# taz.de -- Jura-Professorin über Parité-Gesetz: „Faktische Nachteile für Frauen“
       
       > Paritégesetze sollen mit quotierten Wahllisten mehr Frauen in die
       > Parlamente holen. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf befürwortet das.
       
 (IMG) Bild: Warben zwar für einen Mann, durften aber selbst wählen: Frauen.
       
       taz: Frau Brosius-Gersdorf, die SPD in Niedersachsen will ein Paritégesetz
       einführen, um mehr Frauen ins Parlament zu bekommen. Ist das der richtige
       Schritt? 
       
       Frauke Brosius-Gersdorf: Das kommt darauf an, wie es ausgestaltet ist. Ich
       finde es richtig, gesetzliche Quoten zur Steigerung des Frauenanteils in
       den Parlamenten vorzuschreiben. Die freiwilligen Verpflichtungen einzelner
       Parteien haben nur begrenzt zum Erfolg geführt. Das liegt auch daran, dass
       in den Parlamenten teilweise bis zu 100 Prozent der Sitze über die
       Erststimme gewonnen werden und dafür gibt es gar keine Quoten, nicht einmal
       freiwillige. Gesetzliche Quoten könnten auf Grundlage des geltenden
       Verfassungsrechtes aber nur solche sein, die die Chancengleichheit der
       Frauen bei der Wahl herstellen.
       
       Das heißt? 
       
       Der niedrige Frauenanteil in den Parlamenten liegt daran, dass Frauen
       ungleiche Chancen bei der Wahl haben. Es gibt faktische Nachteile. Die
       Parteien nominieren Frauen trotz gleicher Eignung nicht gleichermaßen auf
       den Listen. Und auch auf den Direktwahlplätzen kommen sie nicht so zum Zuge
       wie Männer. Die Nachteile beim Zugang zu Listen- und Direktwahlplätzen
       innerhalb der Parteien müssen abgebaut werden. Dazu ist der Gesetzgeber
       sogar verpflichtet wegen des Gleichberechtigungsauftrags im Grundgesetz. Es
       geht aber nicht darum, eine Ergebnisparität im Parlament herzustellen. Am
       Ende entscheidet der Bürger.
       
       Woran liegt es, dass Frauen in Parteien benachteiligt sind? 
       
       Es gibt vielfach Männerbündnisse, die zusammenhalten. Wenn Frauen nominiert
       werden, bekommen sie oft aussichtslose Listenplätze. Außerdem ist es für
       viele Frauen nachteilig, dass viele Sitzungen am Abend stattfinden. Wenn
       sie Familienarbeit leisten, können sie eben nicht dabei sein. Es gibt auch
       immer noch männlich geprägte Karrieremuster und Vorbehalte gegenüber der
       Eignung von Frauen für Abgeordnetensitze.
       
       Und wie kann die Chancengleichheit hergestellt werden? 
       
       Zum Abbau dieser Nachteile reicht ein Quotenmodell, wie es gerade die
       schleswig-holsteinische Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU)
       vorgeschlagen hat. Das sieht vor, dass die Parteien in den Wahlkreisen
       Bewerbertandems aus Mann und Frau aufstellen. Dann hat der Bürger die Wahl,
       einen Mann oder eine Frau aus den Tandems zu wählen.
       
       Die SPD in Niedersachsen will hingegen die Wahlkreise vergrößern und dann
       jeweils für eine Partei ein Team aus Mann und Frau wählen lassen. Pro
       Wahlkreis würden dann eine Kandidatin und ein Kandidat gemeinsam in den
       Landtag einziehen. 
       
       Dieses Modell beseitigt nicht nur die Nachteile für Frauen bei der
       Nominierung in den Parteien, sondern geht darüber hinaus und sorgt für eine
       paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Parlament.
       
       Das wäre doch wünschenswert. 
       
       Politisch durchaus, aber nach unserem Grundgesetz muss und darf der
       Gesetzgeber nur Chancengleichheit für Frauen und nicht Ergebnisgleichheit
       herstellen; bei der Wahl hat der Bürger das letzte Wort. Und wenn Frauen
       und Männer zu gleichen Teilen zur Wahl stehen, entscheidet der Bürger, in
       welcher Anzahl sie in die Parlamente einziehen.
       
