# taz.de -- Bundestagsdebatte über Sterbehilfe: Vier Wege zu einem würdevollen Tod
       
       > Sterbehilfe – ja oder nein? Am Freitag wird über vier Gesetzesinitiativen
       > abgestimmt. Die WortführerInnen erläutern ihre Positionen in der taz.
       
 (IMG) Bild: Durch die Hand oder an der Hand eines anderen sterben?
       
       Am Freitag entscheidet der Bundestag, ob und wie die Sterbehilfe in
       Deutschland gesetzlich neu geregelt werden soll. Dabei geht es nur um die
       Frage, ob die Beihilfe zur Selbsttötung künftig strafbar sein soll.
       Beihilfe zur Selbsttötung meint, dass Angehörige, Ärzte oder Sterbehelfer
       einem Suizidwilligen beispielsweise ein todbringendes Medikament
       überlassen, das dieser dann selbst einnimmt.
       
       Derzeit sind der Suizid wie auch die Beihilfe zum Suizid in Deutschland
       erlaubt. Andere Bereiche der Sterbehilfe – wie etwa die in Deutschland
       verbotene Tötung auf Verlangen – stehen nicht zur Debatte. Bei der
       Abstimmung über die vier Gesetzentwürfe gibt es keinen Fraktionszwang.
       
       1. Verbot der Suizidhilfe: Das fordert eine Gruppe um den CDU-Politiker
       Patrick Sensburg. Anstiftung oder Hilfe bei der Selbsttötung soll mit bis
       zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
       
       2. Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe: Eine Gruppe um die Abgeordnete
       Kerstin Griese (SPD) will kein Komplett-Verbot, aber die geschäftsmäßige,
       also auf Wiederholung ausgerichtete Suizidhilfe mit bis zu drei Jahren Haft
       bestrafen, egal, ob sie von Einzelpersonen oder Vereinen geleistet wird.
       
       Dieser Entwurf hat die bislang größte Unterstützung. 270 Abgeordnete haben
       sich dafür ausgesprochen, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und
       Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sowie die Fraktionsvorsitzenden von Union
       und SPD und die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt.
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wiederum äußerte Vorbehalte gegen den
       Entwurf.
       
       3. Regelung zum ärztlich assistierten Suizid: Die Gruppe um Peter Hintze
       (CDU) will Ärzten die Suizidhilfe für bestimmte Patientengruppen
       ausdrücklich erlauben – und dies im Bürgerlichen Gesetzbuch festschreiben.
       Derzeit ist die Suizidhilfe den Ärzten in etwa der Hälfte aller
       Landesärztekammerbezirke standesrechtlich untersagt.
       
       4. Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine: Dafür steht die Gruppe um Renate
       Künast (Grüne). Sie will gewerbsmäßige, kommerziell ausgerichtete
       Sterbehilfe verbieten, lediglich organisierte Suizidhilfe ohne
       Gewinnabsicht aber erhalten.
       
       Keinen Gesetzentwurf, aber einen Antrag zur Abstimmung hat Katja Keul
       (Grüne) eingebracht: Danach soll der Bundestag beschließen, dass es weder
       Bedarf für ein Verbot noch für eine Regulierung organisierter
       Suizidassistenz gibt. Kurz: Es soll alles beim Alten bleiben.
       
       Im Folgenden die Positionen der vier WortführerInnen: 
       
       +++ Patrick Sensburg (CDU) +++ 
       
       Wir sprechen uns mit unserem Gesetzesvorschlag für ein Verbot der Teilnahme
       am Suizid eines anderen Menschen aus. Wie schon der ehemalige
       Bundespräsident Horst Köhler betont hat, soll ein Mensch nicht durch die
       Hand eines anderen sterben, sondern an der Hand eines anderen. Eine humane
       Tat ist es, dem anderen in seiner Not beizustehen, ihn zu pflegen, ihm Zeit
       zu widmen, ihn zu begleiten. Der assistierte Suizid ist aber keine
       Sterbebegleitung, sondern das Beenden des Lebens, in Fällen, in denen der
       Tod noch nicht von alleine kommt.
       
       Wir sprechen uns vielmehr für eine weitere Stärkung der Hospiz- und
       Palliativmedizin aus. Mit den Fortschritten in der heutigen Medizin,
       insbesondere der Schmerzmedizin, muss heute kein Mensch unter Schmerzen
       sterben. Bis hin zur palliativen Sedierung gibt es heute eine Vielzahl von
       Hilfen, die ein Palliativteam mit dem Patienten besprechen kann. Patienten
       können unter diesen Voraussetzungen auch wirklich selbst entscheiden, ob
       sie bestimmte Behandlungsmethoden oder Medikamente ablehnen und damit einen
       „natürlichen“ Tod wünschen.
       
