# taz.de -- Volksentscheid Transparenzgesetz: Immerhin ein erster Wurf
       
       > Per Volksentscheid wollen Aktivisten den Berliner Senat zu mehr
       > Transparenz zwingen. Ein geleaktes Papier zeigt: Der bastelt schon an
       > einem Gesetz.
       
 (IMG) Bild: Die Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz im August vor dem Roten Rathaus
       
       In Politik und Verwaltung soll bald Schluss sein mit undurchsichtigen
       Entscheidungen, geheimen Verträgen und monatelangen Wartezeiten auf
       Auskünfte von Behörden. Bereits 30.000 Unterschriften sammelten die
       Aktivist*innen der [1][Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz]
       dafür, das Land Berlin ein ganzes Stück durchsichtiger zu machen. Nun will
       der Senat dem Volksentscheid mit einem eigenen Transparenzgesetz
       zuvorkommen, wie aus einem am Montag geleakten Dokument hervorgeht. Die
       Inhalte dieses Papiers gehen den Aktivist*innen aber nicht weit genug.
       
       Das Eckpunktepapier der von Andreas Geisel (SPD) geführten
       Senatsinnenverwaltung wurde am Montag von dem Onlineportal Netzpolitik.org
       veröffentlicht. Enthalten sind schon viele der von den Aktivist*innen
       geforderten Punkte. So sollen Politik und Verwaltung grundsätzlich dazu
       verpflichtet werden, sämtliche Akten, Verträge, Gutachten und
       Parlamentsbeschlüsse proaktiv digital auf einer zentralen Plattform zu
       veröffentlichen. Explizit eingeschlossen sind auch mittelbare Behörden, wie
       etwa die landeseigenen Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts.
       Mit wem die Flughafengesellschaft Verträge schließt und wie viel Geld die
       Gewobag in den Wohnungsbau investiert, könnte in Zukunft also mit wenigen
       Klicks in Erfahrung gebracht werden.
       
       ## Ist der Volksentscheid jetzt überflüssig?
       
       Ist der Volksentscheid nun also überflüssig? Ganz und gar nicht, meint
       Mitinitiator Arne Semsrott. „Der Senat hat einen guten Weg eingeschlagen,
       dann aber bei der Hälfte aufgehört.“ Vor allem kritisiert der
       Open-Data-Aktivist die lange Liste von Ausnahmen, die in dem
       Eckpunktepapier vorgesehen sind. So soll gerade der skandalträchtige
       Verfassungsschutz von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sein. Auch
       gebe es einige schwammige Formulierungen, die es ermöglichen könnten, dass
       einige sensible Daten am Ende doch nicht veröffentlicht werden, erklärt
       Semsrott. Beispielsweise steht wörtlich in dem Papier, dass Informationen
       nicht veröffentlicht werden müssen, wenn sie „dem Wohle des Bundes […]
       schwerwiegende Nachteile bereiten“.
       
       Weiter kritisiert Semsrott die großzügigen Fristen, die sich am
       Vorgängergesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz, orientieren sollen. Denn
       die Informationen sollen nicht sofort veröffentlicht werden, sondern erst
       nach mehreren Monaten und auch nur dann, wenn die Verwaltung Kapazitäten
       dafür hat. Auch sollen einige Informationen weiterhin nur gegen Gebühr
       veröffentlicht werden. „Das führt dazu, dass nur Leute, die es sich leisten
       können, Zugriff auf bestimmte Informationen haben“, und widerspreche dem
       Grundgedanken des Transparenzgesetzes, so Semsrott.
       
       Der von der Initiative, hinter der vor allem die Open Knowledge Foundation
       und der Verein Mehr Demokratie stehen, entwickelte 64-seitige Gesetzentwurf
       geht an vielen Stellen deutlich weiter. Ginge es nach den Aktivist*innen,
       dann müssten auch Umweltdaten wie Feinstaubwerte und Wasserbelastung, in
       der Verwaltung verwendete Programmquellcodes und Algorithmen veröffentlicht
       werden. Sogar ein Lobbyregister soll es geben, in dem festgehalten wird,
       mit wem sich Abgeordnete und Minister*innen treffen. Und nicht zuletzt
       müsste auch der Verfassungsschutz mit offenen Karten spielen. „Wir wollen
       das Verhältnis von Staat und Bürger umkehren“, erklärte Semsrott die
       Grundidee des Volksentscheids bereits im Juni gegenüber der taz.
       
