# taz.de -- Gerichtsurteil gegen Wolfram Weimer: „Ich bin erleichtert, dass es so ausgegangen ist“
       
       > Weimer darf die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur
       > schwankenden Weltkugel“ nicht als Extremistinnen bezeichnen. Zu Besuch im
       > Buchladen, der aufatmet.
       
 (IMG) Bild: Weimar verliert Gerichtsurteil: Betreiber*innen dürfen nicht Extremist*innen genannt werden
       
       Es ist ruhig in der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“. Die
       Mitinhaberin, Marion Liebhold, sitzt konzentriert vor dem Computer. Sie
       erhält viele Presseanfragen und ist heute alleine im Laden. Längere
       Gespräche sind gerade nicht möglich. Eine Frau kommt in die Buchhandlung
       und gratuliert Liebhold zum Gerichtsurteil. Vor wenigen Stunden hat sie
       erfahren, dass es Kulturstaatsminister Wolfram Weimer [1][per
       Gerichtsurteil untersagt worden ist], Liebhold und die Mitinhaberin Heike
       Basel als „politische Extremisten“ zu bezeichnen.
       
       „Ich bin total erleichtert, dass diese Diffamierung endlich ein Ende hat“,
       sagt Liebhold. Das Urteil zeige, dass das Haber-Verfahren noch mal auf den
       Prüfstand muss. „Nicht nur vor Gericht, sondern auch politisch“. Das
       [2][Haber-Verfahren] sei dadurch noch zweifelhafter geworden als zuvor,
       meint sie. In diesem Prozess fragen Ministerien beim Verfassungsschutz
       nach, ob dort Erkenntnisse über Organisationen vorliegen, bevor
       Fördergelder an sie vergeben werden. So will der Staat verhindern, dass
       Gelder bei Extremisten landen.
       
       Die [3][Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“] war Anfang des Jahres
       von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen
       worden. Betroffen waren auch die Buchläden [4][„Rote Straße“ in Göttingen]
       und [5][„Golden Shop“ in Bremen].
       
       Weimer konnte auf Nachfrage nicht aufklären, warum die Betreiberinnen der
       Buchhandlungen extremistisch seien. Er berief sich auf
       „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, die er nicht weiter ausführte.
       Seine Wertung: Wenn der Staat Preise vergibt und dafür Steuergelder
       einsetzt, dann könne er das nicht für „politische Extremisten“ tun.
       
       ## Andere Buchläden könnten gleiches Ergebnis erwarten
       
       Jasper Prigge ist Rechtsanwalt und vertritt die Buchhandlung im Verfahren.
       Er schreibt in einer Pressemitteilung: „Herr Weimer hat meine Mandantinnen
       ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit
       diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar.“
       
       Das Verwaltungsgericht Berlin [6][untersagte dem Bundesbeauftragten für
       Kultur und Medien nun], die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur
       Schwankenden Weltkugel“ so zu bezeichnen. Diese Äußerung verletze das
       Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, urteilt das Gericht. Die
       Anwälte der drei Buchhandlungen teilen mit, dass damit die
       Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom Deutschen
       Buchhandlungspreis entfalle.
       
       Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins betrifft mittelbar auch
       die Buchhandlungen „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen.
       Rechtsanwalt für die Göttinger Buchhandlung Sven Adam: „Wir werden den
       aktuellen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nun
       auffordern, auch die Betreiber*innen dieser Buchhandlungen nicht mehr
       als ‚politische Extremisten‘ zu bezeichnen und sich zukünftig an Fakten zu
       orientieren.“
       
       Solidarität für die Buchhandlungen 
       
       „Ich bin hier Stammkunde“, erzählt ein Mann im Buchladen. Er berichtet von
       seinem politischen Engagement und dass ihm alle drei betroffenen Buchläden
       schon seit Jahren sehr vertraut seien. Als er mit seiner Partnerin zur
       Buchmesse fahren wollte, habe er von den Ausschlüssen der drei Läden
       erfahren. Sie waren beide entrüstet und wollten die Inhaberinnen des
       Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ unterstützen. „Wir hoffen, dass es
       dem Laden viel Solidarität eingebracht hat.“ Es sei für Buchläden aufgrund
       der digitalen Angebote sowieso nicht einfach, sich zu halten.
       
       „Als ich das erste Mal davon gehört habe, war ich extrem schockiert“,
       erzählt die Frau, die Liebhold zuvor gratuliert hatte. Sie unterrichte
       Deutsch als Fremdsprache und schreibe auch selbst. Die Ereignisse hätten
       sie verunsichert. Sobald es Buchhandlungen treffe, sei eine Grenze
       überschritten. „Daher bin ich sehr erleichtert, dass die Klage so
       ausgegangen ist“, sagt sie.
       
       30 Apr 2026
       
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 (DIR) Albertina Pangula
       
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