in Nordrhein-Westfalen,
       gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg. Letzteres Bundesland setzt in der
       Gesundheitsversorgung seiner Gefangenen auf digitale Lösungen.
       
       ## Wie gut ist gut genug?
       
       Seit 2018 ist Baden-Württemberg Vorreiter im Bereich Telemedizin. Dabei
       werden externe Fachärzt:innen per Video zur Diagnose ins Gefängnis
       zugeschaltet – rund um die Uhr.
       
       Eine ressortübergreifende Kommission der Landesregierung arbeitet an einem
       neuen Medizinkonzept für den Strafvollzug. Außerdem arbeitet das
       Justizsystem eng mit freien Trägern des Netzwerks Straffälligenhilfe und
       der Drogen- und Suchtberatung zusammen. „Baden-Württemberg steht dank
       dieser einzigartigen Strukturen bundesweit gut da“, schreibt eine
       Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage. Aber ist dieses „gut“ auch
       gut genug?
       
       Claudia Kircher verbringt ihre halbe Arbeitswoche in der JVA Rottenburg.
       Sie ist Drogen- und Suchtberaterin seit mehr als 20 Jahren. In den
       Beratungsgesprächen mit ihren aktuell 40 Klienten spielt das Thema
       Gesundheit ständig eine Rolle. Krankheiten dominieren den Alltag von
       Gefangenen. Wenn Kircher nicht in der JVA ist, arbeitet sie in einem
       schmucklosen Büro in der Tübinger Weststadt. Ein großer Raum, Kunstteppich,
       keine Bilder, keine Pflanzen. Kircher, blondes schulterlanges Haar, rotes
       Shirt und blaue Jeans, redet langsam.
       
       Grobe Mängel könne sie in der Gesundheitsversorgung der Gefangen zumindest
       in Baden-Württemberg nicht beobachten. „Die Anstaltsärztinnen behandeln die
       Häftlinge im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sie geben ihr Bestes“, sagt
       Kircher. Trotzdem bekomme sie als externe Beraterin auch manche Probleme
       der Gefangenen mit. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:in und
       Patient:in sei zum Beispiel nicht immer gegeben.
       
       ## Komplexe Biografien, komplexe Anforderungen
       
       Es gebe aber auch Gefangene, die ihr anvertrauten, dass der Strafvollzug
       ihnen das Leben gerettet habe. Einige verwahrlosten durch jahrelangen
       Alkohol- und Drogenkonsum und würden mit dem Besuch bei der Anstaltsärztin
       oft zum ersten Mal seit Jahren durchgecheckt. Dann komme Routine,
       regelmäßiges Essen, vielleicht ein Entzug oder Substitutionsprogramm.
       
       Zudem haben viele der Gefangenen Traumata erlebt. Während die Rate der
       psychischen Auffälligkeiten in der Gesamtbevölkerung bei rund 28 Prozent
       liegt, ist dieser Wert hinter Gefängnismauern in ganz Deutschland meist
       fast doppelt so hoch. Drogen- und Alkoholsucht, Traumata und psychische
       Störungen, diese Krankheitsbilder machen die Anforderungen an den
       Strafvollzug komplex.
       
       Und die Zahl psychischer Auffälligkeiten steigt. Diese Entwicklung legt
       auch die Häufigkeit der Belegung gesicherter Hafträume der JVAs nahe.
       Gefangene werden in diesen Räumen eingesperrt, wenn Fremd- oder
       Selbstgefährdungsrisiken drohen. Seit 2010 stieg die Zahl allein in
       Baden-Württemberg um das beinah Vierfache auf 1.119 Belegungen im Jahr
       2018.
       
       In einem überlasteten System kann dies tragische Folgen haben – wie im
       August 2014. Ein Wärter der JVA Bruchsal fand einen Gefangenen tot in
       seiner Zelle. Er litt an psychischen Störungen, die unbehandelt blieben,
       und starb an den Folgen einer Unter- oder Mangelernährung.
       
       Hätte sein Tod bei entsprechender medizinischer Betreuung verhindert werden
       können? Der damalige Justizminister setzte eine Kommission zum „Umgang mit
       psychisch auffälligen Gefangenen“ ein. Im Abschlussbericht stellten die
       Expert:innen einen „dringenden Bedarf an Verbesserungen insbesondere in der
       personellen Ausstattung des Justizvollzugs“ fest. Zwar wurden in der Folge
       zahlreiche neue Stellen vom Justizministerium geschaffen, doch ist die
       Folgekommission noch heute damit beschäftigt, ein Konzept vorzulegen.
       
       ## Überbelegte Zellen
       
       Die JVAs erreichen weiterhin die Überlastungsgrenze. Im letzten Jahr waren
       nach Angaben des Statistischen Bundesamts 101 Prozent der zur Verfügung
       stehenden Plätze in Baden-Württemberg belegt. Das passiert, wenn Zellen mit
       mehr Menschen belegt sind, als es eigentlich vorgesehen ist. „Wir sind in
       jeder Hinsicht von Ressourcenknappheit geprägt“, sagt Matthias Weckerle,
       Anstaltsleiter der JVA Rottenburg. Ganze Gefängnisetagen könnten teilweise
       nur von einer Beamtin oder einem Beamten beaufsichtigt werden.
       
