# taz.de -- Antifa-Prozess in Dresden: Festnahme im Gerichtssaal
       
       > Im Prozess gegen sieben Antifas in Dresden muss nun ein Zeuge bis zu
       > sechs Monate in „Beugehaft“. Er hatte die Aussage verweigert.
       
 (IMG) Bild: Festnahme und Beugehaft für den Zeugen
       
       Als Jannis R. sich auf den Weg zur Tür macht, stellen ihm sich drei
       Justizbeamte in den Weg, einer hält Handschellen hoch. Der 29. Prozesstag
       des Antifa-Ost-Komplexes vor dem Oberlandesgericht ist zu dem Zeitpunkt
       schon beendet. Der 40-jährige R. war als einziger Zeuge geladen, aber hat
       die Aussage verweigert. Rechtens, argumentierte er. Unrechtens, findet der
       4. Senat des Gerichts, und ordnete deshalb 500 Euro Ordnungsgeld und bis zu
       sechs Monate Beugehaft an.
       
       Obwohl der Vorsitzende Richter Joachim Kubista während der Verhandlung
       mehrfach betont hatte, dass eine Beugehaft bis sechs Monate möglich sei, um
       doch eine Aussage zu erzwingen, wirkt R. von den Handschellen überrascht.
       Er kaut auffällig Kaugummi. Ein Blick über die Schulter zu seinem Anwalt
       Oliver Nießing. Der dreht sich schnell zur Richterbank und fragt Kubista,
       ob die Beugehaft unverzüglich gelte. „Natürlich“, antwortet der.
       
       Eigentlich geht es im Gerichtsprozess um sieben Antifas. Die
       [1][Bundesanwaltschaft wirft sechs Männern und einer Frau] vor, eine
       linksextreme kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Am ersten Prozesstag
       im November dauerte es knapp zwei Stunden, als die Bundesanwaltschaft ihre
       Anklageschrift verlas.
       
       Zwischen [2][2018 und 2023 habe die Vereinigung neunmal extreme Rechte
       angegriffen] und teils schwer verletzt. Zwei der Opfer mussten auf einer
       Intensivstation behandelt werden, einer mit Einblutungen im
       Schädelinnenraum. An unterschiedlichen Orten soll die Gruppe demnach aktiv
       gewesen sein: in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt,
       [3][Nordrhein-Westfalen] und in Ungarns Hauptstadt Budapest.
       Verhandlungstermine sind noch bis Ende April 2027 vorgesehen.
       
       ## Angriffsserie wurde schon einmal verhandelt
       
       In weiten Teilen geht es um dieselbe Angriffsserie, für die im Mai 2023
       vier Antifaschist:innen im selben Gerichtssaal zu Haftstrafen
       verurteilt wurden. Damals war einer von ihnen Jannis R., der wegen
       Unterstützung einer kriminellen Vereinigung eine Haftstrafe bekam.
       
       Dieser Mittwoch war bereits der 29. Prozesstag in dem Verfahren. Als die
       Angeklagten morgens zum ersten Mal den Gerichtssaal im Oberlandesgericht
       Dresden betreten, winken ihnen mehrere Menschen aus dem Bereich der
       Zuschauer:innen zu. Johann G., der Hauptbeschuldigte, erwidert das
       lächelnd mit einem Nicken, während zwei Justizbeamte ihn zur Anklagebank
       führen. Hinter ihm auf der Anklagebank sitzt Tobias E.
       
       Ursprünglich war geplant, dass E. an diesem Mittwoch davon erzählt, welche
       Bedingungen er im ungarischen Gefängnis erlebt hatte. [4][Nach einem
       Angriff in Budapest hatte die Polizei ihn aus einem Taxi gezerrt.] Dann
       verschwand E. für fast zwei Jahre in ungarischer Haft.
       
       ## „Kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht“
       
       Doch bevor es zu seiner Aussage kommt, ruft das Gericht zuerst noch Jannis
       R. als Zeugen auf. Winkend betritt er den Saal und setzt sich mit Oliver
       Nießing in den Zeugenstand. Er wolle von seinem „Aussageverweigerungsrecht“
       Gebrauch machen, sagt er.
       
