# taz.de -- Nach Anschlag auf Berliner CSD: Warum war Abdul B. auf freiem Fuß?
> Unionspolitiker wie CSU-Chef Söder haben viele Ideen, wie der Anschlag
> auf den Berliner CSD hätte verhindert werden können. Die wenigsten
> überzeugen.
(IMG) Bild: Hier wurde der mutmaßliche Täter aufgespürt: Polizist:innen am 26. Juli in einem Schrebergartengelände in Berlin-Spandau
Erst im Mai war der [1][CSD-Attentäter von Berlin] strafrechtlich wegen
Vorbereitung einer terroristischen Straftat verurteilt worden. Der
21-Jährige blieb aber zunächst in Freiheit – was er für den Anschlag im
Berliner Tiergarten nutzte. Unionspolitiker fordern daher Änderungen im
Strafrecht, im Polizeirecht und im Staatsbürgerschaftsrecht.
Abdul B. hatte im Mai 2025 versucht, über Libanon nach Syrien zu reisen, um
sich dort der Terrormiliz IS anzuschließen. Er wurde dann aber in Libanon
festgenommen, saß dort drei Monate in Haft und kehrte im November 2025 nach
Deutschland zurück. Dort wurde er auch sofort festgenommen und saß sechs
Monate in Untersuchungshaft.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, unter anderem wegen
Vorbereitung einer terroristischen Straftat (Paragraf 89a Strafgesetzbuch).
B. habe versucht, sich beim IS im Gebrauch von Waffen unterrichten zu
lassen, um eine terroristische Straftat vorzubereiten.
Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil B. keine günstige
Sozialprognose aufwies. Das Gericht gewährte ihm aber eine Vorbewährung von
sechs Monaten. Hätte er sich sechs Monate lang rechtstreu verhalten und an
Deradikalisierungsgesprächen teilgenommen, wäre über die Aussetzung der
Strafe zur Bewährung neu entschieden worden.
## Unreife Täter?
Diese Vorbewährung gibt es nur im Jugendstrafrecht. Grundsätzlich wird das
Jugendstrafrecht bei 14- bis 18-Jährigen angewandt. Für „Heranwachsende“
zwischen 18 und 21 Jahren kann Jugendstrafrecht aber auch angewandt werden,
wenn sie reifeverzögert sind. In der Regel nehmen deutsche Gerichte bei
straffälligen Heranwachsenden Reifeverzögerung an, weil die Straftaten als
Ausdruck von Unreife gewertet werden. Im Fall B. verwies das Amtsgericht
zudem darauf, dass der 21-Jährige noch bei seiner Mutter wohnte und keine
Ausbildung abgeschlossen hatte.
CSU-Chef Söder fragte nun, ob nicht „generell Erwachsenenstrafrecht“ für
[2][Gefährder] gelten müsse. CDU-Fraktions-Vize Günther Krings ging noch
weiter und forderte, dass ab Volljährigkeit konsequent das
Erwachsenenstrafrecht gelten soll.
In diesem konkreten Fall hätte dies zwar den Terroranschlag verhindert,
weil B. im Gefängnis gesessen hätte. Ob er den Anschlag dann nach
Haftentlassung durchgeführt hätte, ist Spekulation. Gegen eine generelle
Strafverschärfung für Heranwachsende spricht aber, dass die Vermeidung von
Gefängnisaufenthalten in der Regel kriminelle Karrieren eher verhindert als
besonders harte Strafen.
Söder fragte zudem, ob Gefährder nicht generell in Haft sitzen sollten.
Derzeit ist die Einstufung als Gefährder durch die Polizei in keiner Weise
ein Haftgrund. Sie bedeutet nur, dass die Polizei jemanden im Auge behält.
B. war 2025 als Gefährder eingestuft worden.
Präventive Haft zur Vermeidung von unmittelbar bevorstehenden Straftaten
ist derzeit nur in engen Grenzen möglich, die in den Polizeigesetzen der
Länder geregelt sind. So darf der sogenannte Unterbindungsgewahrsam in
Berlin maximal sieben Tage dauern. Andere Bundesländer wie Bayern sind hier
weniger streng und erlauben bis zu zwei Monate Gewahrsam. Eine abstrakte
Gefährlichkeit genügt aber auch dort nicht. Wo die Grenzen zulässiger
Präventivhaft liegen, wird das Bundesverfassungsgericht demnächst anhand
einer Gesetzesverschärfung in Bayern entscheiden. Eine Inhaftierung ohne
konkretisierte Gefahr dürfte Karlsruhe wohl kaum zulassen.
