# taz.de -- Weimer akzeptiert Gerichtsbeschluss: Schwankende Weltkugel wirklich nicht extremistisch
       
       > Kulturstaatsminister Weimer versichert, die Buchhandlung nicht als
       > „politisch extremistisch“ zu bezeichnen. Es sollte auch eine
       > Entschuldigung folgen.
       
 (IMG) Bild: Darf die Betreiber der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen: Wolfram Weimer
       
       Friede, Freude, Eierkuchen – ist jetzt wieder alles gut? Selbstverständlich
       nicht. Wolfram Weimer rudert zurück. Immerhin. Doch damit ist die Sache
       noch längst nicht vom Tisch.
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hatte [1][per Eilentschluss entschieden,]
       dass der Kulturstaatsminister die Betreiber der Berliner Buchhandlung „Zur
       schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf.
       Diesen Beschluss akzeptiert das Bundeskulturstaatsministerium nun, es wird
       dagegen nicht juristisch vorgehen, wie aus einem Schreiben der Anwälte der
       Buchhandlung hervorgeht. Damit ist der Beschluss rechtskräftig.
       
       ## Der übliche Rückzieher
       
       Ausdrücklich bestätigt die beklagte Partei, also das
       Bundeskulturstaatsministerium, dem Gericht: „Die Beklagte wird sich künftig
       nicht in Bezug auf die Klägerinnen dahingehend äußern, diese seien
       ‚politische Extremisten‘.“ Das ist schon mal gut. Weimer hatte seiner
       [2][in einem Zeit-Interview] aufgestellte Behauptung keine Begründung
       mitgegeben und sie auch jetzt nicht nachgeliefert. Offenbar konnte er es
       nicht. Weil es keine gab. Die „Schwankende Weltkugel“ versteht sich als
       links, ja. Aber ist alles, was links von der Mitte steht, extremistisch?
       Nein.
       
       Was folgt aus dem Abschluss dieses Rechtsverfahrens? Weimers Einlenken
       riecht nach Schadensbegrenzung – und nach dem üblichen Rückzieher, den er
       schon ein paarmal machen musste, etwa als er die Ankündigung, den
       Erweiterungsbau der Leipziger Nationalbibliothek zu stoppen, wieder
       zurücknahm. Und es bleibt die Tatsache, dass es einen Gerichtsbeschluss
       brauchte, um diesen Kulturstaatsminister darauf hinzuweisen, dass es Folgen
       hat, wenn er solche Behauptungen von sich gibt. Denn das ist dann nicht
       seine Privatmeinung.
       
       Seriöse Verlage haben ein berechtigtes Interesse daran, nicht mit
       politischen Extremisten zusammenzuarbeiten – und sie hatten auch nicht den
       Eindruck, es zu tun. Die Solidarität in der Branche bis weit ins
       bürgerliche Lager hinein mit der Buchhandlung war und ist groß. Und sie ist
       richtig. Man wird sehr aufmerksam verfolgen, ob das
       Bundeskulturstaatsministerium das auch tatsächlich in Zukunft einsieht,
       über das juristische Einlenken hinaus. Mindestens eine Entschuldigung wäre
       angebracht.
       
       Was aber eigentlich folgen muss, ist eine volle Rehabilitierung der
       „Schwankenden Weltkugel“ und der anderen beiden Buchhandlungen – „Rote
       Straße“ in Göttingen, „Golden Shop“ in Bremen – gleich mit. Auch sie waren,
       wie man nun endgültig denken muss, mit an den Haaren herbeigezogenen
       Gründen vom Buchhandelspreis ausgeschlossen worden. Klagen gegen diesen
       Ausschluss und gegen die Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens stehen
       noch an.
       
       ## Beschädigtes Vertrauen
       
       Was weiter folgen müsste, wäre, dass den drei Buchhandlungen der
       Buchhandelspreis noch ausgezahlt wird. Das wäre jetzt nur fair. Und es
       sollte eine Versicherung folgen, dass es diesen Preis weiter geben wird –
       und zwar mit rein kulturellen Kriterien, wie es in der Auswahl der
       unabhängigen Jury ja auch der Fall gewesen ist, bevor das
       Bundeskulturstaatsministerium dazwischengrätschte.
       
       Das ist im Übrigen auch ein Test, ob der Kulturstaatsminister sich an die
       Kunstfreiheit zu halten gewillt ist. Damit die Kunst frei sein kann,
       braucht es selbstbewusste und unabhängige kulturelle Institutionen und
       Vermittler – zu denen in einem weiteren Sinn auch Buchhandlungen, auf jeden
       Fall Literaturjurys gehören. Und damit diese selbstbewusst unabhängig sein
       können, brauchen sie Vertrauen in die Kulturpolitik des Bundes.
       
       Das ist [3][schwer beschädigt worden.] Wie will der Kulturstaatsminister es
       wieder aufbauen? Dieses Einlenken reicht nicht aus. Wir werden sehen.
       
       3 Jun 2026
       
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