# taz.de -- Zugang zu amtlichen Informationen: Hamburg bald intransparent
       
       > Das Transparenzgesetz des Stadtstaates gilt als Vorbild. Der rot-grüne
       > Senat will es angeblich verbessern – plant aber das Gegenteil.
       
 (IMG) Bild: Was läuft da eigentlich in der Verwaltung? Das Transparenzgesetz soll den Durchblick bringen.
       
       Hamburg taz | Es soll ein großer Wurf werden: [1][Hamburg reformiert sein
       bundesweit vorbildliches Transparenzgesetz]. Justizsenator Till Steffen
       (Grüne) frohlockte, nachdem der Senat Anfang der Woche den Gesetzentwurf
       verabschiedet hatte: „Hamburg spielt immer noch eine Vorreiterrolle, aber
       wir wollen uns nicht ausruhen.“ Nur: Der Datenschutzbeauftragte der
       Hansestadt sowie Transparency International kritisieren den Gesetzentwurf
       und sehen Rückschritte. [2][Im bundesweiten Transparenzranking büßt Hamburg
       damit seinen Vorsprung ein.]
       
       Nach einer Volksinitiative setzte die SPD 2012 das Transparenzgesetz durch.
       Es verpflichtet das Land, amtliche Informationen öffentlich und kostenlos
       im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten,
       Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge
       betreffen. Das Besondere: Statt auf Nachfrage werden zahlreiche
       Informationen, Daten und Dokumente in einer Datenbank proaktiv
       veröffentlicht. [3][Mit rund 40 Millionen Aufrufen stößt das
       Transparenzportal seither auf großes Interesse.]
       
       Als zentralen Fortschritt hebt der Senat nun hervor, dass künftig auch die
       „mittelbare Staatsverwaltung“ zur Veröffentlichung verpflichtet ist. Dies
       betrifft die Handwerks- und Handelskammer ebenso wie die Universitäten und
       damit auch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Auch
       Stiftungen öffentlichen Rechts sind veröffentlichungspflichtig.
       
       Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
       Johannes Caspar, lobt diese Ausweitung, [4][spricht aber insgesamt von
       „Licht und Schatten“ des Entwurfs] und befürchtet gar, dass dieser gegen
       europäisches Recht verstößt. Besonders umstritten ist, dass Name und
       Anschrift der Antragsteller*innen im Falle einer Nachfrage zu
       personenbezogenen Daten, geistigem Eigentum oder Betriebs- und
       Geschäftsgeheimnissen der auskunftspflichtigen Stelle mitgeteilt werden
       sollen.
       
       ## Antragsteller werden geoutet
       
       „Wenn bei jeder kritischen Anfrage der Name und die Anschrift der
       Antragsteller mitzuteilen sind, wird eine Aufdeckung von Missständen zum
       persönlichen Risiko des Anfragenden“, sagt Caspar. Die neue Vorschrift
       erschwere überdies die Arbeit von investigativen Journalist*innen.
       
       Nach Ansicht der Justizbehörde ist beides aber nahezu auszuschließen: „Es
       gibt hinreichende Handlungsmöglichkeiten der Behörde, auf solche
       rechtsmissbräuchlichen Ausnahmefälle zu reagieren“, sagt André Otto,
       Sprecher der Justizbehörde.
       
       Auch Helena Peltonen, stellvertretende Vorsitzende von Transparency
       International in Deutschland, zeigt sich entsetzt von der Reform: „Es wird
       als Fortschritt verkauft, dabei ist an vielen Stellen das Gegenteil der
       Fall.“ Dass nun auch die mittelbare Staatsverwaltung in das Gesetz
       einbezogen wird, sei positiv – aber auch eine alte Forderung, deren
       Erfüllung überfällig sei.
       
       „Dass zudem der Datenschutzbeauftragte mehr Kompetenzen erhält, ist
       grundsätzlich zu befürworten“, sagt Peltonen. „Wenn aber nicht auch die
       personellen Ressourcen erweitert werden, ist die Reform ein Papiertiger“,
       warnt sie. Dann werde der Datenschutzbeauftragte diese Ausweitung auf
       Umwelt- und Verbraucherinformationen gar nicht nutzen können.
       
       Eine weitere Errungenschaft sieht Transparency International ebenfalls in
       Gefahr: Wichtige Verträge der Stadt, insbesondere im Bereich der
       Daseinsvorsorge, müssen bisher bereits vor Vertragsabschluss veröffentlicht
       werden. „[5][Angesichts der desaströsen Mautverträge des
       Bundesverkehrsministers] sieht man, wie wichtig es ist, vorher der
       Öffentlichkeit die Verträge zu zeigen“, sagt Peltonen. Diese Norm soll
       ersatzlos gestrichen werden.
       
       Eine weitere Verschlechterung sieht Peltonen in der Streichung eines
       kleinen Worts. „Unverzüglich“ müssen die Behörden bisher Informationen auf
       Nachfrage rausrücken. Künftig beträgt die Frist zur Beantwortung einen
       Monat.
       
       Johannes Caspar kritisiert zudem, dass nicht auch der Verfassungsschutz zu
       mehr Transparenz gezwungen wird. „Es kann durchaus ein erhebliches
       öffentliches Interesse an Informationen bestehen“, sagt der
       Landesdatenschutzbeauftragte. Bundes- und Ländergesetze schützten
       sicherheitsrelevante Informationen von Nachrichtendiensten bereits
       hinreichend.
       
       2 Aug 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/67515/entwurf_eines_gesetzes_zur_aenderung_des_hamburgischen_transparenzgesetzes_und_des_hamburgischen_umweltinformationsgesetzes_sowie_zum_erlass_des_ausfu.pdf
 (DIR) [2] https://transparenzranking.de/
 (DIR) [3] http://transparenz.hamburg.de/
 (DIR) [4] https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/07/2019-07-31-hmbtransparenzgesetz
 (DIR) [5] /Illegale-Pkw-Maut-in-Deutschland/!5600693/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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