# taz.de -- Geplantes Vergesellschaftungs-Verbot: Friedrich Merz als Wahlhelfer für die Linke
       
       > Der Bundeskanzler will die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen
       > verbieten. Damit macht er nicht nur politisch, sondern auch strategisch
       > einen Fehler.
       
 (IMG) Bild: Hat Merz Verbindungen zum Immo-Clan?
       
       Nach den [1][Wahlniederlagen der CDU] hat der Bundeskanzler einen Plan: Er
       will schnell ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Vergesellschaftung von
       Wohnungskonzernen verbietet, die die Linke nach ihrem Wahlsieg in Berlin
       umsetzen will. Auweia!
       
       Die Erfahrung lehrt, wenn Friedrich Merz einen Plan hat, kann das nach
       hinten losgehen. Unabhängig davon, ob man Vergesellschaftung nun richtig
       findet, ob einen die Aussicht auf eine [2][rot-grün-rote Regierung träumen
       oder schaudern lässt]: Ein solches Gesetz wäre demokratisch fragwürdig und
       juristisch heikel. Und es wäre aus Sicht der Union auch ein strategischer
       Fehler.
       
       Es gibt eine Floskel, die einem in den Sinn kommt: „Würden Wahlen etwas
       ändern, wären sie verboten.“ Der Satz ist zynisch und falsch, aber die
       Politikverdrossenheit, die aus ihm spricht, würde die Bundesregierung mit
       einem Verbot verstärken.
       
       Man kann Vergesellschaftung für den falschen Hebel gegen hohe Mieten
       halten. Aber es lässt sich nicht leugnen, dass die Forderung große
       demokratische Legitimität hat. Die Berliner haben sich [3][in einem
       Volksentscheid dafür entschieden].
       
       Nun gibt es keinen demokratischen Anspruch darauf, dass ein unverbindlicher
       Volksentscheid umgesetzt wird. Aber es ist das eine, [4][ihn zu ignorieren
       wie die amtierende Landesregierung]. Gravierender ist es, die Umsetzung
       verbieten zu wollen, bevor ein Gesetz beschlossen wurde.
       
       ## Ein pauschales Verbot ist kaum möglich
       
       Noch ist unklar, wie Merz das Verbot konkret umsetzen will. Grundsätzlich
       kann der Bund den Ländern reinregieren, und das ist [5][mit Blick auf
       Sachsen-Anhalt auch gut so]. Juristisch dürfte ein pauschales Verbot der
       Vergesellschaftung kaum möglich sein. Möglich wäre, sie durch ein
       Bundesgesetz komplizierter und teurer zu machen. Das aber wäre juristisch
       und politisch umstritten.
       
       Und deshalb macht Merz auch strategisch einen Fehler. Noch kann eine
       mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin an vielen Punkten scheitern:
       [6][an linkem Antisemitismus] und dem unsouveränen Umgang damit oder an
       einer Kampagne, die eine linke Regierung unbedingt verhindern will und
       gerade erst Fahrt aufnimmt.
       
       Sollte die Bundesregierung nun ein Verbot der Vergesellschaftung
       beschließen, könnte das die Reihen in Berlin schließen. Den Grünen etwa
       dürfte es dann noch schwerer fallen, [7][trotz linker Mehrheit in der
       Stadt] einen CDU-Mann zum Regierenden zu wählen. Die Berliner SPD würde es
       weiter von ihren Genossen im Bund entfremden. Eine neue, rot-grün-rote
       Regierung könnte erst mal gegen das Verbot klagen, erhielte beim
       Streitthema Vergesellschaftung Aufschub bis zu einer juristischen
       Entscheidung und könnte bis dahin linke Mietenpolitik umsetzen.
       
       Und Friedrich Merz? Der würde am Ende seiner politischen Karriere noch mal
       zum Wahlhelfer der Linken werden.
       
       22 Sep 2026
       
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