# taz.de -- Debatte um ein würdiges Ende: Wer darf beim Sterben helfen?
       
       > Brauchen wir ein neues Gesetz zur Sterbehilfe? Nein, sagt Roger Kusch,
       > der einen Sterbehilfe-Verein führt. SPD-Politiker Lauterbach sieht
       > Bedarf.
       
 (IMG) Bild: Karl Lauterbach (links) und Roger Kusch beim Streitgespräch in der taz.am wochenende.
       
       In der kommenden Woche berät der Bundestag über eine gesetzliche
       Neuregelung der Sterbehilfe. Im Herbst soll abgestimmt werden. Wie lässt
       sich dafür sorgen, dass Menschen selbstbestimmt aus dem Leben gehen können?
       Dass niemand unter als unwürdig empfundenen Bedingungen stirbt? Dass langem
       Leiden ein Ende gesetzt werden kann? Und das alles, ohne den Suizid zur
       gesellschaftlichen Normalität zu erklären?
       
       Auslöser der neuen Debatte ist unter anderem der Sterbehilfeverein von
       Roger Kusch. Mit ihm unterstützt der Hamburger Exjustizsenator als Einziger
       in Deutschland seine Mitglieder bei ihrer Selbsttötung. Viele Politiker
       fürchten, dass assistierter Suizid zu einem regelhaften Angebot wird und
       Menschen, die dies ablehnen, unter Druck geraten könnten.
       
       Für die taz.am wochenende vom 27./28. Juni hat taz-Gesundheitsredakteurin
       Heike Haarhoff deshalb ein Streitgespräch mit Roger Kusch und Karl
       Lauterbach geführt. Der Mediziner und Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion
       ist für eine Neuregelung der Sterbehilfe. Er hat einen der vier
       Gesetzentwürfe initiiert, über die die Parlamentarier nun beraten wollen.
       
       Bislang sind in Deutschland Selbstmord und Beihilfe zur Selbsttötung – auch
       begleiteter Suizid genannt – straffrei. Wer anderen hilft, sich das Leben
       zu nehmen, etwa indem er ein todbringendes Medikament bereitstellt, wird
       nicht bestraft. Wichtig ist, dass der letzte Schritt vom Sterbenswilligen
       selbst ausgeführt wird. Verboten ist jedoch die aktive Sterbehilfe: Wer
       Todkranken gezielt Medikamentencocktails verabreicht, damit sie sterben,
       wird in Deutschland bestraft – anders als in Belgien, den Niederlanden,
       Luxemburg und dem US-Staat Oregon.
       
       Nun soll die Suizidhilfe auch in Deutschland gesetzlich geregelt werden.
       Besonders große Chancen hat dabei der Vorschlag, für den sich unter anderem
       Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundeskanzlerin Angela Merkel
       (CDU) aussprechen. Sterbehilfe soll demnach straffrei bleiben, aber nicht
       „geschäftsmäßig“ betrieben werden. Das heißt: nicht über den Einzelfall
       hinausgehen. Lauterbachs Vorschlag ist liberaler: Geht es nach ihm, sollen
       mit einem neuen Gesetz die Ärzte bestärkt werden, die bislang Zweifel
       haben. Die Regelung soll klarstellen, dass sie sich dezidiert nicht
       strafbar machen. Bislang riskieren Ärzte, die sich an einer Beihilfe zum
       Suizid beteiligen, in zehn von 17 Ärztekammern ihre Berufserlaubnis. Er
       will, dass nur Ärzte einen Suizid begleiten können, und das auch nur im
       Fall einer unheilbaren Krankheit.
       
       Kusch dagegen hält die derzeitige Regelung für ausreichend. Das jetzige
       Gesetz stelle ja schon klar, dass begleiteter Suizid straffrei sei. „Ein
       Recht, das nichts verbietet, kann nicht liberaler werden, als es ist“, sagt
       Kusch in der taz.am wochenende. Die mangelnde Bereitschaft vieler Ärzte
       liege nicht an der von Lauterbach behaupteten fehlenden Rechtssicherheit,
       sondern an deren weltanschaulicher Haltung. „Das sagen Sie so apodiktisch!“
       hält Lauterbach dagegen. Seiner Meinung nach zeigten Umfragen unter Ärzten
       ein anderes Bild.
       