       Bei dem Modell, das sie bevorzugen, würde weiterhin nur eine Person direkt
       ins Parlament einziehen. Würde das nicht dazu führen, dass die Parteien in
       den Wahlkreisen nicht nur mit anderen Parteien, sondern auch die Tandems
       untereinander konkurrieren? 
       
       Das ist die notwendige Konsequenz. Damit wäre der Wahlkampf innerhalb der
       Tandems aus Mann und Frau eröffnet.
       
       Hätten die Parteien die Möglichkeit, die Wahl von Männern weiter zu
       begünstigen? 
       
       Die Parteien könnten theoretisch die Chancengleichheit für Frauen leer
       laufen lassen, indem sie sehr ungleiche Tandems aufstellen: der
       erfolgreiche, charismatische Ministerpräsident und die erfolglose, blasse
       Fleischwarenverkäuferin. Der männliche Kandidat würde quasi auf dem
       Silbertablett serviert. Wenn der Gesetzgeber darlegen könnte, dass das ein
       realistisches Problem ist, wäre meiner Meinung nach auch das
       En-bloc-Tandemmodell der SPD zulässig. Es reicht allerdings nicht, das zu
       behaupten. Man muss es durch Studien oder ähnliches nachweisen.
       
       Ist es Ihrer Meinung nach überhaupt legitim, die Parteien so in ihrem
       Selbstbestimmungsrecht zu beschneiden? 
       
       Beide Modelle für die Erststimme, die En-bloc-Tandems und die
       Auswahltandems beschneiden die Autonomie und die Chancengleichheit der
       Parteien. Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes gibt dem Staat aber
       den Auftrag, für die Chancengleichheit der Frauen zu sorgen. Das
       rechtfertigt in meinen Augen, dass die genannten Rechte beschnitten werden
       – zumindest durch das Auswahltandem.
       
       In Deutschland gibt es zudem die Listenwahl über die Zweitstimme. Wie
       sollte der Staat hier eingreifen? 
       
       Im geltenden System starrer Wahllisten lässt sich Chancengleichheit
       eigentlich nur über ein Reißverschlussverfahren realisieren. Genau wie die
       En-bloc-Tandems bei der Erststimme würde das aber die Wahlfreiheit des
       Bürgers einschränken und über den Gleichberechtigungsauftrag aus dem
       Grundgesetz hinausschießen, weil wieder für Parität gesorgt wird.
       
       Aber wieso schränkt das die Wahlfreiheit ein? Die Wähler*innen können doch
       ohnehin nur eine Liste wählen, egal ob eine Partei fünf Männer aufgestellt
       hat oder durch das Gesetz im Wechsel Frauen und Männer darauf stehen. 
       
       Es macht für den Bürger einen Unterschied, ob die Parteien, denen sie
       vertrauen, die Listen aufstellen oder ob das der Staat macht. Dennoch meine
       ich, dass das Reißverschlussverfahren zulässig ist, weil der Gesetzgeber
       das Wahlsystem grundsätzlich frei gestalten kann und sich für starre Listen
       entschieden hat. Und da ist es das einzig mögliche Mittel, um
       Chancengleichheit für Frauen bei der Wahl zu gewährleisten.
       
       Wie sollen sich Menschen in die Listenplätzen einordnen, die sich dem
       dritten Geschlecht zugehörig fühlen? 
       
       Das ist ein schwieriges und wichtiges Problem. Ich finde es aber richtig,
       über diese Quote zunächst ohne Rücksicht auf das dritte Geschlecht zu
       sprechen. Eventuell lässt sich das sprachlich lösen durch die Bezeichnung
       der Listen- und Direktwahlplätze als Frau/Divers und Mann/Divers.
       
       Wäre es legitim, wenn die Wahlleitung auf die Wahlzettel schreiben würde,
       dass ein Kreuz für Frauen begrüßt wird? 
       
       Ich finde nicht, dass das ein geeignetes Mittel ist, weil es die
       Chancengleichheit von Frauen nicht sicher herstellt. Das kann nur eine
       Quote. Frauen müssen nicht in allen Lebensbereichen in gleicher Anzahl wie
       Männer vertreten sein, aber sie müssen die gleichen Chancen haben.
       
       11 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Maestro
       
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