       Sollte es zu keinem Verbot kommen, besteht jedoch die Sorge, dass
       lebenserhaltende Therapie und Pflege mit unterstütztem Suizid
       gleichgestellt werden. Der Patient, der sich für die Lebenserhaltung mit
       großem Aufwand entscheidet, wird dann den Angehörigen und der Gesellschaft
       gegenüber begründungspflichtig, wie dies in den Niederlanden beispielsweise
       bereits der Fall ist.
       
       In den drei anderen Entwürfen geht es nicht nur um die Regelung von
       Suizidhilfe in der letzten Lebensphase bei schwerer Krankheit und großen
       Schmerzen, sondern es geht um die gesetzliche Regelung der Hilfe zur
       Selbsttötung ganz allgemein. Dies geht deutlich über die Anliegen des
       Gesetzgebungsverfahrens hinaus. Unser Entwurf berücksichtigt aber auch
       diese Extremsituationen bei großem Leid, indem die Suizidbeihilfe unter
       diesen Umständen ausnahmsweise im Einzelfall entschuldigt sein kann.
       
       Alle anderen Fälle wollen wir aber nicht erlauben. Vergleichbare Regelungen
       haben wir in vielen anderen EU-Ländern. Vor wenigen Wochen hat sich das
       Britische Unterhaus mit 330 zu 118 Stimmen gegen Sterbehilfe ausgesprochen.
       
       +++ Renate Künast (Grüne) +++ 
       
       Dürfen wir Menschen dazu zwingen, einen leidvollen Weg bis zum Ende gehen
       zu müssen? Nein. Es steht uns nicht zu, über die Existenz des Menschen zu
       entscheiden.
       
       Besorgniserregend an Roger Kuschs Idee, Suizidassistenz durch eine GmbH
       anzubieten, war doch vor allem, dass er mit seiner Tätigkeit Geld verdienen
       wollte. Diese systematische und umfangreiche Art, mit Hilfe zum Suizid Geld
       zu verdienen, verbietet unser Gesetzentwurf. Damit die Beratung nicht durch
       finanzielle Interessen getrieben wird. Alle anderen Handlungen bleiben
       straffrei. Wir liberalisieren die heutige Rechtslage nicht, wollen aber
       Rechtssicherheit schaffen und die Beratungs- und Dokumentationspflichten
       sichern.
       
       Ja, wir finden es richtig, dass weiterhin Organisationen, wenn sie nicht
       gewerbsmäßig handeln, Hilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung anbieten
       dürfen. Nicht jeder Mensch hat Familienmitglieder, die er in solch einem
       schweren Moment um Hilfe bitten kann oder will. In einer Zeit großer Not
       muss es Fürsorge und Gespräche geben, die Betroffenen dürfen nicht allein
       gelassen werden.
       
       Auch findet hier Präventionsarbeit statt, die nicht durch ein Gesetz
       verboten werden darf, das schon jedes professionelle Beratungsgespräch zu
       einer strafbaren Vorbereitungstat macht.
       
       Der Gesetzentwurf von Brand/Griese bedroht Ärztinnen und Ärzte mit
       Ermittlungsverfahren und Haftstrafen. Das betrifft uns alle. Bislang darf
       in unserem säkularen Staat jeder Mensch über sein Leben frei verfügen.
       Diese Selbstbestimmung lässt verzweifelten Menschen die Möglichkeit offen,
       selbst zu bestimmen, wann Schluss sein soll. Ihnen per Gesetz das offene
       Beratungsgespräch mit der Hausärztin zu nehmen und sie zur Fahrt in die
       Schweiz oder zum Sturz auf die Bahngleise zu nötigen, wäre in höchstem Maße
       unethisch.
       
       Und wo ist eigentlich der Beleg für die Zunahme von Selbsttötungen? Die
       Hilfe zum Suizid ist seit 1871 straffrei. Das angebliche Massenphänomen
       häufiger Suizide müsste es also längst geben.
       
       Wir stimmen also nicht nur darüber ab, ob Hilfe zur Selbsttötung straffrei
       bleiben soll. Sondern ob wir unserer Neutralitätspflicht genügen und die
       Selbstbestimmung des Einzelnen respektieren!
       
       +++ Kerstin Griese (SPD) +++ 
       
       Unser Gesetzentwurf beschreitet einen Weg der Mitte. Er ändert nur so viel
       wie nötig und so wenig wie möglich an der bestehenden Rechtslage. Der
       Suizid und die Beihilfe dazu bleiben auch in Zukunft straffrei.
       