       Kusch fürchtet bei einer gesetzgeberischen Änderung eine Einschränkung der
       Selbstentfaltung. „Wenn eine Frau mit 90 Jahren lebenssatt ist, geht es den
       Deutschen Bundestag überhaupt nichts an, was sie mit ihrem Leben macht“,
       sagt Kusch. Das ist einer der zentralen Streitpunkte zwischen Kusch und
       Lauterbach: Soll der begleitete Suizid nur für Todkranke möglich sein –
       oder auch für Menschen, die mit 1.000 Zipperlein die Last des Lebens nicht
       mehr ertragen und nicht ins Pflegeheim wollen? Mit der neuen Regelung maße
       sich der Bundestag an, die Lebensführung der Menschen in die Kategorien
       richtig und falsch einteilen zu wollen, findet Kusch. Diesen Vorwurf nennt
       Lauterbach „abwegig.“ Allein das Beispiel der lebenssatten Frau, die
       niemandem zu Last fallen will, sei ein Trauerspiel, so Lauterbach. Solchen
       Menschen müsse anders geholfen werden als mit Sterbehilfe.
       
       In einem Punkt jedoch sind sich die Kontrahenten einig: Sie können sich
       beide vorstellen, einmal in eine Situation zu geraten, in der sie den
       Suizid als einzigen Ausweg sehen. Für viele Konservative und besonders für
       strenggläubige Menschen ist aber auch diese Position kaum denkbar.
       
       Die Debatte um ein würdiges Lebensende wird nicht erst seit den vergangenen
       Jahrzehnten geführt. Der Psychoanalytiker Sigmund Freud etwa machte Schluss
       mit seinem Leben, als es nicht mehr ging. Am frühen Morgen des 23.
       September 1939 ließ er sich von seinem Hausarzt eine tödliche Dosis Morphin
       spritzen. Freud lebte im Exil, seit Jahren litt er an Gaumenkrebs, kurz vor
       seinem Tod konnte er kaum noch sprechen. Er entschied, dass es nun genug
       war, dass er sterben wollte.
       
       Bereits nach seiner ersten Krebsoperation im April 1923 hatte Freud in
       einem Brief geschrieben: „Es geht mir nicht sehr nahe. Man wird sich eine
       Weile mit den Mitteln der modernen Medizin wehren und sich dann der Mahnung
       von Bernard Shaw erinnern: ‚Don‘t try to live forever, you will not
       succeed.‘“ Versuch nicht, ewig zu leben, es wird dir ohnehin nicht
       gelingen.
       
       Udo Jürgens etwa wünschte sich einen von Ärzten begleiteten freiwilligen
       Tod, sollte sein Verstand einmal nicht mehr funktionieren – auch wenn sich
       der Wunsch für ihn persönlich dann nicht erfüllen musste, gestorben ist er
       an Herzversagen. Der Physiker Stephen Hawking hat sich für Sterbehilfe
       ausgesprochen, Schauspieler Michael Caine gab in einem Radiointerview zu,
       seinem Vater beim Sterben geholfen zu haben; die Schauspielerinnen Gudrun
       Landgrebe, Eva Mattes und Petra Nadolny fordern in der Initiative „Mein
       Ende gehört mir“ das „Recht auf letzte Hilfe.“
       
       Soll der begleitete Suizid weiterhin straffrei sein? Wer soll dabei helfen
       können – ausschließlich Ärzte oder auch Vereine wie der von Roger Kusch? 
       
       Diskutieren Sie mit!
       
       Das komplette Streitgespräch lesen Sie in der [1][taz.am wochenende vom
       27./28. Juni 2015].
       
       27 Jun 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ausgabe-vom-27/28-Juni-2015/!160692/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Elisa Britzelmeier
       
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