Die Untersuchungshaft wurde nach dem Urteil des Amtsgerichts beendet, weil
sie zur Sicherung der Gerichtsverhandlung nicht mehr erforderlich war. Die
Vorbereitung einer terroristischen Tat ist nur dann ein absoluter Haftgrund
– jenseits von Flucht- und Verdunkelungsgefahr – wenn Wiederholungsgefahr
besteht. Bei der U-Haft wurde noch keine Verschärfung vorgeschlagen.
Stattdessen regte Söder an, Gefährdern mit doppelter Staatsbürgerschaft den
deutschen Pass zu entziehen und die Gefährder dann aus Deutschland
auszuweisen. Der Vorschlag hätte im Fall B. wohl keine Bedeutung gehabt.
Denn soweit bisher bekannt, hat der CSD-Attentäter nur die deutsche
Staatsbürgerschaft, auch wenn seine Eltern aus Libanon stammen.
Zwar ist es laut Artikel 16 Grundgesetz verboten, die deutsche
Staatsbürgerschaft zu entziehen. Zugleich erlaubt das Grundgesetz aber den
„Verlust“ der deutschen Staatsbürgerschaft auf gesetzlicher Grundlage, wenn
dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht. So verliert seit 2019 den
deutschen Pass, wer „sich an Kampfhandlungen einer terroristischen
Vereinigung im Ausland konkret beteiligt“. Die geltende Rechtslage ist von
Söders Vorschlag also gar nicht so weit entfernt.
Problematisch ist vor allem, wie leichtfertig Söder die deutsche
Staatsbürgerschaft bei Deutschen mit Migrationshintergrund zur Disposition
stellt. Wenn solche Forderungen aus der AfD kommen, heißt es, die AfD
unterscheide zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse und müsse deshalb
verboten werden.
Noch weiter als Söder ging Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze
(CDU). Er hatte am Montagmorgen gesagt, selbst wenn es um Menschen gehe,
die den deutschen Pass hätten, wolle er diese „hier nicht in Deutschland
leben haben“, sofern sie „uns als Land, als Staat, als Gemeinschaft“
ablehnten.
27 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Anschlag-auf-Berliner-CSD/!6199279
(DIR) [2] /Anschlag-auf-CSD-in-Berlin/!6199277
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Berlin
(DIR) Sicherheit
(DIR) CDU/CSU
(DIR) Schwerpunkt LGBTQIA
(DIR) Christopher Street Day
(DIR) Libanon
(DIR) Diskriminierung
(DIR) CSU
(DIR) Christopher Street Day
(DIR) Christopher Street Day
(DIR) Christopher Street Day
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Nach Angriff auf CSD: Welche Rolle spielte der Libanon?
Der Angreifer Abdul B. reiste laut Staatsanwaltschaft im Mai vergangenen
Jahres in den Libanon. Rekrutierte ihn dort die Terrorgruppe Islamischer
Staat?
(DIR) Diskriminierung von queeren Menschen: Neuer Anlauf für Grundgesetzänderung
Die SPD möchte das Verbot von sexueller Diskriminierung ins Grundgesetz
aufnehmen. Grüne und Linke signalisieren Zustimmung.
(DIR) Sommerklausur der Partei: CSU fordert Produktion von 100.000 Drohnen
Die CSU spricht sich für eine Drohnenflotte aus. Die Ukraine soll zur
Weitergabe ihres Know-hows an Deutschland verpflichtet werden.
(DIR) Christopher Street Day in Berlin: Islamverbände verurteilen Anschlag
Deutsche Islamverbände äußern über den Anschlag auf den CSD in Berlin ihr
Entsetzen. Hass und Gewalt könnten nicht durch Religion gerechtfertigt
werden.
(DIR) Trauermarsch nach CSD-Anschlag in Berlin: Schweigen für Vielfalt
Mit einem Gottesdienst und Schweigemarsch hat Berlin der Betroffenen des
CSD-Anschlags gedacht. Dass auch Kanzler Merz da war, gefällt nicht allen.
(DIR) Anschlag auf Berliner CSD: Ausgenutztes Leid
Über den Anschlag auf den CSD in Berlin ist noch längst nicht alles klar.
Und trotzdem wird queeres Leid bereits instrumentalisiert.