# taz.de -- Deutsche Wohnen enteignen: Wohnst du schon oder suchst du noch?
> In Berlin fehlen massenhaft bezahlbare Wohnungen. Deshalb ist
> Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne ein Mittel, den Mietmarkt zu
> entspannen.
(IMG) Bild: Hoch die Hände, Deutsche Wohnen enteignen!
Berlin hat ein Problem: Seit vielen Jahren ist es kaum möglich, eine
Wohnung zu finden, und wenn doch, dann macht die Miete arm. Es ist eine
veritable Doppelkrise: [1][Zu wenig Angebot und zu hohe Preise]. Der
[2][Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“]
(DWE-Volksentscheid) von 2021 bildet mit beachtlichen 59 Prozent Zustimmung
die demokratische Legitimation für das Vorhaben, mehr als 200.000 Berliner
Wohnungen der großen Immobilienkonzerne wie Vonovia dem Zweck der
Profitmaximierung zu entziehen.
Durch Vermietung zu überhöhten Preisen machen sie bislang [3][aus Geld viel
mehr Geld für] ihre privaten Teilhaber. Das Geschäftsmodell ist viel zu
erfolgreich, um die Wohnungsbestände freiwillig herauszurücken. Deswegen
ist die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes notwendig. Die
Vergesellschaftung würde zwar nicht die Angebotskrise lösen, sehr wohl aber
das Ruder in der Preiskrise herumreißen.
Hinter dem [4][Streit um Vergesellschaftung] und Enteignungen verbergen
sich zentrale Fragen: Wer darf über gesellschaftlich erarbeiteten Reichtum
verfügen? Wie lässt sich verhindern, dass wirtschaftliche Macht in
politische Macht mündet? Wie lassen sich katastrophale Entwicklungen
stoppen?
Die Bundesregierung aus CDU und SPD reagierte Anfang Juli mit dem Vorhaben,
die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände“ per Bundesgesetz zu
verbieten. Das wird wohl absehbar vor dem Bundesverfassungsgericht
scheitern, aber als Verzögerungsmaßnahme würde es vermutlich funktionieren.
Für diesen billigen taktischen Erfolg unternimmt die Koalition einen
geschichtsblinden Angriff auf zentrale Grundlagen der Bundesrepublik.
Denn nach Kriegsende 1945 wurden Lehren gezogen aus dem Elend des 19.
Jahrhunderts, aus zwei Weltkriegen sowie insbesondere aus der NS-Diktatur.
Daraus entwickelte sich übergreifend der Konsens, „kapitalistische[m]
Gewinn- und Machtstreben“ des „Privatkapitals“ (Ahlener Programm der CDU,
1947) enge Grenzen zu setzen. Nie wieder sollten Eigentümer von Grund und
Boden oder von Produktionsmitteln die Möglichkeit bekommen, die
Gesellschaft ihren Interessen zu unterwerfen und sie dadurch in eine
Katastrophe zu führen. Im Wahlkampf 1949 brachte die siegreiche CDU das
Ganze auf den Punkt: „Wer Macht auf dem Markt besitzt […] darf nicht frei
sein.“
Dieser Minimalkonsens fand seinen Weg in die Parteiprogramme und in den
wirtschaftspolitischen Diskurs der Nachkriegsjahre – und mit den Artikeln
15 und 14 („Eigentum verpflichtet“) ins Grundgesetz. Selbst
Landesverfassungen sehen auch heute noch die Überführung von „Betrieben der
Energiewirtschaft“ beziehungsweise von bestimmten Großbetrieben und
marktbeherrschende Unternehmen in Gemeineigentum vor. Es wäre sehr zu
begrüßen, wenn die aktuelle Bundesregierung nicht so grausame Erfahrungen
machen müsste wie die Gründungsgeneration der Bundesrepublik.
Auch die soziale Marktwirtschaft ist eine wirtschaftspolitische Reflexion
des Wunsches, dass sich die von den Zeitgenossen gemachten Erfahrungen nie
wiederholen dürften. Sie ist ein Kind der Nachkriegszeit: Ihre Geschwister
waren nicht Konkurrenz und freier Markt, sondern Sozialisierung und
Antikapitalismus. 1949 warb die CDU im Wahlkampf: „Die 'soziale
Marktwirtschaft’ steht […] im Gegensatz zur sogenannten ‚freien Wirtschaft‘
liberalistischer Prägung.“ Das Gottvertrauen in „den Markt“ ist also in
Wirklichkeit gerade die Negativfolie, von der die soziale Marktwirtschaft
sich absetzte.
Die zentralen wirtschaftspolitischen Einsichten des Grundgesetzes will die
Regierung von Merz, Klingbeil, Söder mit ihrem Reformpapier entsorgen. Noch
nicht einmal einen guten Grund können sie für diesen Angriff auf den
Gründungskonsens der Bundesrepublik vorbringen: Die vage Behauptung,
Vergesellschaftung würde den privaten Wohnungsbau gefährden, ist reine
Spekulation. Und selbst wenn das so wäre: Bauen können auch
Genossenschaften, der Staat, Gewerkschaften und Familien – und zwar
bezahlbaren Wohnraum. Das wiederum ist historisch belegt.
## Seit 1990 wurde alles privatisiert, was ging
Spätestens seit 1990 wurde in Deutschland alles privatisiert – und eben
entvergesellschaftet –, was nicht niet- und nagelfest war, darunter die
Bahn, das Gesundheitswesen und unzählige Wohnungen. Ein Ergebnis dessen ist
die Lage unter anderem auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Nun ausgerechnet bei
Entprivatisierung durch Vergesellschaftung Gefahren für die Mieter*innen
an die Wand zu malen, ist Ideologie. Sowohl konkrete materielle
Eigeninteressen der Berliner Bevölkerung als auch die erwünschte Rettung
eines demokratischen Gemeinwesens sprechen vielmehr für die Begrenzung der
wirtschaftlichen und politischen Macht von großen Konzernen, auch im
Wohnungssektor. Genau dafür hat 2021 mit knapp über 59 Prozent die
deutliche Mehrheit der Berliner*innen gestimmt.
Doch trotz schlagender historischer und aktueller Argumente ist die Linke
bislang die einzige Partei, die entschieden für die Umsetzung des
DWE-Volksentscheids kämpft. Die AfD steht in dieser Frage wie so oft
komplett gegen die Interessen ihrer eigenen Wählerschaft, während CDU und
SPD sich auf Bundesebene mit dem geplanten Verbot von Vergesellschaftungen
für die Profitinteressen von Vonovia, Heimstaden und Co so richtig ins Zeug
legen.
Es wäre also höchste Zeit für diese Parteien, ihre Position zu überdenken.
Möglicherweise werden sie es nicht tun. Deshalb sollten Wähler*innen, die
zur Miete wohnen oder eine von Konzernen dominierte Republik ablehnen, ihre
Wahlentscheidung in [5][Berlin am 20. September] entsprechend anpassen.
Dasselbe gilt für die Wählenden von liberalen, tierlieben und semiwitzigen
Kleinparteien. Berlin bietet die beste Chance seit Langem, dem
Neoliberalismus eine Alternative entgegenzusetzen.
15 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Uwe Fuhrmann
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