# taz.de -- „Nius“-Beschwerde scheitert vor Gericht: Sieg der Meinungsfreiheit – mit kleinem Schönheitsfehler
> Das OVG hat eine Beschwerde des rechten Onlineportals „Nius“ gegen Daniel
> Günther zurückgewiesen. Gut so – auch wenn die Begründung spitzfindig
> ist.
(IMG) Bild: Mal Privatmann, mal Ministerpräsident: Was war Daniel Günther, als er Ende März den gestrandeten Buckelwal bei Niendorf besuchte?
„„Wenn ich mir ‚Nius‘-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe:
Da stimmt in der Regel nichts. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Das wird
man ja wohl noch sagen dürfen – oder? [1][Gesagt hat es]
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident und CDU-Parteichef Daniel Günther im
Januar in einer TV-Talkrunde bei „Markus Lanz“.
Zwar wird in rechten Kreisen immer viel [2][über die „Cancel-Culture“ und
Verbieteritis gejammert], die angeblich bei den Linken herrsche. Gemeint
sind dabei in der Regel Begriffe wie das N-Wort oder der Begriff für totes
Schwein mit roter Soße. Es geht um Wörter, durch die Personen sich
herabgewürdigt fühlen, um Dinge wie Menschenwürde und Schutz von
Minderheiten, also nichts, worauf das selbsterklärte gesunde Volksempfinden
Rücksicht nehmen muss. Wenn es dagegen um eigene Rechte geht, sieht die
Sache natürlich ganz anders aus.
Zumindest klagte das rechtspopulistische Portal „Nius“ gegen Günthers
Äußerungen. Nun wies das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Beschwerde
zurück. Damit darf Günther weiterhin seine Meinung vertreten, die er in der
Talksendung so formulierte: „Wer hat denn dagegen geschossen? ‚Nius‘ und
solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und
auch die Feinde von Demokratie sind.“
Nach der Entscheidung des Gerichts zeigte Günther sich erfreut. Gegenüber
der Nachrichtenagentur dpa sprach er von einem „Sieg der Meinungsfreiheit“.
## Rollenwechsel vor laufender Kamera
Allerdings gibt es einen kleinen Schönheitsfehler. Denn die sechste Kammer
des Schleswiger Senats begründete ihre Entscheidung mit einer
Argumentation, die auf den ersten Blick fast albern aussieht. Es geht um
die Frage, ob Daniel Günther in der Sendung als Ministerpräsident oder als
„Parteipolitiker beziehungsweise politisch handelnde Privatperson“
gesprochen hat. Der Unterschied ist juristisch bedeutsam: Ein Landesvater
muss seine Neutralität wahren und sich mit Einschätzungen zurückhalten.
Eine Privatperson darf eine Meinung haben.
Dass eine bundesweite Talkshow nicht irgendeine Privatperson mit Parteibuch
einlädt, sondern den Ministerpräsidenten eines Bundeslandes, der auch in
dieser Funktion dort spricht, liegt ziemlich auf der Hand. Während Günther
also dort im Sessel neben Markus Lanz saß, hat er offenbar seine
unsichtbaren Hüte gewechselt und ist kurz von der Rolle des
Ministerpräsidenten in die des Parteichefs geschlüpft.
Das sei okay, meint das Gericht: Denn bei Talkrunden, die „dem
themenbezogenen Austausch politischer Argumente und Positionen dienen“, sei
„jede Äußerung für sich anhand der Gesamtumstände zu bewerten“. Diese
spitzfindige Erklärung überzeugt zumindest den „Nius“-Anwalt Joachim
Steinhöfel nicht. Er kündigte an, die Entscheidung beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Im Grund ist es aber egal, ob Daniel Günther als Ministerpräsident, als
CDU-Politiker oder als Privatmensch gesprochen hat. Wichtig ist, dass
Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und Funktionen bekleiden, den
Wert von sauberer Recherche und gutem Journalismus betonen und ihn
abgrenzen von allen Kanälen und Medien, die sich nicht an die Regeln des
Berufs halten.
Diese Klarheit geht leider immer mehr verloren: Bundestagspräsidentin Julia
Klöckner (CDU) setzte die „Vorgehensweise“ von taz und „[3][Nius“] gleich –
das immerhin sorgte im Sommer 2025 für einen [4][Aufschrei in der
Medienbranche] und Politik. Dennoch formulierte Wolfgang Kubicki (FDP) es
in einem aktuellen Spiegel-Interview ähnlich, als er auf die Frage des
Magazins, warum er bei „Nius“ auftrete, lapidar antwortete, mit der taz
rede er ja auch.
Lechts und rinks kann man nicht velwechsern? [5][Werch ein Illtum!] Denn es
gibt Unterschiede zwischen Fakten und Meinung, zwischen Recherche und der
„Flood the zone with shit“-Strategie der Populist:innen.
24 Apr 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Esther Geißlinger
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