       Nießing liest dazu eine lange Erklärung vor: Es bestehe die Sorge, dass die
       Bundesanwaltschaft erneut gegen Jannis R. ermittle, wenn er aussage. Es sei
       noch nicht einmal sicher, ob die Behörden nicht bereits erneut gegen R.
       ermitteln. Das Interesse der Bundesanwaltschaft daran habe sich bereits im
       vorangegangenen Verfahren gezeigt.
       
       Für die Bundesanwaltschaft widerspricht daraufhin Oberstaatsanwältin
       Alexandra Geilhorn. Es bestehe kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.
       Das Gericht zieht sich nach dem kurzen Schlagabtausch erstmal zurück.
       
       Jannis R. ist nicht der erste Zeuge, der in diesem Prozess seine Aussage
       verweigert. Vergangene Woche war Karl-Jonas K. geladen. Er ist einer der
       Angeklagten im Fall der Gruppe Sächsische Separatisten, einer der
       mutmaßlichen Terrorgruppen von Neonazis, deren Zweck laut
       Bundesanwaltschaft darauf gerichtet war, Mord und Totschlag zu begehen.
       2020 wurden im sächsischen Wurzen mehrere Neonazis angegriffen und
       verletzt, darunter auch Karl-Jonas K. Doch vor Gericht sagte er dann, er
       verweigere die Aussage.
       
       Auch in seinem Fall wies der Vorsitzende Richter Kubista darauf hin, dass
       ein Ordnungsgeld und Beugehaft mögliche Konsequenzen sein könnten, wenn K.
       seine Aussage verweigere. Doch der blieb dabei. Am Ende verhängte das
       Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro.
       
       ## Richter rechnet R. radikaler Szene zu
       
       Anders läuft es am Mittwoch bei Jannis R. Nach etwas Hin und Her sowie
       mehreren Unterbrechungen verliest Kubista am Ende die Anordnung: 500 Euro
       Ordnungsgeld und bis zu sechs Monate Beugehaft, weil R. nicht aussagt.
       
       Seine Aussage als verurteilter Unterstützer der Gruppe sei zu deren
       Verständnis besonders relevant für den Prozess. Der Richter rechne R. der
       radikalen linken Szene zu, in der gelte: „Arthur und Anna halten’s Maul“,
       keine Aussagen bei Behörden. Deshalb gehe Kubista nicht davon aus, dass
       eine kurze Beugehaft ausreiche, um R. zu einer Aussage zu zwingen. Laut
       Strafprozessordnung darf diese höchstens sechs Monate dauern.
       
       Während Kubista die Erklärung seiner Anordnung vorliest, nickt Jannis R.
       und zieht dann seine schwarze Jacke aus. Auf dem blauen T-Shirt darunter
       steht „Free all Antifas“ auf dem Rücken. Nach vorne gebeugt, die Ellenbogen
       auf die Knie gestützt, hört R. weiter zu.
       
       Im Anschluss erklärt Nießing noch, die Ausführung von Kubista sei
       widersprüchlich. Wenn der Richter nicht davon ausgehe, dass R. aussagen
       werde, dann sei die Beugehaft unverhältnismäßig, das habe der
       Bundesgerichtshof schon entschieden. Kubista wirkt unbeeindruckt und
       beendet kurz danach den Verhandlungstag. Die Aussage von Tobias E. soll am
       Donnerstag folgen.
       
       Während die Justizbeamten dann Jannis R. die Handschellen anlegen, ruft
       eine Person aus dem Publikum: „Halte durch, Jannis!“ „Wir denken an dich!“,
       ruft eine zweite. Eine Zuschauerin verlässt unter Tränen den Raum. Jannis
       R. kaut weiter auf seinem Kaugummi und lässt sich aus dem Saal führen.
       
       25 Mar 2026
       
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