# taz.de -- Rückenwind für Bremer Paritégesetz: Als notwendig erachtet
       
       > Im Gleichstellungsausschuss sprechen sich die Vertreter*innen der
       > Regierungskoalition für ein Paritégesetz für Bremen aus.
       
 (IMG) Bild: Trotz vergleichsweise hohem Frauenanteil von Männern dominiert: die Bremische Bürgerschaft
       
       Bremen taz | Die Diskussion um ein Paritégesetz für Bremen nimmt an Fahrt
       auf. Ein solches Gesetz würde vorschreiben, die Wahllisten immer
       abwechselnd mit Frauen und Männern zu belegen. In einer Anhörung im
       Gleichstellungsausschuss Ende vergangener Woche stand das Thema auf der
       Tagesordnung. „Wir leben in verfassungswidrigen Zuständen, denn Frauen
       werden in der Politik strukturell diskriminiert“, sagte dort die als
       Referentin eingeladene Jura-Professorin Silke Laskowski von der Universität
       Kassel.
       
       Noch immer dominieren Männer die deutschen Parlamente. Das ist auch in
       Bremen nicht anders – obwohl der Stadtstaat mit 37 Prozent im
       bundesdeutschen Vergleich einen der höchsten Frauenanteile aufweist.
       
       Kritiker*innen des Gesetzes glauben, dass es einen zu großen Eingriff in
       die Wahl- und Parteienfreiheit darstelle. Das sei eine Verdrehung der
       Realität, sagte die Juristin Helga Laskowski. „Tatsächlich ist das Volk
       aufgrund der Aufstellungspraktiken der Parteien dazu gezwungen,
       überproportional Männer zu wählen. Diese Männerquote verstößt gegen die
       Wahlfreiheit.“ Deshalb stehe die Verfassungsmäßigkeit eines Paritégesetzes
       außer Frage – der Artikel 3 des Grundgesetzes schreibt vor, dass sich der
       Staat für die Beseitigung bestehender Nachteile in der Gleichberechtigung
       von Frauen und Männern einsetzt.
       
       Die Vertreter*innen der rot-grün-roten Regierungskoalition signalisierten
       im Ausschuss eindringlich, dass sie einen Vorstoß für notwendig halten.
       Lediglich im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem [1][Bremischen
       Wahlsystem] wurden Zweifel laut. Ein Volksbegehren hatte 2011 erreicht, die
       starre Listenwahl aufzubrechen. Seitdem haben die Wähler*innen fünf Stimmen
       zur Verfügung, die gebündelt und einzelnen Personen der Wahlliste zugeteilt
       werden können.
       
       Wilko Zicht war damals entscheidend an der Wahlrechtsänderung beteiligt. Er
       glaubt, dass sich ein Paritégesetz als kompliziert herausstellen könnte:
       „Was passiert, wenn erst eine Liste und dann zwei männliche Kandidaten
       angekreuzt werden – sind dann alle Kreuze ungültig?“ Für Laskowski stellt
       das kein Hindernis dar: „Die Stimmen müssten von den Wähler*innen
       paritätisch auf die Geschlechter verteilt werden. Statt den jetzigen fünf
       Kreuzen würde es dann eben vier oder sechs geben.“
       
       Die konservativen Vertreter*innen im Ausschuss brachten grundsätzlichere
       Skepsis zum Ausdruck: „Ich möchte nicht als Quotenfrau gelten“, sagte Sina
       Dertwinkel (CDU). Auch die Umsetzung eines Paritégesetzes sei für ihre
       Partei schwierig: „Nur 25 Prozent unserer Mitglieder sind Frauen – bei der
       vergangenen Bürgerschaftswahl haben wir intensiv nach Frauen gesucht, aber
       wir können auch niemanden zwingen.“
       
       Für Laskowski sind das faule Ausreden: „Die Parteien müssen früh genug nach
       Frauen suchen und auch für Externe offen sein.“ Der Blick nach Frankreich
       zeige, dass das Gesetz zu einem Lernprozess und Kulturwandel bei den
       Parteien geführt habe. „Nur bei den nationalen Wahlen wurde lieber auf
       Millionen staatlicher Gelder statt auf Männer verzichtet.“ Auf allen
       anderen Wahlebenen habe das Paritégesetz hingegen schnell zu einem gleichen
       Anteil von Frauen und Männern in den Parlamenten geführt.
       
       Immer wieder wird jedoch ein weiterer Vorwurf gegen das Gesetz laut: Es
       schreibe eine binäre Geschlechterordnung fest. Weil Menschen, die weder der
       männlichen noch der weiblichen Kategorie zugehören, diskriminiert würden,
       reichte die Piratenpartei in Brandenburg Beschwerde beim
       Landesverfassungsgericht ein.
       
       Für Maja Tegeler, Ausschussmitglied der Linken, ist das ein Irrtum: „Das
       Gesetz würde auch diverser aufgestellten Menschen helfen – es ist ein Bruch
       mit patriarchalen Strukturen, der den Raum für nächste Schritte öffnen
       wird.“ In Thüringen sei eine gute Lösung gefunden worden. Diverse können
       sich hier auf jedem beliebigen Listenplatz aufstellen lassen. Wenn davor
       ein Mann stand, muss danach wieder eine Frau kommen. Nur die Regelung aus
       Brandenburg dürfe sich in Bremen nicht wiederholen: „Hier wurden Diverse
       gezwungen, sich einem der beiden Geschlechter zuzuordnen.“
       
       Die Diskussion zeigte, dass ein paritätisches Wahlgesetz nicht alle
       Probleme lösen kann. Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Henrike
       Müller (Grüne) sagte: „Der Politikbetrieb ist schlicht für Männer gemacht.“
       
       23 Dec 2019
       
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