# taz.de -- Rentenreform: Was die Kommission empfiehlt
       
       > Eintrittsalter, Rentenniveau, Kapitalrente, Minijobs – die
       > Bundesregierung will die Empfehlungen der Rentenkommission umsetzen. Die
       > wichtigsten Fragen und Antworten.
       
 (IMG) Bild: Theoretisch läge im Jahre 2091 das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren
       
       Um wieviel genau soll das Renteneintrittsalter steigen? 
       
       Bis zum Jahre 2031 steigt das reguläre Renteneintrittsalter nach bisheriger
       Gesetzeslage auf 67 Jahre. Danach soll es entsprechend der zunehmenden
       Lebenserwartung alle zehn Jahre um sechs Monate angehoben werden, so der
       Reformplan. Bis zum Jahre 2041 würde das Eintrittsalter dann auf 67,5
       Jahre, bis 2051 auf 68 Jahre steigen.
       
       Rein rechnerisch wäre man im Jahre 2091 bei einem Renteneintrittsalter von
       70 Jahren angekommen – es ist aber unklar, wie sich die Lebenserwartung bis
       dahin genau entwickelt. Stagniert sie, kommt es auch nicht zu einer
       weiteren Erhöhung des Eintrittsalters.
       
       Kann man dann künftig überhaupt noch früher in Rente gehen? 
       
       Die bisherige abschlagsfreie sogenannte „Rente mit 63“ wird abgeschafft.
       Ein vorzeitiger Renteneintritt mit hohen Abschlägen wird aber nach wie vor
       möglich sein. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem
       bisherigen Beruf arbeiten kann, soll früher abschlagsfrei ausscheiden
       dürfen. Wie diese Gesundheitsprüfung genau ausgestaltet wird, ist noch
       unklar.
       
       Wie soll sich das Rentenniveau entwickeln? 
       
       Das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns
       gilt bis zum Jahre 2031. Danach würde es wegen der hohen Zahl der
       Ruheständler:innen absinken, was bedeutet, dass die Renten dann
       weniger stark steigen als die Löhne.
       
       Um das auszugleichen und das bisherige Rentenniveau zu halten, plant die
       Regierung einen zusätzlichen Rentenanteil als sogenannte „Kapitalrente“
       einzuführen, also als Ansparvermögen. Damit ließe sich das bisherige
       Rentenniveau insgesamt erhalten und längerfristig sogar steigern,
       [1][verspricht der Bericht der Alterssicherungskommission.]
       
       Wer soll die Beiträge für die [2][Kapitalrente] zahlen? 
       
       Für die Kapitalrente soll ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent
       des Bruttoeinkommens gezahlt werden, paritätisch finanziert. Das heißt, die
       Arbeitnehmer:innen müssten ein Prozent ihres Bruttoeinkommens
       zusätzlich zur Rente abzwacken, wobei aber auch die Beiträge zur
       gesetzlichen Rente nach den bisherigen Plänen in Zukunft steigen.
       
       Nach Rechnungen des gewerkschaftsnahen [3][IMK-Instituts] müssten die
       Arbeitnehmer:innen im Jahre 2036 rund zwei Prozent mehr als heute von
       ihrem Bruttoeinkommen für die Alterssicherung bezahlen. Inklusive des
       Arbeitgeberanteils würden dann 22,5 Prozent an Beitrag fällig.
       
       Sollen die Minijos abgeschafft werden? 
       
       Die sozialversicherungsfreien [4][Minijobs sollen wegfallen], das heißt,
       die Arbeitnehmer:innen müssen dann von diesen kleinen Verdiensten
       unterhalb von 603 Euro Sozialabgaben und Steuern zahlen, haben also weniger
       Netto im Portemonnaie.
       
       Auch die sogenannten Midijobs mit Verdiensten in der Gleitzone zwischen 603
       Euro und 2.000 Euro [5][sollen voll sozialversicherungspflichtig werden].
       Bisher zahlen die Midijobber in dieser Gleitzone prozentual niedrigere
       Abgaben als bei höheren Verdiensten.
       
       Mehr als zwölf Millionen Arbeitnehmer:innen in diesen Jobs büßen damit
       an Nettoeinkommen ein, wenn das die Arbeitgeber nicht durch höhere Löhne
       ausgleichen.
       
       26 Jun 2026
       
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 (DIR) [4] /Wieso-Minijobs-abgeschafft-werden-muessen/!6189618
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