# taz.de -- Kommentar Sterbehilfe: Die Tücken der Selbstbestimmung
       
       > Selbstbestimmter Wunsch zu sterben? Wenn Alte Angst haben, in ein Heim
       > mit schlechter Betreuung zu kommen, gibt es den nicht.
       
 (IMG) Bild: Bei der Sterbehilfe muss es eine bundesweit einheitliche Regelung geben – wie auch immer diese aussehen wird
       
       Ursprünglich ging es bei der Debatte über Beihilfe zum Freitod „nur“ darum,
       ob „gewerbsmäßig“ auftretenden Suizidhelfern das Handwerk gelegt werden
       soll. Im Bundestag geht es inzwischen jedoch auch darum, ob es Ärzten
       erlaubt sein soll, auf Wunsch eines Patienten eine tödliche Substanz zu
       verschreiben. Verboten ist das derzeit nicht. In einigen Bundesländern ist
       dies jedoch durch ärztliches Standesrecht untersagt.
       
       Dringend notwendig ist, dass hier eine bundesweit einheitliche Regelung
       kommt – wie auch immer diese aussehen wird. Da sind jedoch die
       Standesorganisationen gefragt. Befürworter einer freizügigeren Regelung
       argumentieren mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Ein wahrlich sehr starkes
       Argument, das auch kaum zu widerlegen ist. Ein aus der Religion
       abgeleitetes Verbot der Selbsttötung sollte auf keinen Fall federführend
       bei der Gesetzgebung sein. Der Glaube sollte Privatsache bleiben.
       
       Infrage gestellt werden muss aber, ob der Wunsch nach Suizidhilfe derzeit
       wirklich unter das Recht auf Selbstbestimmung fallen kann. In einer
       Gesellschaft, in der in die Jahre kommende Menschen Angst haben müssen, alt
       und gebrechlich oder gar schwer krank zu werden und dann in ein Pflegeheim
       mit oft unzureichender Betreuung zu kommen, ist der selbstbestimmte Wunsch,
       zu sterben, so gut wie nicht möglich.
       
       Zwar hat sich in den letzten Jahren viel getan in den Heimen, doch ein
       Mangel an Pflegekräften ist häufig Standard. Da sitzen dann gebrechliche
       Patienten mitunter zwei Stunden auf der Toilette, bis eine Pflegekraft
       kommt und ihnen herunterhilft. Auch ist nicht sichergestellt, dass
       unheilbar Schwerkranke am Lebensende einen Hospizplatz bekommen oder dass
       eine fachgerechte schmerztherapeutische Behandlung flächendeckend möglich
       ist. Dazu kommt oftmals noch ein Streit mit der Krankenkasse, die sich
       weigert, die Schmerzbehandlung zu bezahlen.
       
       Zwar will der Bundestag diese Woche auch ein Hospiz- und Palliativgesetz
       beschließen, das sterbenden Menschen eine bessere Versorgung verspricht.
       Aber solange das noch keine Selbstverständlichkeit ist, verbietet es sich,
       freizügigere Regelungen für die Suizidbeihilfe zu fordern. Denn Betroffene
       werden so regelrecht dazu gedrängt, „freiwillig“ den Freitod zu wählen.
       
       5 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Löhr
       
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