# taz.de -- Reform des Hamburger Transparenzgesetzes: Abstimmung ohne Debatte
       
       > Der Senatsentwurf zur Reform des Hamburger Transparenzgesetzes hat für
       > viel Kritik gesorgt. Heute soll er durch die Bürgerschaft gehen.
       
 (IMG) Bild: So schön wie bei diesen Eisblumen sieht Intransparenz selten aus
       
       Hamburg taz | Kurz vor der Abstimmung um die Reform des Hamburger
       Transparenzgesetzes scheint noch einmal Bewegung in die Ausgestaltung zu
       kommen. Sowohl die Opposition als auch die Regierungsfraktionen von SPD und
       Grünen wollen am 18. Dezember in der Bürgerschaft den Reformentwurf durch
       Zusatzanträge nachbessern. Doch ob Hamburg dann trotz der Nachbesserungen
       weiterhin als Vorbild in Sachen Transparenz gilt, ist fraglich.
       
       Nachdem Justizsenator Till Steffen (Grüne) seinen Entwurf zur Reform
       vorgelegt hatte, hagelte es Kritik. Zwar soll künftig auch die „mittelbare
       Staatsverwaltung“ zur Offenlegung von Dokumenten verpflichtet sein – zum
       Beispiel die Uni, die Handwerks- und Handelskammer sowie Stiftungen
       öffentlichen Rechts.
       
       Nach einer Volksinitiative galt dies aber schon seit 2012 für die Behörden,
       nachdem die SPD ein [1][bundesweit vorbildliches Transparenzgesetz]
       durchgesetzt hatte. Es verpflichtet das Land, amtliche Informationen
       öffentlich, proaktiv und kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu
       gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die
       die Daseinsvorsorge betreffen.
       
       Rund 40 Millionen Aufrufe der Datenbank, auf der die Dokumente öffentlich
       einsehbar sind, zeigen seither das große Interesse. Im bundesweiten
       Transparenzranking rangiert Hamburg damit auf dem ersten Platz. Auch in
       Berlin versucht derzeit eine Volksinitiative, ein ähnlich gestaltetes
       Gesetz auf den Weg zu bringen.
       
       ## Viele Ausnahmen
       
       In Hamburg allerdings war die Liste mit Kritik nach Bekanntwerden des
       Reformentwurfs umso länger: Besonders umstritten ist, dass Name und
       Anschrift der Antragsteller*innen im Falle einer Nachfrage zu
       personenbezogenen Daten der auskunftspflichtigen Stelle mitgeteilt werden
       sollen. Zudem gebe es längere Antwortfristen und zu viele Ausnahmen. Auch
       wird die Norm ersatzlos gestrichen, dass wichtige Verträge der Stadt
       bereits vor Vertragsabschluss veröffentlicht werden müssen.
       
       Die Volksinitiative, vorangetrieben von den Nichtregierungsorganisationen
       Transparency International, Mehr Demokratie, Open Knowledge Foundation und
       dem Chaos Computer Club, fordert seit Längerem eine Reform und drohte im
       Sommer bereits mit einer weiteren Volksinitiative.
       
       „Das Thema ist uns sehr wichtig, denn hier kann man sehen, ob die
       parlamentarische Demokratie diese Rechte nach wenigen Jahren wieder
       einschränken will oder nicht“, sagt Thomas Michel von Mehr Demokratie. Eine
       neue Volksinitiative sei keineswegs vom Tisch, allerdings habe es in den
       vergangenen Woche Gespräche mit den Fraktionen von SPD und Grünen gegeben.
       
       Hinzu kommt: Eigentlich war das Transparenzgesetz bereits vor zwei Wochen
       auf der Tagesordnung der Bürgerschaft, wurde aber wegen Beratungsbedarf von
       Rot-Grün verschoben. Am 18. Dezember wird darüber abgestimmt, allerdings
       ohne Debatte. Martin Dolzer von der Linkspartei kritisiert: „Entgegen
       anderweitiger Zusage von Rot-Grün wird nun ohne Debatte abgestimmt, dabei
       geht es um ein Gesetz mit weitreichenden Folgen.“ Die Linksfraktion hat
       ebenfalls einen Zusatzantrag eingebracht, der „unseren Vorstellungen von
       Transparenz am nächsten kommt“, sagt Michel.
       
       Gleichwohl wird der Antrag wenig Aussicht auf Erfolg haben. SPD und Grüne
       haben gemeinsam mit CDU und FDP einen Zusatzantrag ausgearbeitet, der in
       der Bürgerschaft die nötige Mehrheit bekommen wird. Dieser war bis
       Redaktionsschluss zwar noch nicht öffentlich, aber gegenüber der taz
       erklärte Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD, dass der Entwurf
       hinsichtlich des Datenschutzes von Antragssteller*innen noch einmal
       nachgebessert wurde: „Antragstellerinnen und Antragssteller, die nach
       personenbezogenen Daten fragen, können sich sicher sein, dass ihre Daten im
       Rahmen einer Bearbeitung nicht ohne Prüfung an Dritte weitergegeben
       werden.“ Ob das ausreicht, um eine neuerliche Volksinitiative der
       Datenschützer*innen zu verhindern, ist vorerst fraglich.
       
       18 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
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