       Um die begrenzten vorhandenen Zeit- und Personalressourcen gezielt
       einsetzen zu können, wird seit 2019 in allen 17 JVAs Baden-Württembergs die
       Telemedizin eingesetzt. Sie erlaubt, dass das Krankenpersonal zum
       verlängerten Arm externer Fachmediziner:innen wird.
       
       Die Rückmeldungen der Gefangenen sind oft positiv. Größtenteils
       konsultierten sie die Telemediziner:innen wegen Angst- oder Schlafstörungen
       sowie Fragen zur Medikation. Nordrhein-Westfalen hat im Mai angekündigt,
       Telemedizin in zunächst sieben seiner Haftanstalten einzusetzen. Bewährt es
       sich, wird das Vorhaben auch hier auf alle 36 JVAs ausgeweitet. Auch in
       Sachsen wird derzeit die Möglichkeit geprüft.
       
       Anstaltsleiter Weckerle hofft auf Lehren aus der Coronakrise. Einerseits
       wurden dadurch die Haftbedingungen für viele Gefangene verschärft,
       andererseits rund 800 Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt oder aufgeschoben.
       Das betrifft beispielsweise Menschen, die wegen nicht bezahlter Geldstrafen
       inhaftiert werden. Auf einen Schlag waren also weniger Gefangene in Haft.
       Die Personal- und Belegungssituation entspannte sich. Deshalb müsse ein
       Zurück zur Überbelegung jetzt vermieden werden.
       
       ## Das Häftlingsstigma
       
       Wenn man den Anstaltsarzt Karlheinz Keppler fragt, ob die
       Gesundheitsversorgung in deutschen Gefängnissen flächendeckend mangelhaft
       sei, antwortet dieser mit einem „Nein, aber“. Die Qualität der Versorgung
       variiere von Bundesland zu Bundesland und von Arzt zu Arzt stark. Gefangene
       mit Suchtproblemen und unter Substitution haben eigentlich das Recht,
       einmal die Woche von einem:r Ärzt:in gecheckt zu werden.
       
       Doch nicht immer wird das auch umgesetzt. „Es gibt Ärzte, die sagen: So
       etwas wie Substitution gibt es bei mir nicht“, sagt Keppler. Insbesondere
       Bayern habe sich lange Zeit dagegen gewehrt, überhaupt zu substituieren.
       Erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem
       Jahr 2016 änderte dies.
       
       Keppler fordert daher eine Abschaffung des Betäubungsmittelgesetzes und
       sagt, ein Problem wie Sucht könne man nicht gesetzlich, sondern nur
       medizinisch regeln. Die Forderung deckt sich mit den Erfahrungen aus der
       Coronakrise, dass Gefängnisse deutlich entlastet sind, wenn
       Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt werden: weniger Häftlinge, weniger
       Überlastung des Personals. „Die Knäste wären halb leer, wenn man die
       Suchtleute nicht einsperren würde.“
       
       Auch die Dortmunder Expertin Christine Graebsch sagt, das Problem lasse
       sich nicht etwa mit mehr Personal lösen. Den Gefangenen hafte ein Stigma
       an, das sich auch auf die Gesundheitsversorgung auswirke. „Besonders unter
       Anstaltsärzten ist die Haltung sehr verbreitet, dass Gefangene selbst
       schuld sind an ihrer Situation oder gar simulieren“, sagt sie, insbesondere
       hinsichtlich Personen mit Suchtproblematik. Ihr Vorschlag: eine unabhängige
       Kommission, die die Versorgung in den Gefängnissen beobachtet und Fehler
       untersucht.
       
       ## Fazit
       
       Probleme gibt es also dreierlei: fehlende Regulierung und Kontrolle, zu
       wenig Personal für zu viele Häftlinge und eine Ungleichbehandlung von
       Gefangenen gegenüber Nichtgefangenen in der medizinischen Versorgung.
       
       Peter Bögel ist inzwischen aus dem Gefängnis raus, arbeitet als Fahrer für
       eine Spedition. Er wünscht sich, dass die Anstalt ihren Fehler eingesteht –
       und daraus Konsequenzen zieht. Gemeinsam mit seinem Anwalt fordert er nun
       Schmerzensgeld. Vor allem will er aber erreichen, dass die
       Medikamentenausgabe in der JVA besser reguliert und von medizinischem
       Fachpersonal ausgeführt wird.
       
       Die strukturellen Probleme unterscheiden sich zwischen den Bundesländern,
       sind jedoch in ganz Deutschland zu beobachten. Was es braucht, ist eine
       bundesdeutsche Evaluation und Regelung, damit Zahlen vergleichbar,
       Versorgung kontrollierbar und Mängel sichtbar werden.
       
       Denn der Grundgedanke von Justizvollzugsanstalten liegt im Vollzug von
       Haftstrafen, nicht in der Behandlung von Gefangenen als Patient:innen
       zweiter Klasse.
       
       Die Fotos: Die freie Fotografin Nora Börding fotografierte 2018 im
       Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg in NRW, um zu zeigen, wie sich der
       dortige Alltag von dem in einem normalen Krankenhaus unterscheidet. Diese
       Fotoarbeit entstand unabhängig vom vorliegenden Text.
       
       4 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.msdmanuals.com/de-de/profi/intensivmedizin/behandlung-von-intensivpatienten/abfall-der-sauerstoffs%C3%A4ttigung
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Torben Becker
 (DIR) Aiko Kempen
 (DIR) Sarah Ulrich
       
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