# taz.de -- Debatte zum Umgang mit der AfD: Der richtige Zeitpunkt für ein Verbot ist nicht jetzt
       
       > Solange sich die AfD zum Grundgesetz bekennt und nicht regiert, wird ein
       > Verbotsverfahren Jahre dauern. Taktisch wäre ein anderer Moment
       > sinnvoller.
       
 (IMG) Bild: Der Ruf nach einem Verbot der AfD verstummt nicht -Protestaktion in Berlin
       
       Wenn ein [1][Verbotsverfahren] zu früh beantragt wird, wird es zu lange
       dauern. Denn solange sich die AfD ausdrücklich zum Grundgesetz bekennt,
       muss sich ein Verbotsantrag auf Tausende Äußerungen von
       AfD-Funktionär:innen stützen, die beweisen sollen, dass die AfD eigentlich
       doch die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft.
       
       Die AfD wird dann bei jedem einzelnen Zitat behaupten, dass es falsch
       interpretiert wurde. Es werden Tausende Seiten Anträge und Erwiderungen
       geschrieben. Und natürlich wird auch das Bundesverfassungsgericht viele
       Fragen haben, bis es irgendwann entscheidet. Das alles wird Jahre dauern.
       
       Selbst wenn ein Verbotsantrag am Ende Erfolg hat, wird bis dahin die
       Akzeptanz der Demokratie massiv gefährdet. Wie kann man der AfD vorwerfen,
       dass sie die Demokratie abschaffen will, wenn man doch selbst versucht, die
       beliebteste Partei zu verbieten? Das werden sich auch viele neutrale
       Bürger:innen fragen. Dieser Vertrauensverlust wird schwer reparabel
       sein.
       
       Klüger und auch weniger demokratiegefährdend ist es daher, zunächst keinen
       Verbotsantrag zu stellen. Die Demokratie ist schließlich nicht schutzlos.
       Sollte [2][die AfD in Sachsen-Anhalt regieren] und das tun, was ihr
       unterstellt wird, nämlich verfassungsfeindliche Gesetze beschließen, so
       könnte gegen jedes einzelne grundgesetzwidrige AfD-Gesetz das
       Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
       
       ## Wenn sie an der Macht ist
       
       Wenn die AfD-Regierung etwa andere Parteien benachteiligt, die Gerichte auf
       Parteilinie bringt und Deutsche mit Migrationshintergrund diskriminiert,
       kann in Karlsruhe jeweils eine abstrakte Normenkontrolle beantragt werden.
       Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, ein Viertel der
       Bundestagsabgeordneten oder jede der anderen Landesregierungen.
       
       Mit einstweiligen Anordnungen kann das Verfassungsgericht sogar verhindern,
       dass die verfassungswidrigen AfD-Gesetze in Kraft treten. Sollte die
       AfD-Landesregierung solche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
       nicht akzeptieren, könnte die Bundesregierung (mit Zustimmung des
       Bundesrats) den Bundeszwang gemäß Artikel 37 Grundgesetz anordnen. Die
       Bundesregierung kann dann den Landesbehörden Weisungen erteilen oder eine
       Staatskommissar:in mit Weisungsrecht nach Sachsen-Anhalt schicken.
       
       Sollte die AfD-Landesregierung auch gegen den Bundeszwang rebellieren, dann
       wäre das ihr Ende. Denn nun kann ein Antrag für ein Verbot der AfD gestellt
       werden, der kein aufwendiges Beweispuzzle mehr benötigt. Die
       Verfassungsfeindlichkeit der AfD wäre nun offensichtlich. Das
       Bundesverfassungsgericht könnte dann sofort ein vorläufiges
       Betätigungsverbot aussprechen. Und das Verbotsverfahren würde nicht mehr
       Jahre, sondern Wochen dauern.
       
       Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung wäre in diesem Fall höher. Denn mit
       dem Parteiverbot würde auf ein manifest verfassungsfeindliches Handeln der
       AfD reagiert, statt der AfD Ziele zuzuschreiben, die sie offiziell
       abstreitet.
       
       Sollte die AfD jedoch nach einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt auf
       verfassungsfeindliche Politik verzichten: Auch gut. Ein [3][AfD-Verbot] ist
       schließlich kein Selbstzweck.
       
       22 Aug 2026
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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