# taz.de -- Abstimmung zur Sterbehilfe im Bundestag: Bestimmte Hilfe künftig verboten
       
       > Die Bundestagsmitglieder haben sich gegen die „geschäftsmäßige“
       > Sterbehilfe ausgesprochen. 360 Abgeordnete stimmten für einen
       > Gesetzentwurf.
       
 (IMG) Bild: Abgegeben: Stimmzettel im Bundestag.
       
       Berlin dpa | Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig
       verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am
       Freitag.
       
       Der Verbotsantrag, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU)
       und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war, erhielt in der
       Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233
       Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich.
       
       Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren
       bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten
       erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.
       
       Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als
       Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem
       Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein
       tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker hatten vor einer
       Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des
       Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.
       
       Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche
       Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung
       über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.
       
       6 Nov 2015
       
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