# taz.de -- Debatte um Suizidbegleitung: Der Streit ums gute Sterben
       
       > Die professionelle Suizidbegleitung soll per Gesetz verboten werden: Bei
       > einer Debatte in Bremen prallen Extrempositionen aufeinander.
       
 (IMG) Bild: Sterbemedikation: Auf Wunsch gibt es den Tod auch mit Apfelmus.
       
       BREMEN taz | Vier interfraktionelle Gesetzesentwürfe zum Thema Sterbehilfe
       liegen dem Bundestag vor. Und ohne Fraktionszwang wird das Plenum kommenden
       Freitag darüber debattieren ob, vor allem aber wie die Begleitung des
       Freitods künftig zu erschweren ist. Wenigstens, wenn sie geschäftsmäßig
       „kommerziell“ erfolgt.
       
       Auch demokratietheoretisch ist das bemerkenswert, denn laut aktuellen
       Erhebungen befürwortet eine breite Mehrheit die Erleichterung der
       Suizidbegleitung. Zwischen 67 und 83 Prozent: „Man fragt sich, was mit den
       Politikern los ist“, hatte am Mittwochabend in der Bremer
       Arbeitnehmerkammer eine Frau aus dem Publikum in Anspielung darauf
       zugespitzt, „brauchen die ein neues Volk?“
       
       Dort veranstalteten der Bremer Landesverband der Humanistischen Union und
       die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) eine Diskussion. „Wir
       haben“, so die örtliche DGHS-Ansprechpartnerin Evelyne Gläß, „alle sechs
       Bremer Bundestagsabgeordneten eingeladen.“ Gekommen waren dann drei:
       Während die Sozialdemokratie zum Thema nichts beizutragen hat, stellten
       sich Marieluise Beck (Grüne), Birgit Menz (Die Linke) und Elisabeth
       Motschmann (CDU) den Bedenken und den Anregungen der WählerInnen. Genau
       genommen referieren sie nur, wie sie stimmen wollen und warum. Den
       inhaltlichen Streit trägt das Publikum aus: In Bremen leben wichtige
       Akteure der Debatte. Und viele von ihnen sind gekommen.
       
       Auch Peter Puppe ist da. Über Puppe hat die Hannoversche Allgemeine
       kürzlich geschrieben, er sei ein Hauptgrund dafür, dass der Bundestag jetzt
       über die Gesetze nachdenke. Denn Puppe ist kein Mediziner. Er ist Lehrer im
       Ruhestand. Früher war er Rektor der Thomas Mann-Schule. Trotzdem berät er
       Lebensmüde. Die meisten, sagt er, hätten sich gegen den Tod entschieden.
       Den anderen bereitet er einen speziellen Giftcocktail, den sie zum Beispiel
       mit Apfelmus einnehmen. Bis auf den Künast-Entwurf (siehe Kasten) würden
       die neuen Gesetze Puppe das Handwerk legen. Jetzt hält er ein
       erfahrungssattes Plädoyer fürs Recht, einem Leben, das dem, der es lebt
       unerträglich geworden ist, den Ausweg in den Tod offen zu halten.
       
       Puppes Widerpart ist der fromme Kinderarzt Eckhard Piegsa, ein beliebter
       Prädikant an St. Martini und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
       Christlicher Mediziner. Er warnt davor, „eine Tür zu öffnen“: In den
       Benelux-Staaten habe sich „in einem Feldversuch“ der Freitod epidemisch
       verbreitet, behauptet er, allerdings im Widerspruch zu den Zahlen des
       Centraal Bureau voor de Statistiek. Piegsa hatte in die bundesweite Debatte
       mit einem von 350 ÄrztInnen unterzeichneten Offenen Brief eingegriffen. In
       dem warnt er vor einem „Bruch mit dem seit 2.400 Jahren gepflegten
       Hippokratischen Ethos“. Das schließe jede Beteiligung an einer Selbsttötung
       aus. Dass der Eid des antiken Arztes Hippokrates Medizinern auch verbietet,
       Operationen durchzuführen, vergisst er, zu erwähnen.
       
       Als Koreferent eingeladen hatten die VeranstalterInnen Lorenz Böllinger.
       Der hatte eine Stellungnahme deutscher StrafrechtslehrerInnen in die
       Beratungen des Bundestags eingebracht. Aus dem Publikum muss sich der
       Experte trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, er rede „groben Unfug“: Der
       Jura-Prof hatte den Fall konstruiert, dass „bei konsequenter
       Rechtsauslegung“ ein Arzt, der auf Wunsch des Patienten die künstliche
       Lunge abgestellt hat, lebensrettend eingreifen müsse, sobald der Sterbende
       sein Bewusstsein verliere. Garantenpflicht heißt das.
       
       Aber das sei reine Theorie, „so bescheuert sind wir nicht mehr“, entrüstet
       sich Hans-Joachim Willenbrink, der Chefarzt der Palliativstation am
       Krankenhaus Links der Weser. „Die Garantenpflicht ist aufgehoben“,
       berichtet er, „wenn eine Verfügung vorliegt.“ Die Gesetzentwürfe, da ist er
       mit Böllinger wieder einig, lehnt er ab. „Die brauchen wir nicht.“
       
       29 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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