# taz.de -- Debatte zum Umgang mit der AfD: Der richtige Zeitpunkt für ein Verbot ist nicht jetzt
> Solange sich die AfD zum Grundgesetz bekennt und nicht regiert, wird ein
> Verbotsverfahren Jahre dauern. Taktisch wäre ein anderer Moment
> sinnvoller.
(IMG) Bild: Der Ruf nach einem Verbot der AfD verstummt nicht -Protestaktion in Berlin
Wenn ein [1][Verbotsverfahren] zu früh beantragt wird, wird es zu lange
dauern. Denn solange sich die AfD ausdrücklich zum Grundgesetz bekennt,
muss sich ein Verbotsantrag auf Tausende Äußerungen von
AfD-Funktionär:innen stützen, die beweisen sollen, dass die AfD eigentlich
doch die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft.
Die AfD wird dann bei jedem einzelnen Zitat behaupten, dass es falsch
interpretiert wurde. Es werden Tausende Seiten Anträge und Erwiderungen
geschrieben. Und natürlich wird auch das Bundesverfassungsgericht viele
Fragen haben, bis es irgendwann entscheidet. Das alles wird Jahre dauern.
Selbst wenn ein Verbotsantrag am Ende Erfolg hat, wird bis dahin die
Akzeptanz der Demokratie massiv gefährdet. Wie kann man der AfD vorwerfen,
dass sie die Demokratie abschaffen will, wenn man doch selbst versucht, die
beliebteste Partei zu verbieten? Das werden sich auch viele neutrale
Bürger:innen fragen. Dieser Vertrauensverlust wird schwer reparabel
sein.
Klüger und auch weniger demokratiegefährdend ist es daher, zunächst keinen
Verbotsantrag zu stellen. Die Demokratie ist schließlich nicht schutzlos.
Sollte [2][die AfD in Sachsen-Anhalt regieren] und das tun, was ihr
unterstellt wird, nämlich verfassungsfeindliche Gesetze beschließen, so
könnte gegen jedes einzelne grundgesetzwidrige AfD-Gesetz das
Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
## Wenn sie an der Macht ist
Wenn die AfD-Regierung etwa andere Parteien benachteiligt, die Gerichte auf
Parteilinie bringt und Deutsche mit Migrationshintergrund diskriminiert,
kann in Karlsruhe jeweils eine abstrakte Normenkontrolle beantragt werden.
Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, ein Viertel der
Bundestagsabgeordneten oder jede der anderen Landesregierungen.
Mit einstweiligen Anordnungen kann das Verfassungsgericht sogar verhindern,
dass die verfassungswidrigen AfD-Gesetze in Kraft treten. Sollte die
AfD-Landesregierung solche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
nicht akzeptieren, könnte die Bundesregierung (mit Zustimmung des
Bundesrats) den Bundeszwang gemäß Artikel 37 Grundgesetz anordnen. Die
Bundesregierung kann dann den Landesbehörden Weisungen erteilen oder eine
Staatskommissar:in mit Weisungsrecht nach Sachsen-Anhalt schicken.
Sollte die AfD-Landesregierung auch gegen den Bundeszwang rebellieren, dann
wäre das ihr Ende. Denn nun kann ein Antrag für ein Verbot der AfD gestellt
werden, der kein aufwendiges Beweispuzzle mehr benötigt. Die
Verfassungsfeindlichkeit der AfD wäre nun offensichtlich. Das
Bundesverfassungsgericht könnte dann sofort ein vorläufiges
Betätigungsverbot aussprechen. Und das Verbotsverfahren würde nicht mehr
Jahre, sondern Wochen dauern.
Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung wäre in diesem Fall höher. Denn mit
dem Parteiverbot würde auf ein manifest verfassungsfeindliches Handeln der
AfD reagiert, statt der AfD Ziele zuzuschreiben, die sie offiziell
abstreitet.
Sollte die AfD jedoch nach einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt auf
verfassungsfeindliche Politik verzichten: Auch gut. Ein [3][AfD-Verbot] ist
schließlich kein Selbstzweck.
22 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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