       Mit Digitalisierung und Transparenz sollen Entscheidungen in Verwaltung und
       Politik für alle nachvollziehbar gemacht werden. Das beuge nicht nur der
       Korruption vor, sondern mache auch die Verwaltung selbst effizienter, wirbt
       die Initiative auf ihrer Website.
       
       ## Hamburg zeigt, wie es geht
       
       Die Ideen der Initiative mögen teilweise radikal klingen, aber ein Blick
       nach [2][Hamburg beweist], dass ein Transparenzgesetz kein Ding der
       Unmöglichkeit ist. Dort erließ der Senat schon 2012 ein ähnliches Gesetz,
       ebenfalls dem Druck einer Bürgerinitiative zuvorkommend. Ausgangspunkt war
       die Kostenexplosion beim Bau der Elbphilharmonie; die Initiative forderte
       die Offenlegung der Verträge. Das Argument, dass sich ein solches Debakel
       nicht wiederholen dürfe, überzeugte viele Hamburger*innen.
       
       Seit 2014 gibt es ein bundesweit einzigartiges Transparenzportal in
       Hamburg, das mit sechs- bis siebenstelligen Aufrufen pro Monat auch rege
       genutzt wird. Trotz einiger Mängel sind die Reaktionen von allen Seiten
       überwiegend positiv. Der Hamburger Senat plant derzeit eine Erweiterung des
       Gesetzes.
       
       Dass man in Berlin daher etwas Ähnliches haben wollte, hielt Rot-Rot-Grün
       damals schon im Koalitionsvertrag fest. Man wolle das bisher gültige
       Informationsfreiheitsgesetz „in Richtung eines Transparenzgesetzes“
       weiterentwickeln, heißt es dort wortwörtlich. Lange passierte in der
       Koalition diesbezüglich aber nichts.
       
       Dass sich der Senat jetzt mit dem Gesetz befasst, dürfte ein Stück weit auf
       den Druck der Initiative zurückzuführen sein. „Ich bin froh, dass das Thema
       jetzt Priorität hat“, sagt Stefan Ziller, Sprecher für Digitales der
       Grünen-Fraktion. Auch er sieht Defizite, diese könnten aber behoben werden,
       sobald der Gesetzentwurf im Frühjahr im Parlament diskutiert werde: „Das
       Eckpunktepapier ist nicht weitgehend genug, aber eine gute Grundlage“, so
       Ziller.
       
       Auch Tobias Schulze, Sprecher für Netzpolitik und Digitale Verwaltung der
       Linksfraktion, ist der Ansicht, über die Punkte Gebühren, Verfassungsschutz
       und Fristen müssen man noch diskutieren. Probleme sieht er auch in der
       Umsetzung, weil die Voraussetzungen für die Berliner Verwaltungen viel
       schwieriger seien als in Hamburg. Bevor ein Transparenzportal eingerichtet
       werden könne, gebe es viel Reformbedarf: „Es gibt nicht einmal ein System
       der gemeinsamen Aktenführung“, geschweige denn eine elektronische
       Aktenführung, so Schulze. Das Transparenzgesetz sei deshalb unweigerlich
       mit hohen Kosten oder Mehrarbeit für die Verwaltungen verbunden. „Es wird
       kein beliebtes Gesetz werden, aber ein notwendiges“, prognostiziert
       Schulze.
       
       In welcher Form das Transparenzgesetz kommen wird, bleibt also noch offen.
       Aktivist Semsrott erklärte jedoch, dass man weiter Unterschriften sammeln
       wolle. Mit dem Volksentscheid will die Initiative sicherstellen, dass am
       Ende kein verwässertes Gesetz herauskommt. „Es wäre doch peinlich für die
       Koalition, wenn wir mit einem Volksentscheid das Gesetz entgegen dem Willen
       des Senats durchdrücken können“, so Semsrott.
       
       28 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Volksentscheid-in-Berlin/!5633400/
 (DIR) [2] /Ranking-zur-Informationsfreiheit/!5517897&s=Hamburg+Transparenzgesetz/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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