       Mir geht es darum, die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen oder
       Einzelpersonen zu unterbinden, die die Suizidassistenz bewusst und gewollt
       zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Tätigkeit machen und geschäftsmäßig die
       Selbsttötung fördern. Die Suizidbeihilfe, wie sie von Vereinen wie
       „Sterbehilfe Deutschland“ angeboten wird, darf sich niemals als „normale
       Dienstleistung“ etablieren, die eine zusätzliche Nachfrage erzeugt. Diese
       Gefahr sehe ich, wenn ich mir einige europäische Nachbarländer anschaue.
       
       Unser von Abgeordneten aller Fraktionen vorgeschlagenes Gesetz steht für
       Selbstbestimmung. Ich will keine Gesellschaft, in der Menschen sich
       rechtfertigen müssen, wenn sie weiter leben möchten. Das Verbot der
       geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schützt den Einzelnen vor übereilten oder
       fremdbestimmten Sterbewünschen. Mir ist wichtig: Die Achtung vor dem Leben
       gilt auch für das alte, kranke, leidende und behinderte Leben.
       
       Die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, wie sie in der Hospizarbeit, der
       Palliativmedizin und der Behandlung von Schwerkranken stattfindet, ist nach
       der von uns vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelung nicht strafbar. Dies
       gilt auch für die ethisch begründete Gewissensentscheidung von ÄrztIn und
       PatientIn im Einzelfall, die so weit gehen kann, dass die MedizinerIn der
       PatientIn hilft, einen für sie nicht mehr erträglichen Leidenszustand zu
       beenden. Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum unverändert erhalten
       bleibt.
       
       Die Hilfe beim Sterben, wie sie in der ambulanten und stationären
       Hospizarbeit und in der Palliativmedizin so segensreich praktiziert wird,
       ist aus meiner Sicht der richtige Weg – nicht die Ausweitung der Hilfe zum
       Sterben oder gar die Hilfe zum Töten. Wir wollen den Raum für
       Gewissensentscheidungen erhalten, aber es dürfen keine Anreize für die
       Selbsttötung geschaffen werden. Wir wollen eine sorgende Gesellschaft.
       
       +++ Peter Hintze (CDU) +++ 
       
       Ich bin für eine zivilrechtliche Regelung, die es volljährigen und
       einwilligungsfähigen Patienten erlaubt, ihren Arzt um freiwillige
       Suizidhilfe zu bitten. Voraussetzung sind eine tödliche Erkrankung, die
       Bestätigung durch einen zweiten Arzt sowie eine umfassende Beratung über
       palliative Alternativen.
       
       Es geht um die Fälle, in denen es nicht um das Ob, sondern um das Wie des
       Sterbens geht, ob also ein Mensch qualvoll sterben muss oder friedlich
       entschlafen kann. Es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn aus dem
       Schutz des Lebens ein Zwang zum Qualtod würde.
       
       Unsere Rechtsordnung geht von der Selbstbestimmung auch am Lebensende aus.
       Die Suizidhilfe ist straflos. Jeder darf eine lebensnotwendige Behandlung
       verweigern, auch durch eine Patientenverfügung. Damit schwer leidende
       Menschen ihr Recht wirksam ausüben können, bedarf es einer Regelung, da das
       ärztliche Berufsrecht in der Mehrzahl der Landesärztekammern ein Verbot der
       Suizidhilfe vorsieht.
       
       Eine Neubestrafung der „geschäftsmäßigen“ Suizidhilfe, wie sie mit dem
       Gesetzentwurf Brand/Griese droht, würde Ärzte in die Gefahr
       strafrechtlicher Ermittlungen bringen. Strafbar wäre, wer auch nur einmal
       mit Wiederholungsabsicht handelt. Ärzte, die nur in sehr wenigen
       Ausnahmefällen Suizidhilfe leisten, gerieten automatisch in das Visier der
       Staatsanwaltschaft, die ermitteln müsste. Das würde das
       Arzt-Patient-Verhältnis zerstören. Zum scharfen Schwert des Strafrechts
       darf der Staat nur greifen, wenn sich Gefahren für wichtige Rechtsgüter
       empirisch feststellen lassen. Hieran fehlt es bei der Suizidhilfe.
       
       Die Fallzahlen in den Staaten, in denen die ärztliche Suizidhilfe erlaubt
       ist, sind konstant niedrig. Sterbehilfevereine spielen in Deutschland seit
       Jahren eine marginale Rolle. Im wertneutralen Staat des Grundgesetzes
       verbietet es sich, moralische Mindermeinungen per Strafrecht gegen die
       Bevölkerung durchzusetzen. Das zerstört den Rechtsfrieden. Deshalb sage ich
       mit der Bevölkerungsmehrheit, vielen Ärzten und fast allen deutschen
       Strafrechtslehrer/innen Nein zur Strafverschärfung.
       
       6 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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