# taz.de -- Weimer akzeptiert Gerichtsbeschluss: Schwankende Weltkugel wirklich nicht extremistisch
> Kulturstaatsminister Weimer versichert, die Buchhandlung nicht als
> „politisch extremistisch“ zu bezeichnen. Es sollte auch eine
> Entschuldigung folgen.
(IMG) Bild: Darf die Betreiber der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen: Wolfram Weimer
Friede, Freude, Eierkuchen – ist jetzt wieder alles gut? Selbstverständlich
nicht. Wolfram Weimer rudert zurück. Immerhin. Doch damit ist die Sache
noch längst nicht vom Tisch.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte [1][per Eilentschluss entschieden,]
dass der Kulturstaatsminister die Betreiber der Berliner Buchhandlung „Zur
schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf.
Diesen Beschluss akzeptiert das Bundeskulturstaatsministerium nun, es wird
dagegen nicht juristisch vorgehen, wie aus einem Schreiben der Anwälte der
Buchhandlung hervorgeht. Damit ist der Beschluss rechtskräftig.
## Der übliche Rückzieher
Ausdrücklich bestätigt die beklagte Partei, also das
Bundeskulturstaatsministerium, dem Gericht: „Die Beklagte wird sich künftig
nicht in Bezug auf die Klägerinnen dahingehend äußern, diese seien
‚politische Extremisten‘.“ Das ist schon mal gut. Weimer hatte seiner
[2][in einem Zeit-Interview] aufgestellte Behauptung keine Begründung
mitgegeben und sie auch jetzt nicht nachgeliefert. Offenbar konnte er es
nicht. Weil es keine gab. Die „Schwankende Weltkugel“ versteht sich als
links, ja. Aber ist alles, was links von der Mitte steht, extremistisch?
Nein.
Was folgt aus dem Abschluss dieses Rechtsverfahrens? Weimers Einlenken
riecht nach Schadensbegrenzung – und nach dem üblichen Rückzieher, den er
schon ein paarmal machen musste, etwa als er die Ankündigung, den
Erweiterungsbau der Leipziger Nationalbibliothek zu stoppen, wieder
zurücknahm. Und es bleibt die Tatsache, dass es einen Gerichtsbeschluss
brauchte, um diesen Kulturstaatsminister darauf hinzuweisen, dass es Folgen
hat, wenn er solche Behauptungen von sich gibt. Denn das ist dann nicht
seine Privatmeinung.
Seriöse Verlage haben ein berechtigtes Interesse daran, nicht mit
politischen Extremisten zusammenzuarbeiten – und sie hatten auch nicht den
Eindruck, es zu tun. Die Solidarität in der Branche bis weit ins
bürgerliche Lager hinein mit der Buchhandlung war und ist groß. Und sie ist
richtig. Man wird sehr aufmerksam verfolgen, ob das
Bundeskulturstaatsministerium das auch tatsächlich in Zukunft einsieht,
über das juristische Einlenken hinaus. Mindestens eine Entschuldigung wäre
angebracht.
Was aber eigentlich folgen muss, ist eine volle Rehabilitierung der
„Schwankenden Weltkugel“ und der anderen beiden Buchhandlungen – „Rote
Straße“ in Göttingen, „Golden Shop“ in Bremen – gleich mit. Auch sie waren,
wie man nun endgültig denken muss, mit an den Haaren herbeigezogenen
Gründen vom Buchhandelspreis ausgeschlossen worden. Klagen gegen diesen
Ausschluss und gegen die Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens stehen
noch an.
## Beschädigtes Vertrauen
Was weiter folgen müsste, wäre, dass den drei Buchhandlungen der
Buchhandelspreis noch ausgezahlt wird. Das wäre jetzt nur fair. Und es
sollte eine Versicherung folgen, dass es diesen Preis weiter geben wird –
und zwar mit rein kulturellen Kriterien, wie es in der Auswahl der
unabhängigen Jury ja auch der Fall gewesen ist, bevor das
Bundeskulturstaatsministerium dazwischengrätschte.
Das ist im Übrigen auch ein Test, ob der Kulturstaatsminister sich an die
Kunstfreiheit zu halten gewillt ist. Damit die Kunst frei sein kann,
braucht es selbstbewusste und unabhängige kulturelle Institutionen und
Vermittler – zu denen in einem weiteren Sinn auch Buchhandlungen, auf jeden
Fall Literaturjurys gehören. Und damit diese selbstbewusst unabhängig sein
können, brauchen sie Vertrauen in die Kulturpolitik des Bundes.
Das ist [3][schwer beschädigt worden.] Wie will der Kulturstaatsminister es
wieder aufbauen? Dieses Einlenken reicht nicht aus. Wir werden sehen.
3 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Dirk Knipphals
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