# taz.de -- Anonyme Spenden an Uni Hamburg: Uni darf Namen verheimlichen
       
       > Das Oberverwaltungsgericht weist eine Klage ab, die die Bekanntgabe der
       > Namen von Spender*innen an die Uni Hamburg einfordert. Diese ist froh
       > darüber.
       
 (IMG) Bild: Bleiben hinter den verschlossenen Türen der Uni Hamburg: Die Namen ihrer Spender*innen
       
       Hamburg taz | Die Auskünfte dürfen geschwärzt bleiben: Das Hamburger
       Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch entschieden, dass die
       Universität Hamburg die Namen ihrer Spender*innen nicht nennen muss. Damit
       hat das Gericht die vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts
       umgedreht: Dieses hatte die Uni noch dazu verpflichtet, aufgrund des in
       Hamburg geltenden Transparenzgesetzes die Namen von Spender*innen
       preiszugeben.
       
       Geklagt hatte der Journalist Arne Semsrott, der sich für das Portal
       Hochschulwatch und die Plattform FragDenStaat in transparenz- und
       netzpolitischen Debatten engagiert. „Ich halte das Urteil für ein fatales
       Signal“, sagt Semsrott.
       
       Semsrott hatte von der Uni Hamburg mehr über die ihr zugute gekommenen
       Zuwendungen wissen wollen. Lediglich die Höhe der Spenden wird
       veröffentlicht. 2015 hatte er die Uni um Preisgabe aller Spender*innen aus
       den Jahren von 2012 bis 2014 gebeten, die der Uni mehr als 1.000 Euro
       zukommen ließen. Auch hatte er erfahren wollen, wofür konkret die Spenden
       gegeben wurden. Dabei hatte er sich auf das Transparenzgesetz berufen.
       
       Die Uni sah sich aber nicht gezwungen, diese Informationen zu
       veröffentlichen. Der sogenannte Vertrauenstatbestand würde dadurch verletzt
       – gegen den Willen der Spender*innen könne die Uni nicht einfach die Namen
       nennen, auch hätte sie den Zuwendungsgeber*innen Vertraulichkeit
       zugesichert. Einige Spenden wurden Semsrott daraufhin genannt, die Namen
       waren allerdings geschwärzt worden.
       
       Semsrott hatte daraufhin geklagt. „Geheimniskrämerei ermöglicht eine
       verdeckte Einflussnahme an Hochschulen“, sagt Semsrott. Im März 2018 hatte
       das Hamburger Verwaltungsgericht zu seinen Gunsten entschieden, die Uni
       legte daraufhin Berufung ein. Während der Verhandlung am Mittwoch hatte das
       OVG bereits durchblicken lassen, dass es die Auffassung der Uni teilt.
       
       Diese sieht nämlich die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Eine Offenlegung
       wirke sich auf die Wahl der Forschungsthemen aus. Spender*innen, die
       wüssten, dass ihre Namen veröffentlicht werden, würden keine Mittel für
       unpopuläre Themen mehr bereitstellen, argumentierte der Anwalt Christian
       Winterhoff, der die Uni vertritt. Damit greife die Preisgabe von Namen in
       das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein.
       
       Semsrott sieht die Gefahr genau von der entgegengesetzten Seite kommen.
       „Eine echte Gefahr für Wissenschaftsfreiheit besteht vor allem, wenn
       Geldflüsse an eine Hochschule geheim bleiben“, sagt Semsrott. Zwar würde
       nicht immer eine Spende direkt Einfluss auf Forschung nehmen, aber die
       praktische Wissenschaftsfreiheit dennoch beeinflussen.
       
       „Es gibt auch abstrakte Einflussnahmen, wenn bestimmte
       Forschungseinrichtungen zulasten von anderen gefördert werden“, sagt
       Semsrott. Transparenz sei deshalb nötig, schon um dem Verdacht einer
       befürchteten Einflussnahme zu begegnen.
       
       Sowohl Semsrott als auch die Uni bezogen sich bei ihren Argumentationen auf
       das Hamburgische Transparenzgesetz. Das regelt eine umfassende
       Auskunftspflicht öffentlicher Einrichtungen in der Hansestadt, nennt aber
       auch Ausnahmen. Demnach bestehe keine Informationspflicht für die
       Forschung.
       
       Doch auch die Vorsitzende Richterin Sonja Sternal machte deutlich, dass
       „dem Wortlaut nach ziemlich offen“ sei, was der Gesetzgeber mit dieser
       Formulierung gemeint hatte – ob demnach nur die unmittelbare und konkrete
       Forschung geschützt und damit nicht informationspflichtig sei oder auch
       schon Fragen der Organisation und Finanzierung von Forschung.
       
       ## Keine Revision zugelassen
       
       Am Nachmittag kam das Gericht dann zur Entscheidung, dass es die Klage von
       Semsrott abweist. „Die im Transparenzgesetz geregelte Ausnahmevorschrift
       ist nicht auf den Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit beschränkt“, teilte
       das Gericht mit. Die Namen bleiben also geheim.
       
       Uni-Präsident Dieter Lenzen reagierte auf die Entscheidung euphorisch. Das
       Urteil sei von großer Bedeutung, weit über den Wissenschaftsstandort
       Hamburg hinaus. „Die Bereitschaft vieler Wohltäter und Freunde der
       Universität Hamburg sowie potenzieller Partner wie Stiftungen und anderer
       Organe wäre sonst zusammengebrochen“, sagt Lenzen. Angesichts schrumpfender
       Haushaltszuwendungen des Staates seien Unis dringend auf Spenden
       angewiesen.
       
       Das OVG hat eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Die
       Anti-Korruptionsorganisation Transparency International bedauerte das
       Urteil, denn die Transparenz an Hochschulen würde dadurch eingeschränkt.
       Semsrott kündigte an, weitere Anfragen an die Uni prüfen zu wollen.
       
       26 Nov 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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