# taz.de -- Politologin über Gleichberechtigung: „Von selbst bewegt sich nichts“
       
       > Der Anteil von Frauen in Deutschlands Parlamenten ist rückläufig.
       > Politologin Helga Lukoschat schlägt als Gegenmaßnahme ein Parité-Gesetz
       > vor.
       
 (IMG) Bild: Weit entfernt von Parität: Vorstandsmitglieder auf einer Hauptversammlung
       
       taz: Frau Lukoschat, sollte Bremen wie Thüringen und Brandenburg ein
       Parité-Gesetz verabschieden? 
       
       Helga Lukoschat: Ja, gerade Bremen, als Land mit verhältnismäßig hohem
       Frauenanteil im Landtag sollte sich dafür einsetzen. Denn es gibt keine
       Gewähr, dass der Anteil auch so bleibt. Wenn Bremen also nochmal in die
       Bütt steigen und sich für gute Lösungen stark machen würde, dann wäre das
       ein wichtiges Signal.
       
       … weil sich der Frauenanteil in Deutschlands Parlamenten gerade schlecht
       entwickelt? 
       
       Es ist ja breit durch die Öffentlichkeit gegangen, dass wir im Bundestag
       auf den Stand von 1998 zurückgefallen sind, bei einem Frauenanteil von 31
       Prozent. Der Höchststand lag in der Legislaturperiode davor bei 37 Prozent.
       
       Ist dieser negative Trend auch in den Länderparlamenten sichtbar? 
       
       Durchaus: Bis auf Bremen, Hamburg und Hessen, wo der Anteil stagniert, ist
       er in allen anderen Länderparlamenten gefallen. Insgesamt liegen wir auch
       in den Ländern bei knapp über 30 Prozent. Jenseits der Zahlen ist dabei die
       Erkenntnis wichtig, dass es keinen Automatismus dafür gibt, dass es beim
       Thema Gleichberechtigung voran geht.
       
       Welche Ursachen machen Sie dafür aus? 
       
       Ein zentraler Punkt ist der Einzug der AfD im Bund und in den Ländern, weil
       sie schlicht sehr männerdominiert ist. Auch wenn es einige prominente
       Frontfrauen gibt, liegt der Männeranteil bei rund 90 Prozent. Eine andere
       Ursache ist, dass nur drei Parteien eine interne Quotenregelung haben: die
       SPD, die Linke und die Grünen. Die CDU kennt zwar auch ein Quorum, das
       hatte aber keinen Effekt auf die Direktmandate: Weltweit kann man erkennen,
       dass je mehr über Direktmandate läuft, desto geringer der Frauenanteil
       ausfällt. Deswegen lautet eine Forderung, auf die Listenwahl umzuschwenken.
       Bremen ist hierfür ein gutes Beispiel: Hier wird über Listen gewählt und es
       ist das Land mit einem der höchsten Frauenanteile.
       
       Inwieweit ist ein Paritätsgesetz dazu geeignet, das Problem zu lösen? 
       
       Gesetze, die in die Wahllisten eingreifen und eine alternierende Besetzung
       von Frauen und Männern festlegen, sind sehr effektiv. Das zeigt auch die
       Erfahrung in Frankreich. In Bremen gibt es ja die Besonderheit, dass man
       kumulieren und panaschieren kann. Das ließe sich auch erweitern, etwa,
       indem man vorschreibt, die fünf zu vergebenden Stimmen auf mindestens zwei
       Frauen und Männer zu verteilen. Es wäre sehr interessant zu wissen, wie
       sich die Variante des Kumulierens und Panaschierens bisher auf den
       Frauenanteil ausgewirkt hat. Leider gibt es dazu sehr wenig Forschung.
       Erste Erkenntnisse zeigen aber, dass der Effekt in urbanen Regionen zu
       Gunsten, in ländlichen Regionen hingegen zu Ungunsten des Frauenanteils
       ausfällt.
       
