# taz.de -- Anti-Einschüchterungsgesetz: Anti-SLAPP-Gesetz nicht weitreichend
       
       > Bis Mai soll die EU-Richtlinie zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen
       > nationales Gesetz werden. Sachverständige kritisieren es als verwässert.
       
 (IMG) Bild: Das Anti-Einschüchterungsgesetz wurde verwässert, kritisieren Sachverständige
       
       Oft sind es solche David-gegen-Goliath-Szenarien wie bei der Berliner
       Bürgerinitiative Gleisdreieck: [1][Seit Jahren protestieren] die Mitglieder
       gegen ein millionenschweres Bauprojekt und machen das auf ihrem Blog
       öffentlich. Der luxemburgische Investor verklagte sie daraufhin auf
       Unterlassung. Für die Mitglieder der Initiative ist klar: Das ist eine
       sogenannte SLAPP-Klage. Die Abkürzung steht für „strategic lawsuit against
       public participation“ – also ein strategisches Vorgehen gegen öffentliche
       Teilnahme. Davor soll die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU schützen, die am
       Montag Thema im Bundestag war.
       
       Angefangen hat für die Bürgerinitiative alles im letzten Jahr mit einem
       Brief. Der Investor drohte mit einem Gerichtsprozess, sollte die
       Bürgeriniative nicht einige Beiträge zurücknehmen. Es folgte ein Hin und
       Her zwischen dem Anwalt der Initaitve und denen des Bauunternehmens. Das
       kostet Zeit, Geld und Nerven. Alles Dinge, die dann nicht mehr für den
       eigentlichen Protest übrig bleiben. So ist das oft bei SLAPP-Klagen.
       Unerschöpfliche finanzielle Ressourcen auf der einen Seite, auf der anderen
       Seite zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist:innen oder
       Wissenschaftler:innen, die sich kritisch öffentlich geäußert haben.
       
       Vor solchen Klagen soll es nun mehr Schutz geben: [2][Die
       Anti-SLAPP-Richtlinie] der EU soll bis Mai in deutsches Recht umgesetzt
       werden und missbräuchliche Klagen unterbinden. Der von der Bundesregierung
       vorgestellte Gesetzentwurf geht vielen jedoch nicht weit genug. In einem
       offenen Brief des [3][Bündnis No SLAPP], den auch die taz unterzeichnete,
       wird kritisiert, dass das Gesetz keinen wirksamen Schutz biete.
       
       ## Gesetzentwurf beschränkt auf internationale Fälle
       
       Auch bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag am Montagnachmittag
       gibt es viel Kritik. Mehrere der geladenen Sachverständigen bemängeln einen
       deutlichen Rückschritt zum [4][Referentenentwurf aus dem Sommer 2025].
       Jessica Flint, Rechtsanwältin bei der Anlaufstelle No-SLAPPS, sieht eines
       der Hauptprobleme darin, dass die SLAPP-Klagen nur auf grenzüberschreitende
       Fälle anwendbar sein sollen. Die Arbeit ihrer Initiative habe jedoch
       gezeigt, dass ein Großteil der SLAPP-Fälle sich lokal in Deutschland
       ereignen. Bei denen würde der aktuelle Entwurf also gar nicht greifen.
       
       Das sieht auch Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte
       problematisch. Er gibt ein Beispiel: Eine Bürgerinitiative veröffentlicht
       ihre Kritik sowohl auf einem Blog als auch als Flyer. Selinger erklärt: Die
       Online Veröffentlichung könne als grenzüberschreitend gewertet werden, der
       Flyer jedoch nur als national. Sollte die Initiative dann mit einer
       SLAPP-Klage wegen Blog und Flyer eingeschüchtert werden, würde das Gesetz
       nur in ersterem Fall anwendbar sein. Die Regierung begründet das damit,
       dass es in Deutschland kein strukturelles Problem mit SLAPP-Klagen gebe.
       
       Dieser Annahme widerspricht Roger Mann, Fachanwalt für Urheber- und
       Medienrecht. SLAPP spiele auch in Deutschland eine große Rolle. Gerade im
       vorgerichtlichen Bereich sehe er eine Fülle an Abmahnungen gegen NGOs und
       kleinere Medienunternehmen. Betroffene hätten Angst, wenn ihnen plötzlich
       mit Millionensummen gedroht würde. „Da unterschreiben sie lieber die
       Unterlassungserklärung, selbst wenn es unrechtmäßig ist“, sagt Mann. Die
       Dunkelziffer von Betroffenen sei dementsprechend hoch.
       
       Der Bürgerinitiative Gleisdreieck ging es ähnlich. So drohte dem Betreiber
       des Blogs 250.000 Euro Strafe bei weiteren Verstößen, sollte das Gericht
       dem Investor recht geben. In erster Instantz entschied das Gericht zur
       Erleichterung der Aktivist:innen in ihrem Sinne. Doch das
       luxemburgische Unternehmen kündigte Revision an. Statt sich mit Protest zu
       beschäftigen, muss sich die Bürgerinitiative also weiter damit rumschlagen.
       Auch sie unterzeichnete den offenen Brief des No-SLAPP-Bündnisses und
       forderte, die EU-Richtlinie wie im Referentenentwurf umzusetzen.
       
       16 Mar 2026
       
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