       Sie haben das Beispiel Frankreichs erwähnt. War es hier nicht vielmehr die
       Partei „En Marche“ von Macron, die jüngst den Frauenanteil angehoben hat,
       statt das Parité-Gesetz? 
       
       Beides wirkt zusammen. Das Gesetz aus dem Jahr 2000 war auf kommunaler
       Ebene schnell sehr effektiv und hat zu einem Frauenanteil von fast 50
       Prozent geführt. Denn nicht paritätisch besetzte Wahllisten werden
       zurückgewiesen. Auch die Gesetze in Brandenburg und Thüringen sehen
       entsprechende Sanktionen vor. Auf nationaler Ebene, wo Direktmandate
       vergeben werden, war der Effekt in Frankreich weniger deutlich, da die
       Parteien eher Strafzahlungen in Millionenhöhe in Kauf genommen haben als
       die Direktmandate paritätisch zu besetzen. Daher brauchte es in Frankreich
       auch eine Partei wie „En Marche“, die offen mit der Gleichstellung wirbt,
       um einen merklichen Effekt zu erzielen. Eine wichtige Lektion aus
       Frankreich ist zudem, dass es des öffentlichen Drucks und einer breiten
       Debatte bedarf, damit sich etwas bewegt.
       
       Was erhoffen Sie sich von einem Paritätsgesetz in Deutschland? 
       
       Es sichert vor allem die Repräsentation der Hälfte der Bevölkerung. Für
       mich ist dies zwingende Grundlage einer zeitgemäßen Demokratie. Dadurch
       erhoffe ich mir zweierlei: Erstens, dass alle Parteien aufgefordert sind,
       nach guten Kandidatinnen zu suchen und diese aufzubauen – das geschieht
       bisher noch nicht systematisch. Und zweitens, dass das Thema Gleichstellung
       ressortübergreifend ernster genommen wird. Die Erfahrungen der
       skandinavischen Länder, die die höchsten Frauenanteile haben, sind hierfür
       ein positives Beispiel.
       
       Gegen das brandenburgische Parité-Gesetz wurden allerdings bereits Klagen
       eingereicht … 
       
       Interessant ist, wer in Brandenburg geklagt hat: die NPD und die Piraten.
       In Thüringen hat die AfD angekündigt, zu klagen.
       
       Aber auch die müssen Klagen begründen! 
       
       Der Umstand allein, dass es Klagen gibt und immer wieder die Frage nach der
       Verfassungskonformität aufgeworfen wird, sollte die Parlamente jedoch auch
       nicht daran hindern, die Gesetze zu verabschieden und voranzugehen. Die
       Debatte selbst ist allerdings wirklich sehr spannend. Im Mittelpunkt steht
       dabei, welche Relevanz dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes und dem
       darin enthaltenen Gleichstellungsgrundsatz zugesprochen wird. Dem werden
       zwei Rechte entgegengehalten: die Parteien- und Wahlfreiheit. Denn ein
       Paritätsgesetz greift natürlich dabei ein, ob ein Mann oder eine Frau einen
       Sitz kriegen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden für das
       Wahlrecht gesetzt, dennoch sehen wir den gerichtlichen Auseinandersetzungen
       gelassen entgegen.
       
       Oft wird der Einwand laut, ein Paritätsgesetz könnte zur Festschreibung
       einer binären Geschlechterordnung beitragen. Was ist mit den Menschen, die
       unberücksichtigt bleiben? 
       
       Das ist eine berechtigte Frage – die Rechte diverser Menschen müssen
       geschützt sein und es ist wichtig, deren Einbeziehung abzusichern. Sowohl
       Brandenburg als auch Thüringen haben dafür Lösungen gefunden. Im Gesetz,
       dass Brandenburg verabschiedet hat, können sich Diverse auf jedem Platz
       bewerben. Wenn dann am vorherigen Platz ein Mann steht, muss der nächste
       wieder von einer Frau belegt werden. Der Gesetzgeber kann diese Frage also
       relativ einfach lösen.
       
       18 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Siegmund-Schultze
       
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